Seit dem 1. Januar ist die Gleichstellung von Ehegatten auch bei den Namen und beim Bürgerrecht realisiert.
Die auf 1. Januar in Kraft getretene Änderung des Zivilgesetzbuches sieht vor, dass bei einer Heirat Frau und Mann ihren bisherigen Namen und ihr Bürgerrecht behalten. Es ist dem Ehepaar freigestellt, einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen. Dies kann entweder der Ledigname der Frau oder des Mannes sein. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
Hat sich ein Paar für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden, bekommen auch die Kinder diesen Namen. Andernfalls muss bei der Trauung angegeben werden, welchen der beiden Namen die Kinder tragen sollen. Diese Entscheidung kann von den Eltern innerhalb von Jahresfrist nach der Geburt des ersten Kindes gemeinsam widerrufen und geändert werden. Das Kind erhält automatisch das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt.