Amtliche Mitteilungen Dierikon

Informationen des Gemeinderates Dierikon

Unwetter in Dierikon

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dierikon,

Das Unwetter vom Sonntag, 7. Juni, hat Dierikon überaus stark getroffen. Besonders schmerzhaft sind die zwei Todesopfer, die zu beklagen sind. Der Gemeinderat spricht den Angehörigen sein herzliches Beileid aus und wünscht allen viel Kraft und
Zuversicht. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Helferinnen und Helfern recht herzlich bedanken, welche seit vorletztem Sonntagabend bei den Sofortmassnahmen und Aufräumarbeiten im Einsatz standen und uns auch weiterhin noch tatkräftig unterstützen. Der Dank gebührt vor allem der Feuerwehr Ebikon – Dierikon, den Einsatzkräften der Zivilschutzorganisation EMME und der S&Bau AG, Jörg Schönenberger mit seinem Team. Weiter danken wir auch den Bauernfamilien und den vielen privaten
Helfern sowie den Vereinen für ihren uneigennützigen und aufopfernden Einsatz in dieser ausserordentlichen Lage. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir der Bevölkerung wichtige Hinweise zum aktuellen Stand und das weitere
Vorgehen vermitteln. Der Gemeinderat hat auch die Anliegen der betroffenen Anwohner aufgenommen und informiert hiermit zu vorgesehenen Massnahmen.

Meldesystem bei Gefahren

Bei Gefahren soll unverzüglich die Nr. 117 kontaktiert werden. Nach Eingang der Meldung via 117 werden die Blaulichtorganisationen informiert und zeitgleich die verantwortlichen lokalen Behörden informiert. Dies ist der einzige und schnellste Reaktionsweg
in Notfällen.

Elementarschädenfonds

Für natürliche Personen gibt es einen Elementarschädenfonds (www.elementarschadenfonds.ch). Der hilft bei Schäden, die nicht versicherbar sind (Hinweis: Gärten sind versicherbar: Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherungen für weitere Auskünfte). Bezugsberechtigte Personen sind Grundeigentümer, Pächter, Weggenossenschaften usw.

Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsche, Steinschlag gehören zu solchen Schadensursachen, die vom Fonds unterstützt werden. Schadenobjekte sind: Kulturland, Strassen, Wege, Brücken, Durchlässe, Ufer- / Bachbauten, Stützmauern, Hausumschwung, Zäune, Leitungen ausserhalb Gebäude, Obstbäume, Rebstöcke, Fischteiche, Wald.

Wichtige erste und nächste Schritte:
Kontakt mit eigenen Versicherungen. Prüfen mit Berater, was gedeckt ist. Alles was nicht gedeckt und nicht versicherbar ist genau dokumentieren und notieren:  Massnahmen beschreiben und mit Fotos dokumentieren,  Instandstellungskosten detailliert aufführen. Ein unabhängiger Schätzer ist beauftragt, Ihre Lage zu beurteilen. Er wird bei Ihnen vorbeikommen und Ihnen ein Formular zur Erfassung eigener Aufwände überreichen sowie ein weiteres Formular ausfüllen, welches via die Gemeinde dem Kanton eingereicht werden muss.Die Gemeinde sammelt die Meldungen der Elementarschäden aller Geschädigten und reicht sie gemeinsam dem Kanton ein. Denken Sie daran: Auch private Helfer leisten Handarbeit, die erfasst werden sollte. Die Formulare müssen bis spätestens 31. Juli 2015 auf der Gemeindekanzlei Dierikon eintreffen. Bitte unterstützen Sie unseren Schätzer diesbezüglich.

Weiter:
 Die Gemeinde wird die einzelnen Rapporte mit Sofortmassnahmen, welche von der Gemeinde aus initiiert wurden, ergänzen.  Hilfeleistungen, Material Zivilschutz / Aufräumarbeiten auf Privatgrundstücken wie Schlammbeseitigung, Geröllbeseitigung /
Einsatz von Mulden und Maschinen zur Beseitigung des Geschiebes in den Gärten / weitere Einsätze für private Geschädigte.  Die anfallenden Kosten für diese Sofortmassnahmen, welche die Gemeinde initiiert hat und vorfinanziert, werden mit in die
Anträge an den Elementarschädenfonds eingereicht und bei Auszahlung auch mit abgerechnet. Die Auszahlungen des Elementarschädenfonds hängen von sehr vielen Aspekten ab. Unter anderem auch vom Einkommen der Betroffenen. Dieses wird anhand der Steuerauskünfte von der Gemeinde erfasst und eingereicht.

Bachläufe: Sofortmassnahmen und Unterhalt

Die ganze letzte Woche waren Wasserbauingenieure und Geologen vor Ort, welche alle Bäche abgelaufen sind und Sofortmassnahmen definiert und via Gemeinderat in Auftrag gegeben haben. Am Freitag fand eine Inspektion der Ingenieure mit der verantwortlichen kantonalen Behörde vor Ort statt. Die Sofortmassnahmen der 1. Priorität wurden geprüft, gutgeheissen und bereits umgesetzt.

Auf Grund des Ereignisses der letzten Woche, wird der bisherige Unterhaltsplan der Gewässer in Dierikon sowie der Grenzbäche überprüft und weiterentwickelt. Über die künftige Unterhaltsplanung informieren wir in einem der nächsten «Dieriker-Info».

Götzentalbachsanierung

Das Projekt der Götzentalbachsanierung, welches im Herbst 2012 gestartet und im Jahre 2014 durch den Kanton sistiert wurde, wird mit Hochdruck durch den Kanton weiterbearbeitet. Der Terminplan sieht folgendermassen aus:

  • Jetzt: Erarbeitung Vor- und Bauprojekt
  • 10/2015 öffentliche Auflage mit Einsprachefristen von 20 Tagen fürs Wasserbauprojekt und von 30 Tagen für die Sicherung des Gewässerraums
  • 01/2016 Projektbewilligung des Regierungsrates* mit 20-tägiger Beschwerdefrist
  • 03/2016 Baumeistersubmission*
  • 09/2016 Baubeginn* mit einem Realisierungszeitraum von 1 – 1½ Jahren

* Unter der Voraussetzung, dass keine Einsprachen resp. Beschwerden vor Kantonsgericht erhoben werden.

Spechtenbachsanierung

Für die Spechtenbachsanierung liegt noch kein ausgearbeitetes Projekt vor. Der Gemeinderat wird umgehend beim Kanton den Antrag zur Erarbeitung eines Vor- und Bauprojekts stellen. Das Terminprogramm ist zuerst mit dem Kanton abzusprechen. Wir
werden Sie zu gegebener Zeit über den voraussichtlichen Terminplan informieren.

Gemeindeinterner Notfallplan für Hochwasservorkommen

In den nächsten zwei Wochen findet eine Schlussbesprechung mit Vertretern der Feuerwehr, des Zivilschutzes EMME, der Polizei und des Gemeinderates statt. Dabei wird der existierende Notfallplan nochmals überprüft. In einem weiteren Schritt
möchte die Gemeindebehörde den behördlichen Notfallplan mit Massnahmen, welche innerhalb der Gemeinde unter anderem auch durch Einwohner getroffen werden können, ergänzen.

Dörfli-Strasse

Die Arbeiten für den provisorischen Schotterbelag auf der Dörfli-Strasse sind seit letztem Freitag abgeschlossen. Die Dörfli-Strasse ist für den Zubringerdienst wieder geöffnet. Nachdem das Projekt für die Sanierung der Dörfli-Strasse noch einige Zeit
beanspruchen wird, hat der Gemeinderat entschieden, dass ein einfacher Hartbelag eingesetzt wird. Mit diesem Hartbelag können starke Verunreinigungen der Umgebung und der Bachläufe durch Staub und Kies vermieden werden. Der Auftrag für den
Notbelag ohne Abschlüsse und Übergänge wurde an die Firma S&Bau AG, Perlen, erteilt.

Strassensperren

Rigistrasse: Zur Entlastung des Dorfkerns und um die weiteren Arbeiten nicht unnötig zu behindern, bleibt der Dorfkern von Dierikon für jeglichen Durchgangsverkehr bis voraussichtlich Ende September 2015 gesperrt. Der Zubringerdienst ist jederzeit
gestattet. Die notwendigen Signalisierungen wurden an der Kantonsstrasse eingerichtet.

Götzentalstrasse: Die Götzentalstrasse ist seit dem letzten Freitag temporär für den Verkehr wieder geöffnet. Im Bereich Liegenschaft Götzental ist der südliche Bachdurchlass durch das Hochwasser instabil. Deshalb wurde eine Notmassnahme vorgenommen,
um den Verkehr einspurig mittels Lichtsignalanlage ohne Einschränkung zirkulieren zu lassen. Nach erneuter Prüfung des Bachdurchlasses und der akuten Gefährdung der Verkehrsteilnehmer hat der Kanton definitiv entschieden, die Götzentalstrasse
für die dringend notwendige Sanierung des Bachdurchlasses komplett zu sperren. Die Sperrung der Götzentalstrasse dauert von Montag, 22.6.2015 bis Freitag 26.6.2015. Entsprechende Umleitungen über Adligenswil/Ebikon bzw. Rotkreuz sind signalisiert.

Oberdierikonerstrasse/Spechtenstrasse: Die Brücke über den Götzentalbach an der Oberdierikonerstrasse ist durch das Unwetter stark beschädigt worden und ist für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Brücke muss saniert oder abgebrochen
werden. Damit die Dieriker Bewohner an der Oberdierikonerstrasse ohne grosse Umwege ins Dorfzentrum fahren können, wurde der Durchlass zwischen der Oberdierikonerstrasse und Spechtenstrasse für den motorisierten Verkehr wieder geöffnet. Wir
danken den Anwohnern an der Spechtenstrasse für das Verständnis, diesen Zustand zu dulden, bis die Durchfahrt über den Götzentalbach an der Oberdierikonerstrasse wieder möglich ist.

Spendenkonto

Die Aufräumarbeiten in der Gemeinde sind weiterhin in vollem Gange. Für die nicht durch Versicherungen abgedeckten Schäden hat die Gemeinde Dierikon ein Spendenkonto bei der PostFinance eingerichtet. IBAN: CH87 0900 0000 6178 1379 3, Konto
PostFinance: 61-781379-3, Stichwort: Unwetter Dierikon. Für die bereits eingegangenen Spenden bedanken wir uns herzlich. Bei weiteren Fragen und Anliegen steht Ihnen die Gemeindekanzlei Dierikon unter der Telefonnummer 041 455 53 10 gerne zur
Verfügung.

GEMEINDERAT DIERIKON