Dietwil ist im ÖREB-Kataster aufgeschaltet

Wer in der Schweiz Grundeigentum besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Es sind eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen, sogenannte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, zu beachten.

Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) werden diese räumlich klar abgegrenzten Beschränkungen (zum Beispiel Nutzungszonen), welche ein Grundstück betreffen und nicht im Grundbuch angemerkt sind, in aktueller und zuverlässiger Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Seit Ende Februar 2020 ist nun auch die Gemeinde Dietwil im ÖREB-Kataster unter www.ag.ch/oereb online abrufbar.

Der ÖREB-Kataster enthält zurzeit 17 verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen aus den Bereichen Raumentwicklung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald. Zu jeder dieser Beschränkung werden die entsprechenden Geobasisdaten (zum Beispiel Bauzonen- und Kulturlandplan), die Rechtsvorschriften (zum Beispiel Bau- und Nutzungsordnung) sowie die gesetzlichen Grundlagen (zum Beispiel Baugesetz) verwaltet.

Für die Bürger entfällt dank dem ÖREB-Kataster der bisher unvermeidliche Aufwand, verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen eines Grundstücks einzeln bei den zuständigen Stellen einzuholen, sie zusammenzutragen, miteinander zu vergleichen und zu kombinieren. Der ÖREB-Kataster erhöht sowohl die Markttransparenz als auch die
Rechtssicherheit im Immobilienbereich.