Vernehmlassungsverfahren gestartet

BUCHRAIN – Es dürfte in der Geschichte Buchrains ein Novum sein, dass der Gemeinderat den politischen Parteien, interessierten Kreisen und der Bevölkerung vor einer Urnenabstimmung eine Vernehmlassungsbotschaft über einen Projektierungskredit unterbreitet. Er tut dies im Wissen um die Bedeutung des Projekts für das Alter und die Alterspolitik insgesamt in der Gemeinde, aber auch im Wissen um die Grösse und Tragweite dieser Investition für die Zukunft Buchrains.

Der Gemeinderat unterbreitet den politischen Parteien, interessierten Kreisen und der Bevölkerung eine ausführliche Vernehmlassungsbotschaft zum Projektierungskredit über die Erweiterung des Alterszentrums Tschann. Durch diese Mitwirkung sollen allenfalls noch fehlende Punkte
aus Sicht der Bevölkerung geklärt und in die Abstimmungsbotschaft aufgenommen werden. Auch soll sie im Vorfeld zur Klärung allfälliger Missverständnisse dienen. Die Vernehmlassungsfrist dauert vom 1. Dezember 2015 bis 29. Februar 2016. Die Urnenabstimmung über den Projektierungskredit ist für den 5. Juni 2016 vorgesehen.

Die Vorgeschichte in Kürze
Von der Ablehnung des Budgets 2015 durch die Stimmberechtigten anlässlich der Urnenabstimmung vom 30. November 2014 war auch der in der Investitionsrechnung enthaltene Projektierungskredit für die Erweiterung des Alterszentrums Tschann betroffen. In der Folge wurde das Projekt sistiert, dies auch in Abstützung auf das Ergebnis der Vernehmlassung zum zweiten Budget-Entwurf, worin eine Mehrheit dies befürwortete. Diese Sistierung führte zu einer Petition, welche mit rund 1’000 Unterschriften im April 2015 dem Gemeinderat eingereicht
wurde. An seiner Klausur vom 6./7. Mai 2015 hat der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beraten und ist zum Schluss gekommen, seine Verantwortung in der Alterspolitik wahrzunehmen und mit einer umfassenden Vernehmlassungsbotschaft in dieser Frage den Puls der Bevölkerung zu fühlen.

Ein Novum in der Geschichte Buchrains
Es dürfte wohl in der Geschichte Buchrains ein Novum sein, dass der Gemeinderat den politischen Parteien, interessierten Kreisen und der Bevölkerung vor einer Urnenabstimmung eine Vernehmlassungsbotschaft über einen Projektierungskredit unterbreitet. Damit will er einer-
Er macht dies im Wissen um die Bedeutung des Projekts für das Alter und die Alterspolitik insgesamt, aber auch im Wissen um die Grösse und Tragweite dieser Investition für die Zukunft Buchrains. Erwin Arnold, Sozialvorsteher, Buchrain
seits umfassend informieren und andererseits auch die Möglichkeit geben, zu verschiedenen Punkten wie zum Projekt selber, zum vorgesehenen Standort, zur aufgezeigten demografischen Entwicklung aufgrund des Altersleitbildes 2011/2014, zu den Themen Finanzierung und Trägerschaft, zur politischen Mitwirkung durch die Einsetzung von Kommissionen, zum terminlichen Ablauf usw. Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse aus diesem Mitwirkungsverfahren sollen der Weiterbearbeitung der Botschaft für die Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016 dienen.

Wie sieht der Fahrplan aus?
Bei positivem Ausgang der Vernehmlassung sowie der Zustimmung zum Projektierungskredit von 1,9 Mio. Franken anlässlich der Urnenabstimmung vom 5. Juni 2015 erfolgen unmittelbar danach der Aufbau der Projektorganisation und die Erarbeitung des Vorprojekts. Diese beiden Phasen dauern bis Ende 2016 bzw. bis ca. Mitte 2017. Die Urnenabstimmung über die Änderung des Bebauungsplans ist für das erste Quartal 2018 vorgesehen. Weiter sind Urnenabstimmungen für die Verselbständigung/Trägerschaft des Alterszentrums Tschann und die Erteilung des Baukredits für anfangs 2019 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 21 Monaten gerechnet. Die Inbetriebnahme soll im Herbst/Winter 2020 erfolgen. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Terminprogramm sehr ehrgeizig, jedoch bei guter Planung und Koordination der verschiedenen Planungs- und Arbeitsschritte durchaus auch realistisch ist.

Auflage und Vernehmlassungsbotschaft
Exemplare der Vernehmlassungsbotschaft und des Fragebogens liegen auf der Kanzlei auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Sie lassen sich auch über www.buchrain.ch/vernehmlassung herunterladen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 29. Februar 2016. Den Gemeinderat interessiert die Meinung der Bevölkerung: Wer Fragen, Ideen oder Anregungen hat oder wer weiter Auskünfte wünscht, kontaktiert den Gemeinderat. Dieser steht Red und Antwort am Samstag, 9. Januar 2016, von 9 bis 12 Uhr im Alterszentrum Tschann, Unterdorfweg 3 (Mehrzweckraum).

Erwin Arnold, Gemeinderat und Sozialvorsteher Buchrain