Teilrevision des Strassenreglements und Einführung eines Parkplatzgebühren-Systems

Mitteilung der Gemeinde Buchrain, Ressort  Bau

In der Gemeinde Buchrain wurde auf Schulbeginn 2010/2011 mit der Umsetzung des Gesamtverkehrskonzeptes gestartet. Die flankierenden Massnahmen werden Ende 2013 abgeschlossen. Zu ihnen gehört auch die Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung.

Im Hinblick auf die beabsichtigte Einführung eines Parkplatzgebühren-Systems sind Regle­mentsanpassungen notwendig. Einerseits muss das Strassenreglement vom 4. Mai 1998 geändert, andererseits muss ein Reglement mit Verordnung über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund geschaffen werden. Das bestehende Strassenreglement enthält Vorschriften über die Strassenkategorien, Klas­seneinteilung, Finanzierung, Gebühren, Unterhalt, Sondernutzung und das Dauerparkieren sowie technische und strassenpolizeiliche Bestimmungen. Gebühren für das zeitlich be­schränkte Parkieren auf öffentlichem Grund sind nicht enthalten. Das neue Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund regelt die Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren und das Dauerparkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund. Ausgenommen werden Fahrräder und Motorfahrräder, welche kostenlos abgestellt werden dürfen.  Es ist vorgesehen, dass vorerst nur auf den markierten Parkplätzen auf Gemeinde­strassen 1., 2. und 3. Klasse die Bewirtschaftung eingeführt wird. Aktuell betrifft diese Regelung die Parkfelder Moosstrasse und Ronweg. Das Parkieren auf den öffentlichen Plätzen wird nach wie vor kostenlos sein. Die Gebührenansätze sind auf den bewirtschafte­ten Parkplätzen Fr. 1.– pro Stunde und Fr. 8.– für die Tagespauschale. Die Gebührener­hebung erfolgt in der Zeit von 6 bis 22 Uhr und die ersten 30 Minuten sind kostenlos. Das geänderte Strassenreglement und das neue Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund mit dazugehörender Verordnung kann im Internet unter www.buchrain.ch/orientierungsversammlung eingesehen oder direkt bei der Kanzlei bezo­gen werden. Am 7. November 2013 findet die Orientierungsversammlung im Schulzentrum Hinterleisibach statt. Die Abstimmung ist am 24. November.