Budget im neuen Kleid – aber weiterhin mit roten Zahlen

BUCHRAIN – Für 2018 budgetiert die Gemeinde einen Verlust von 764700 Franken

Der Kanton Luzern führt das neue Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) ein. Buchrain als Testgemeinde wendet gewisse Elemente bereits ein Jahr früher an als die restlichen Luzerner Gemeinden an. Bestandteil davon ist das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2, eine Weiterentwicklung des heutigen Rechnungsmodells für öffentliche Gemeinwesen.

Mit HRM2 wird die Rechnungslegung auf eine vermehrt betriebswirtschaftliche Sicht ausgerichtet. Weiter wurden das Kreditrecht, das Ausgabenrecht und die Vorgaben zu den politischen sowie betrieblichen Steuerungsinstrumenten modernisiert. Die Stimmbevölkerung beschliesst mit dem Budget für jede Aufgabe einen politischen Leistungsauftrag und das «Preisschild» (Globalbudget) dazu.

Trotz Neubewertungen, neuer Darstellung und neuer integrierter Kostenrechnung bleibt die finanzielle Lage von Buchrain angespannt. Durch die Neuerungen gibt es mehr Transparenz, jedoch keinen Franken mehr in der Kasse. Für 2018 prognostiziert Buchrain einen Verlust von Fr. 764 700.–, nach einem Minus von Fr. 877 800.– im Budget 2017.

10 Aufgabenbereiche

Buchrain steuert künftig mit 10 Aufgabenbereichen. Für jeden Aufgabenbereich wird ein politischer Leistungsauftrag erstellt. Das Globalbudget eines Aufgabenbereichs entspricht im Endeffekt dem «Preisschild» für diesen Leistungsauftrag. Die finanziell gewichtigsten Bereiche sind mit Abstand Bildung (43.3%, Fr. 9 347 000.–) und Soziales (33.8%, Fr. 7 301 700.–). Kurzfristig bleibt die finanzielle Situation kritisch und die mittelfristige Entwicklung ungewiss. Die Steuerkraft ist tief, gleichzeitig reissen die Sparmassnahmen des Kantons auf dem Buckel der Gemeinden sowie steigende Sozialkosten weitere Löcher in die Rechnung. So belasten die Massnahmen aus dem kantonalen Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) das Budget 2018 mit rund 350 000 Franken. Weiteres Ungemach droht mit der Aufgaben- und Finanzreform 2018.

Steuerkraft bleibt tief – Kosten bleiben es ebenfalls

Die schlechte Ertragskraft bei den Steuern zeigt sich in der Tendenz leider als konstant. Buchrain erhält für 2018 988 100 Franken, d.h. im Vergleich zu 2017 eine um 194 800 Franken höhere Zahlung aus dem kantonalen Ressourcenausgleich. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde wird das Gemeindepersonal nach 2017 auch 2018 keine Lohnerhöhung erhalten. Der Sachaufwand wird weiterhin tief gehalten und Notwendiges vom Wünschbaren getrennt. Die Themen in eigener Kompetenz laufen auf absoluter Sparflamme. Die Zahlen zeigen, dass sich mit einer solch tiefen Steuerkraft/Mindestausstattung an Ressourcen die heutigen gebundenen Auf- und Ausgaben einer Agglomerationsgemeinde nicht mehr finanzieren lassen – man ist handlungsunfähig. Die Diskrepanz innerhalb der umliegenden Gemeinden ist viel zu gross.

Der Nachteil durch die massiv fehlenden Einnahmen lässt sich weder durch Sparen noch durch Priorisieren kompensieren. Lösungsansätze gibt es in anderen Kantonen, beispielsweise in Zürich: Dort hebt der Ressourcenzuschuss die Steuerkraft einer Gemeinde auf 95 Prozent der mittleren Steuerkraft an. Die beschlossene Mindestausstattung von 95 Prozent erlaubt allen Gemeinden, ihre üblichen kommunalen Pflichtaufgaben mit einem moderaten Steuerfuss zu finanzieren. Wie eine Analyse nämlich gezeigt hat, sind die Unterschiede zwischen den Gemeinden im Bereich der Steuerkraft erheblich grösser als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Um eine gute Ausgleichswirkung zu erzielen, sind die Mittel daher dort einzusetzen, wo die grössten (nicht selbstverursachten) Unterschiede auftreten. Gestützt auf diese Überlegungen hat man sich in Zürich für eine Aufstockung des Ressourcenzuschusses entschieden. Solche Überlegungen wären auch im Kanton Luzern das Gebot der Stunde. Für Buchrain würde dies nach dem Zürcher Modell dringend nötige Mehreinnahmen von 1.3 Mio. Franken bedeuten.

Investitionen in Schulraumerweiterung Hinterleisibach

Für 2018 budgetiert Buchrain Investitionsausgaben im Umfang von 7 235 000 Franken (Vorjahr 2.5 Mio. Franken). Hauptsächlich fallen diese Ausgaben für die Schulraumerweiterung Hinterleisibach an. Über einen Sonderkredit wird die Stimmbevölkerung im 2018 separat darüber abstimmen können. Der Steuerfuss bleibt unverändert bei 2.0 Einheiten. Die Urnenabstimmung ist am 26. November. Die Orientierungsversammlung findet am Donnerstag, 9. November, um 19.30 Uhr in der Aula Schulzentrum Hinterleisibach statt.

Einladung zum Informationsanlass und zum Offenen Gespräch

Montag, 6. November, zwischen 18 und zirka 19.30 Uhr im Gemeindehaus

Mit der Umstellung auf HRM2 hat sich einiges verändert, Umfang und Komplexität haben zugenommen. An der Orientierungsversammlung wird das Budget leicht verständlich und daher vereinfacht präsentiert werden. Für alle interessierten Personen wird mit dem separaten Informationsanlass die Plattform geboten, detaillierte Informationen zu erhalten, spezifische Fragen zu stellen und sich mit den verantwortlichen Personen zu HRM2 und Budget 2018 austauschen zu können.