Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens stehen fest

BUCHRAIN – Das Projekt geniesst grosse Unterstützung. Von niemandem wird die Notwendigkeit einer Erweiterung des Alterszentrums Tschann im Grundsatz bestritten oder gar abgelehnt. Der Standort für die Erweiterung wird klar begrüsst. Dass die weitere Planung auf der Basis des Sieger-Projekts AETAS weitergeführt wird, fand grosse Zustimmung. Der Verselbständigung des Alterszentrums Tschann bei einer Erweiterung ist man unter der Voraussetzung, dass der ausgelagerte Betrieb zu 100 Prozent im Besitz der Gemeinde verbleibt, positiv gestimmt. Die Urnenabstimmung über den Projektierungskredit findet am 5. Juni statt.

In der Zeit vom 1. Dezember 2015 bis 29. Februar 2016 fand eine Vernehmlassung zum Projektierungskredit «Erweiterung Alterszentrum Tschann» statt. Daran beteiligen konnten sich die politischen Parteien, interessierte Kreise und auch die Bevölkerung der Gemeinde Buchrain. Der Gemeinderat tat dies im Wissen um die Bedeutung des Projekts für das Alter und die Alterspolitik insgesamt in der Gemeinde, aber auch im Wissen um die Grösse und Tragweite dieser Investition für die Zukunft Buchrains. Sämtliche eingeladenen Adressaten wie die politischen Parteien (CVP, FDP, SVP, SP), die Rechnungskommission, die Bildungskommission sowie seitens der interessierten Kreise die Petitionäre zur Erweiterung des Alterszentrum Tschann Buchrain / Vorstand Bueri aktiv 60 plus haben an der Vernehmlassung teilgenommen. Ebenso haben sechs Privatpersonen eine Stellungnahme abgegeben. An dieser Stelle danken der Gemeinderat allen Beteiligten für die Auseinandersetzung mit dem Thema und die geleistete Arbeit.

Breite Unterstützung für das Projekt
Das Gesamtbild der Vernehmlassungsantworten ergibt eine breite Unterstützung für das Projekt. Von niemandem wird die Notwendigkeit einer Erweiterung des Alterszentrums Tschann im Grundsatz bestritten oder gar abgelehnt. Die Ausführungen und Überlegungen bezüglich der Alterspolitik, der demografischen Entwicklung und des daraus abgeleiteten Handlungsbedarfs für die kommenden Jahrzehnte können nachvollzogen werden. Auch die Erhöhung der Anzahl Pflegeplätze wird nicht in Frage gestellt. Die Hinweise betreffend Wirtschaftlichkeit sind nachvollziehbar. Der Standort für die Erweiterung auf der noch freien Parzelle unmittelbar neben dem bestehenden Alterszentrum und die dadurch sich aufdrängenden Teiländerung des Bebauungsplans Tschann wird befürwortet. Hinweise bezüglich verdichteter Bauweise, Nutzung von Synergien usw. werden in die weitere Bearbeitung einfliessen. Grosse Zustimmung fand auch, dass die Bauplanung auf der Basis des Sieger-Projektes AETAS weitergeführt wird. Einmal mehr muss betont werden, dass dieses Projekt grosses Entwicklungspotential aufweist.

Verselbständigung mit der Gemeinde als Eigner wird begrüsst
Die Absichten bezüglich der Heimauslagerung resp. der Verselbständigung bei einer Erweiterung des Alterszentrums Tschann werden positiv aufgenommen. Bei einer Auslagerung – in beispielsweise eine Aktiengesellschaft – wird eine 100%-Beteiligung der Gemeinde begrüsst bzw. gar zur Bedingung gemacht. Das Aufzeigen der Finanzierungsstrategie und der Finanzierungspartner sowie der Auswirkungen Finanzhaushalt Gemeinde – Spezialfinanzierung / Finanzvermögen war nachvollziehbar. Die Finanzstrategie sowie die Konsequenz, die Investition in die Erweiterung durch die Gemeinde selber zu finanzieren, wurde grundsätzlich bejaht.

Gewährung der Mitsprachemöglichkeiten
Dass für die Erweiterung Alterszentrum Tschann je nach Erforderlichkeit und Themen Kommissionen eingesetzt werden, wird begrüsst. Jede Kommission erhält einen entsprechenden Projektbeschrieb, in welchem Aufgaben und Kompetenzen klar aufgezeigt und geregelt sind. Durch den Gemeinderat wird aber auch darauf hingewiesen, dass die politischen Parteien dazu angehalten sind, in die entsprechenden Kommissionen Personen zu delegieren, die über ein entsprechendes fachliches Wissen verfügen. Das Terminprogram wird allgemein als ehrgeizig und sportlich – aber machbar – angesehen.

Hinweise und Inputs aus der Vernehmlassung
Hinweise gab es zur Gesamthöhe des Projektierungskredits. Die einzelnen Summen, aus denen sich der Projektierungskredit zusammensetzt, sind realistisch erhoben und stützen sich auf fachliche Grundlagen und Erfahrungen. Die Botschaft zur Urnenabstimmung über den Projektierungskredit Erweiterung Alterszentrum Tschann enthält zur terminlichen und finanziellen Abfolge der einzelnen Projektschritte entsprechende Erläuterungen. Es versteht sich von selbst, dass wenn beispielsweise die Änderung des Bebauungsplans an der Urnenabstimmung von der Bevölkerung abgelehnt wird, das gesamte Projekt abgebrochen wird resp. gar gescheitert ist. Zu diesem Zeitpunkt wäre daher keinesfalls der gesamte Projektierungskredit verbraucht. Auch kommt dem Projektierungskredit die Bedeutung eines Grundsatzentscheides zu. Die Bevölkerung soll nun entscheiden, ob sie die Erweiterung des Alterszentrums will oder nicht. Zu verschiedenen Punkten in der Vernehmlassung gab es wertvolle Hinweise und Inputs. Diese werden selbstverständlich bei der weiteren Bearbeitung des Projekt in die Überlegungen miteinbezogen und soweit möglich auch berücksichtigt.

Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. März beschlossen, über den Projektierungskredit Erweiterung Alterszentrum Tschann eine Urnenabstimmung durchzuführen. Die Bevölkerung soll im Grundsatz über eine Erweiterung Alterszentrum Tschann entscheiden können. Dies ist auch im Sinne der Petitionäre, welche seinerzeit die «Petition zur Erweiterung des Alterszentrums Tschann in Buchrain (Erhöhung der Anzahl Pflegeplätze)» mit rund 1000 Unterschriften eingereicht haben. Die Urnenabstimmung soll am 5. Juni 2016 stattfinden. Die Details der Vernehmlassung sind abrufbar unter www.buchrain.ch/vernehmlassung

Erwin Arnold, Gemeinderat und Sozialvorsteher Buchrain