Neue Betreibungsregeln – Buchrain intensiviert Inkassobemühungen

Die Gemeinde Buchrain wird in diesem Jahr neu auch Ausstände von provisorischen Steuerrechnungen betreiben. Der Gemeinderat verspricht sich dadurch eine frühere Bezahlung der Ausstände sowie geringere Forderungsausfälle. 

pd. Per 31. Dezember 2012 beliefen sich die Brutto-Steuerausstände der Gemeinde Buchrain auf rund 5.6 Millionen Franken. Die Hälfte davon steht der Gemeinde Buchrain zu, der Rest dem Kanton sowie den Kirchgemeinden. Die ausstehenden Beträge führen dazu, dass die Gemeinde Buchrain auf Fremdkapital (Darlehen) angewiesen ist.

Gemäss Steuergesetz des Kantons Luzern gilt: «Allgemeiner Fälligkeitstermin für die periodisch geschuldeten Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die Personalsteuer ist der 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Steuerperiode endet.» Das bedeutet, die Steuern 2012 sind per 31. Dezember 2012 fällig, und dies obwohl sie zu diesem Zeitpunkt erst provisorisch veranlagt sind.

Die provisorischen Steuerrechnungen basieren jeweils auf der letzten Steuerveranlagung. Änderungen von Einkommens- und Vermögensverhältnissen können dem Bereich Steuern jederzeit schriftlich mitgeteilt oder aber in der jährlichen Steuererklärung auf Seite 3 der Steuererklärung deklariert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die provisorische Steuerrechnung in etwa dem effektiv geschuldeten Steuerbetrag entspricht.

Provisorische Rechnungen werden neu betrieben

Bis anhin hat die Gemeinde Buchrain die provisorischen Steuerrechnungen zwar gemahnt, auf die Betreibung jedoch verzichtet. Dabei vergeht unter Umständen eine lange Zeit, bis die definitive Steuerveranlagung rechtskräftig ist. Um die hohen Steuerausstände reduzieren und Forderungsausfälle verhindern zu können, wird die Gemeinde Buchrain zukünftig auch provisorische Rechnungen betreiben. Personen mit Zahlungsschwierigkeiten können mit der Abteilung Finanzen Abzahlungsvereinbarungen abschliessen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Abzahlungsvereinbarung vor der Betreibung vereinbart werden muss; sobald die Betreibung eingeleitet ist, werden keine Abzahlungsvereinbarungen mehr akzeptiert.

Grosser Aufwand

Das Eintreiben der Steuern kann nur beschleunigt werden, wenn einzelne Debitoren manuell bearbeitet und vor Gericht Rechtsöffnungsentscheide eingeholt werden. Dies ist mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden. Der Gemeinderat ist jedoch überzeugt, dass ein zusätzlicher Effort in der aktuell schwierigen Finanzlage zumutbar ist und mit einem Ertrag (weniger Steuerabschreibungen, da die Personen früher und somit solange das Geld noch da ist betrieben werden) gerechnet werden kann.