Amtl. Mitteilungen Dietwil

Baubewilligungen

Der Gemeinderat Dietwil hat diesen Bauherrschaften unter verschiedenen Auflagen und Bedingungen die Bewilligung erteilt:

Barth Andreas und Corinne, Grossacher 15, 6042 Dietwil: Bewilligung für das Erstellen einer Sichtschutzwand, eines Gartenhauses mit Sauna und für den Anbau eines Vordaches an das Gartenhaus; Parzelle Nr. 550, Gebäude Nr. 522, Grossacher 15

Schilliger-Schilt Anton und Iris, Hinterdorfstrasse 18, 6042 Dietwil: Bewilligung für den Umbau des Ober-/Dachgeschosses zu einer Einliegerwohnung mit Aussenzugang; Parzelle Nr. 114, Gebäude Nr. 196b, Hinterdorfstrasse 18

Krankenkassen-Prämienverbilligung 2015

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, werden für das Jahr 2015 wieder Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt. Die Prämiengrenze beträgt neu 11.5 % des massgebenden Einkommens. Die Richtprämien belaufen sich auf Fr. 3’280.– pro erwachsene Person und Fr. 950.– pro Kind. Ein allfälliger Anspruch kann auf der Website der SVA Aargau, www.sva-ag.ch, Rubrik Online Schalter, Berechnungen, Prämienverbilligung (IPV Onlineberechnung), ermittelt werden.

Die bisherigen Bezüger der Prämienverbilligung haben die Formulare direkt zugestellt erhalten. Neubezüger können die Formulare bei der Gemeindeverwaltung beziehen. Die Gesuche müssen zusammen mit der letzten definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung und mit einer Kopie des Krankenversicherungsausweises für das Jahr 2014 bis spätestens am 31. Mai 2014 bei der Gemeindezweigstelle SVA eingereicht werden. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, später eintreffende Gesuche können nicht mehr behandelt werden. Die Gemeindezweigstelle SVA erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte (Tel. 041 789 60 60).

 Voranzeige Sperrgutsammlung

Am Samstag, 3. Mai, zwischen 8 und 11.30 Uhr, findet die alljährliche Sperrgutsammlung auf dem Fussballplatz Dietwil statt.  Sperrgut ist Kehricht, der nicht in REAL-Gebührensäcken oder Gewichtscontainern Platz hat (z. B. Möbelstücke, Stühle, Matratzen, Sofas, Kunststoffe, Fenster mit Scheiben und Beschlägen, Kinderwagen). Sperrgut kann mit der wöchentlichen Sammlung des Hauskehrichts mit offiziellen Sperrgutmarken mitgegeben werden (max. Grösse 200 x 100 x 50 cm, Gewicht max. 25 kg). 1 Bogen à 5 Sperrgutmarken können zu einem Preis von Fr. 9.– (pro 5 kg Sperrgut 1 Marke) beim Volg Dietwil bezogen werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Gratis-Abfalltelefon der REAL 0800 22 32 55. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Website www.real-luzern.ch.