Buchrain fordert Änderungen

BUCHRAIN – Der Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den kantonalen Finanzausgleich bringt weiteres Ungemach in die Luzerner Agglomerationsgemeinde Buchrain. Trotz schwacher Bevölkerungsstruktur und noch schwächerer Steuerkraft muss Buchrain mit Einbussen von jährlich rund 200‘000 Franken rechnen. Gewinner der Gesetzesrevision sind die ressourcenstarken Gemeinden. In der aktuellen finanziellen Grosswetterlage hat der Gemeinderat dafür wenig Verständnis. Damit ressourcenschwache Gemeinden nicht vollständig versauern, beantragt der Gemeinderat verschiedene Korrekturen.

Am 1. April 2014 hat der Kantonsrat den dritten Planungsbericht über die Wirkungen und die Zielerreichung des Finanzausgleichs (Wirkungsbericht 2013) behandelt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Planungsbericht wurden Änderungen vorgeschlagen, die eine Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich nötig machen. Die vorgeschlagenen Änderungen, welche per 1.1.2018 in Kraft treten sollen, stossen beim Gemeinderat Buchrain auf Unverständnis. Buchrain muss aufgrund einer Korrektur im Bildungslastenausgleich mit Einbussen von jährlich rund 200‘000 Franken rechnen.

Unpräzise Korrektur beim Bildungslastenausgleich

Die Anspruchsberechtigung beim Bildungslastenausgleich wird vom Ressourcenpotential entkoppelt und es haben neu auch reiche Gemeinden Anspruch auf Gelder. Die aktuelle Ressourcenguillotine beim Bildungslastenausgleich ist sachlich aber durchaus vertretbar, so grosse Unterschiede bei den Einnahmen der Gemeinden bestehen. Der Gemeinderat beantragt, die Korrektur im Bildungslastenausgleich aufzuschieben und mit einer Neubeurteilung des Ressourcenausgleiches zu verknüpfen. Das Vertrösten auf den Wirkungsbericht 2020 ist keine Option.

Ungenügender Ressourcenausgleich

«Bei den Kosten sprechen alle von Solidarität unter den Gemeinden, bei den Erträgen wollen dieselben dann nichts mehr davon wissen.» Die Unterschiede in der Steuerkraft sind frappant. Für die einnahmenschwachen Agglomerationsgemeinden ohne grosse Erträge von Firmen funktioniert der Finanzausgleich im Kanton nur ungenügend. Diese fallen zwischen Stuhl und Bank, da ein Ertragsausgleich praktisch inexistent und die Lasten tendenziell hoch sind. Dabei wäre der Ressourcenausgleich dann besonders wichtig, wenn die Ertragsunterschiede einen beträchtlichen Teil der gesamten finanziellen Ungleichheiten ausmachen. Dies ist im aktuellen Umfeld mit Sparpaketen und der Fokussierung der Gemeinden auf absolut notwendige vorgeschriebene («gebundene») Ausgaben der Fall. Die angedachte Erhöhung der Mindestausstattung auf 87.0% ist zwingend notwendig, kann aber nur ein Zwischenschritt sein.

Politischer Kuhandel

Die Gesetzesvorlage sieht vor, frei werdende Mittel zur Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleiches zu verwenden. Dies würde eine signifikante Annäherung an die anderen Lastenausgleichsgefässe bedeuten, obwohl die Wahlmöglichkeiten für die Ausgestaltung und Erfüllung einer Aufgabe im Bereich der Infrastruktur viel grösser sind als bei den Aufgaben mit topographischen Bezug oder den auferlegten Kosten im Bildungs- und Sozialbereich. Weiter hält man ohne Grund am Indikator Arbeitsplatzdichte fest, obwohl dies kein geeigneter Indikator für überdurchschnittliche Lasten ist. Oder anders ausgedrückt: Arbeitsplätze wirken sich nicht negativ auf die Lasten, sondern eben gar positiv auf die Erträge aus. Oder noch allgemeiner: Neben Zentrumlasten hat man eben auch einen beträchtlichen Zentrumsnutzen. Buchrain lehnt den politischen Kuhhandel beim Infrastrukturausgleich ab und beantragt, die frei werdenden Mittel für die Verfeinerung des Ressourcenausgleichs (Disparitätenausgleich zwischen 87% und 100%) zur Verfügung zu stellen sowie den Indikator Arbeitsplatzdichte zu streichen.

Strapazierte Solidarität

Die Mittelstand-Gemeinden gehen in den vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über den Finanzausgleich neben der Stadt/Land-Problematik völlig unter. Dies gefährdet die Entwicklung des ganzen Kantons und die Spirale der «Entsolidarisierung» droht noch schneller zu drehen. Die Auswirkungen dieser Tendenz vor allem bei den kleineren und mittleren, sowie vielfach ressourcenschwächeren Agglomerationsgemeinden sind nicht zu unterschätzen. Denn funktionierende und einigermassen wettbewerbsfähige Agglomerations- resp. Umlandgemeinden sind wichtig für die Zentren. Die Situation der Agglomerationsgemeinden bleibt schwierig und die Handlungsfähigkeit in Bezug auf die zunehmend urbanen Problemfelder wie Mobilität, Städtebau oder Quartierpolitik bleibt aufgrund überdurchschnittlichen Kosten und unterdurchschnittlichen Erträgen beschränkt.

Patrick Bieri, Finanzvorsteher und Gemeinderat Adligenswil