Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025

Die ordentliche, vierjährige Amtsdauer der Behörden- und Kommissionsmitglieder läuft Ende dieses Jahres ab. Auf diesen Zeitpunkt sind Erneuerungswahlen für die Mitglieder von kommunalen Behörden und Kommissionen durchzuführen. Der Gemeinderat hat das Datum für den 1. Wahlgang auf den 26. September 2021 festgesetzt. Ein allfälliger 2. Wahlgang wird am 28. November 2021 durchgeführt.

Alle amtierenden Mitglieder von Behörden und Kommissionen, die der Volkswahl unterliegen (Gemeinderat, Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler*innen), sowie alle Personen, die Mitglied einer gemeinderätlichen Kommission sind, wurden deshalb schriftlich angefragt, ob die Gemeinde auch in der neuen Amtsperiode weiterhin auf die geschätzte Mitarbeit zählen darf. Der Gemeinderat bittet um die schriftliche Rückmeldung bis am 30. April 2021. Nach Bekanntsein von allfälligen Demissionen werden diese publiziert.

Am 27. September 2020 hat das Aargauer Stimmvolk die Vorlage über die kommunalen
Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule angenommen. Per 1. Januar 2022 gehen damit die Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflege an den Gemeinderat über. Deshalb entfällt eine Wahl der Schulpflege auf die neue Amtsperiode 2022/2025.

Für die vom Volk zu wählenden Behörden und Kommissionen ist ein offizielles Anmeldeverfahren notwendig. Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang vom 26. September 2021 sind von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.