Dietwiler Kehrichtsäcke

Am Donnerstag, 19. Dezember, wird die letzte Dietwiler Kehrichtabfuhr erfolgen. Bei dieser Abfuhr ist der Abfall noch mit Dietwiler Gebührensäcken, Containerplomben und Sperrgutmarken bereitzustellen. An der ersten Sammlung der REAL vom Freitag, 3. Januar, sind nur noch die blauen REAL-Kehrichtsäcke oder REAL-Sperrgutmarken gültig. Abfall mit Dietwiler Kehrichtsäcken, Plomben und Marken wird ab diesem Zeitpunkt stehen gelassen. Die neuen REAL-Gebührenträger können im Volg Dietwil sowie in zahlreichen weiteren Verkaufsstellen im ganzen REAL-Verbandsgebiet bezogen werden. Im Volg-Laden können zudem die überzähligen Dietwiler Kehrichtsäcke, Plomben und Marken zurückgegen werden. Dabei wird der Kaufpreis vollumfänglich zurückerstattet. Auch die Gemeindeverwaltung Dietwil nimmt Dietwiler Gebührenträger retour, wobei jedoch keine REAL-Gebührensäcke oder Sperrgutmarken verkauft werden. Diese Rücknahme-Aktion ist befristet bis 24. Januar 2014. Die Raiffeisenbank Dietwil verkauft neu keine REAL-Abfallsäcke und Sperrgutmarken mehr, damit der Volg-Dorfladen nicht konkurrenziert wird. Detaillierte Informationen über das neue Abfallsystem gibts in der nächsten «Anzeiger»-Ausgabe vom 13. Dezember sowie aus dem neuen Abfallkalender, der allen Haushaltungen zugestellt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Aktion Kunststoff-Abfallcontainer noch bis Februar 2014 läuft. Zudem bleibt aufgrund der Umstellung die Entsorgungsstelle Dietwil vom 9. bis 12. Dezember 2013 geschlossen.

Neue Zinsregelung ab Steuerjahr 2014 für die Einkommens- und Vermögenssteuern

Ab 1. Januar 2014 werden Einzahlungen neu auch vor dem 30. April verzinst. Bisher erhielten die Steuerpflichtigen einen Skonto, wenn sie ihre provisorischen Rechnungen bis zum 30. April des Steuerjahrs bezahlten. Einzahlungen vor oder nach diesem Datum lohnten sich nicht.  Die neue Regelung will auch Ratenzahlungen fördern. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Steuerjahr 2014 beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern findet man unter www.ag.ch/steuern.