Das Einmaleins der Steuererklärung

Jérôme Rüfenacht, lic.iur., dipl. Steuerexperte, Gewerbe-Treuhand AG.

 

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selber ausfüllen, sind Sie gut beraten, alle notwendigen Unterlagen bereit zu halten. Auf diese Weise können Sie die Formulare zügig ausfüllen. Andernfalls drohen Ihnen Mehraufwand und Frustration. Mit ein paar simplen aber effizienten Tipps behalten auch Sie kühlen Kopf und können dieses – für viele Steuerpflichtige lästige – Thema für ein Jahr wieder ad acta legen.

Prüfen Sie zunächst die letztjährige Steuererklärung und ob die Steuerverwaltung allfällige Aufrechnungen in Ihrer Veranlagung vornahm. So erhalten Sie schnell einen Überblick über Ihre Steuersituation. Starten Sie mit der Steuererklärung erst, wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben. Bei unselbständig Erwerbstätigen sind dies in aller Regel Lohnausweise und Rentenbescheinigungen; Zinsund Kapitalbescheinigungen aller Konti oder Fonds; Liegenschaftsunterhaltskosten; Auslagen bei Beruf und Weiterbildungen; Einkäufe in die 2. Säule oder 3. Säule; Spenden; Versicherungsprämien sowie nicht erstattete Krankheitskosten.

Füllen Sie die Steuererklärung wenn möglich am PC aus. So können Sie sich vom Programmassistenten Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen lassen und verpassen keinen wesentlichen Punkt. Zudem müssen Sie nicht jährlich Ihre Vermögenswerte neu deklarieren, da sie bereits gespeichert sind. Deklarieren Sie unbedingt alle Einkommensund Vermögenswerte. Es ist damit zu rechnen, dass die Steuerverwaltung früher oder später – zum Beispiel bei einer grösseren Investition – einer Hinterziehung auf die Schliche kommt. Wer bei einer Steuerhinterziehung erwischt wird, dem drohen empfindliche Bussen. Sollten Sie hinterzogene Vermögenswerte aufdecken wollen, empfehlen wir, sich vorgängig mit einem Steuerberater abzustimmen, um allenfalls von einer Strafbefreiung profitieren zu können.

Zum Zeitpunkt, an dem Sie die Steuererklärung ausfüllen, ist das Steuerjahr bereits passé. Es gibt keine Steuertricks, wie einen Einkauf in die Vorsorge, die Sie jetzt noch anwenden können. Vielmehr geht es beim Ausfertigen der Steuererklärung primär darum, keine Abzüge zu vergessen. Gehen Sie daher insbesondere die Seite 3 der Steuererklärung im Detail durch und vergewissern Sie sich, dass alle Auslagen berücksichtigt wurden. Bei Unsicherheiten kann Ihnen die Wegleitung weiterhelfen.

Die Zinsen der kantonalen Steuerverwaltungen wurden in den letzten Jahren analog dem allgemeinen Zinsniveau verringert. Dennoch erhalten Sie auf Steuerguthaben beim Staat immer noch höhere Zinsen als bei Banken. Zahlen Sie also mit Vorteil so früh wie möglich Ihre Steuern ein.

Jérôme Rüfenacht, lic.iur., dipl. Steuerexperte, Gewerbe-Treuhand AG.
Jérôme Rüfenacht, lic.iur., dipl. Steuerexperte, Gewerbe-Treuhand AG.

 

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