Bis im März dürfen nur gebundene Ausgaben getätigt werden

BUCHRAIN – Die Stimmberechtigten der Gemeinde Buchrain haben am 30. November 2014 den Voranschlag 2015 mit einem vorgesehenen Defizit von Fr. 286’500.– und die vorgeschlagene Steuererhöhung von 1.90 auf 2.10 Einheiten an der Urne abgelehnt. Die Ablehnung des Voranschlags und des Steuerfusses hat einschneidende Folgen.

Denn seit dem 1. Januar bis frühestens zum 8. März 2015, bzw. bis zum Eintritt der Rechtskraft der Urnenabstimmung am 18. März, darf die Gemeinde Buchrain von Gesetzes wegen nur gebundene Ausgaben und keine frei bestimmbaren Ausgaben tätigen. Dies teilte der Gemeinderat kurz vor Weihnachten den Medien mit. Mit einschneidenden Auswirkungen auf folgende Themen, wobei die Aufzählung noch unvollständig ist:

  • In allen Bereichen (Schule, Verwaltung, Feuerwehr, Werkdienst usw.) dürfen keine Anschaffungen, Ausgaben und Verrichtungen getätigt werden, welche aus Sicherheits- oder andern Gründen nicht dringendst notwendig oder an Verträge oder Vereinbarungen gebunden sind.
  • Sämtliche Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen werden auf das dringend Notwendigste beschränkt.
  • Die Strassenreinigung – ausser dem dringlichen Winterdienst – wird ausgesetzt.
  • Keine Erneuerungen des Medienbestands Bibliothek.
  • Keine Kommissionssitzungen wie z. B. Bürgerrechts-, Bildungs- oder Gemeindeplanungskommission.
  • Keine Auszahlung von Beiträgen an Vereine und Institutionen.
  • Keine Beiträge an Schuleintritte für Schwimmbad/Eisfeld/Museum.
  • SBB-Tageskarten können nur noch bis zum 31. März 2015 reserviert werden.
Soll die Gemeinde in den nächsten Jahren weiterhin in die Infrastruktur – im Bild die neue Bibliothek – investieren oder  diese konsquent zurückfahren? Guter Rat ist teuer und die Meinungen sind kontrovers.
Soll die Gemeinde in den nächsten Jahren weiterhin in die Infrastruktur – im Bild die neue Bibliothek – investieren oder  diese konsquent zurückfahren? Guter Rat ist teuer und die Meinungen sind kontrovers.

 

 

Erneute Urnenabstimmung im März

Am 8. März findet eine zweite Urnenabstimmung über den Voranschlag und den Steuerfuss 2015 statt. Der Gemeinderat hat vorgesehen, zwei Budgets 2015 zur Abstimmung zu bringen. Wie rechtliche Abklärungen nun ergeben haben, ist ein solches Vorhaben jedoch nicht zulässig. Der Gemeinderat verzichtet deshalb auf eine Variantenabstimmung und wird eine überarbeitete Vorlage ausarbeiten. Sollte der Voranschlag und der Steuerfuss am 8. März ein zweites Mal abgelehnt werden, legt der Luzerner Regierungsrat diese gemäss geltendem kantonalem Gemeindegesetz fest.

Öffentliche Diskussion angeregt

Weil ihm die Möglichkeit einer Variantenabstimmung verwehrt bleibt, möchte der Gemeinderat vorgängig eine öffentliche Diskussion über das neue Budget führen. In einem ersten Schritt standen Gemeindepräsidentin Käthy Ruckli und Finanzvorsteher Patrick Bieri am 6. Januar für Fragen und Anregungen im Zusammenhang mit dem Budget 2015 Red und Antwort. Des weiteren werden Bevölkerung wie Ortsparteien zu einer Vernehmlassung eingeladen. Diese Gespräche und Rückmeldungen dienen dem Gemeinderat als Gradmesser, um die definitiven Beschlüsse zu fassen. Im Rahmen der Überarbeitung des Voranschlags hat der Gemeinderat, wie angekündigt, das gesamte Angebot an Dienstleistungen nochmals überprüft. Der Auftrag dazu an die Verwaltungsleitung erfolgte am 4. Dezember 2014 unter folgenden Vorgaben:

  • Der Gemeinderat beantragt neu eine Steuererhöhung von 1.9 auf 2.0 Einheiten.
  • Es werden Sparmassnahmen im Umfang von 1/20-Steuereinheit (Fr. 350 000) erarbeitet.
  • Es wird ein Defizit von rund Fr. 650‘000 (+Fr. 350‘000) in Kauf genommen.

Abstriche, die schmerzen

Die Sparmassnahmen liegen nun vor. Weil im abgelehnten Voranschlag 2015 keinerlei Spielraum enthalten war, lassen sich schmerzhafte Abstriche dabei nicht vermeiden. Frei bestimmbare Ausgaben, die in der Kompetenz der Gemeinde liegen, sind durch die diversen Sparpakete in der jüngsten Vergangenheit bereits stark limitiert worden und nun praktisch nicht mehr vorhanden. Mit der vorliegenden Vernehmlassung lädt der Gemeinderat die Bevölkerung ein, sich zu den einzelnen Massnahmen zu äussern. Am Dienstag, 13. Januar, ist Einsendeschluss. Mitte Januar entscheidet der Gemeinderat über den definitiven Voranschlag 2015. Die interne Aussprache mit den Parteien findet am 22. Januar statt. Die Stimmberechtigten werden die Botschaft zum neuen Voranschlag spätestens Mitte Februar erhalten.

Angeregte Debatte: Gemeindepräsidentin Käthy Ruckli stellte sich am Dienstag während sieben Stunden den Fragen und Anliegen der Bevölkerung.
Angeregte Debatte: Gemeindepräsidentin Käthy Ruckli stellte sich am Dienstag während sieben Stunden den Fragen und Anliegen der Bevölkerung.
Die Themen waren vielschichtig und für die Gemeindebehörden interessant und wichtig – auch wenn sie nicht zur definitiven Lösung des Finanzproblems führten. Bilder Archiv/ds.
Die Themen waren vielschichtig und für die Gemeindebehörden interessant und wichtig – auch wenn sie nicht zur definitiven Lösung des Finanzproblems führten. Bilder Archiv/ds.

 

 

Einladung zur Orientierungsversammlung

Anlässlich einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 26. Februar, in der Aula Hinterleisibach informiert der Gemeinderat um 19.30 Uhr über die Ergebnisse aus dem Vernehmlassungsverfahren und über den definitiven Voranschlag 2015.

 

Vernehmlassung zum zweiten Entwurf des Budgets 2015

Frage 1: Befürworten Sie die Eckpunkte Steuererhöhung von 1.9 auf 2.0 Einheiten, Sparmassnahmen mit Leistungsabbau von Fr. 350‘000.– und einem resultierenden Defizit von Fr. 650‘000.–?

0 Ja                 O  Nein

Kurzbegründung, falls Nein: __________________________

 

Frage 2: Wie beurteilen Sie die einzelnen Sparmassnahmen. Sind Sie damit einverstanden?

JA       NEIN         Laufende Rechnung

O             O               Verzicht Unterhaltsarbeiten und Ersatzbeschaffungen                                 Fr. 62’600.–
Spielgeräte auf Spielplätzen werden weniger schnell oder gar nicht mehr ersetzt. Ersatzbeschaffungen von Maschinen werden zurückgestellt und erst bei Ausfall getätigt.

O             O               Austritt Regionale Konferenzen Kultur und Umwelt                                     Fr.  31’900.–
Die RKK ist zuständig für die regionale Kulturförderung – z. B. Kleintheater, Schüür, Südpol, Fleirassa-Festival, usw. Die RKU-Gemeinden koordinieren ihre Tätigkeit im Umweltbereich und führen gemeinsame Projekte durch.

O             O               Kürzungen Schule                                                                                                 29’500.–
Es stehen weniger Mittel für Projektwochen, Klassenlager, Eintritte für Eisfeld/Schwimmbäder/Museen zur Verfügung. Ein Leistungsabbau oder eine höhere Kostenbeteiligung durch die Eltern sind die Folge.)

O             O               Streichung sämtlicher Vereinsbeiträge                                                             27’400.–
Betrifft alle örtlichen Kultur-, Musik- und Sportvereine, Jugend- sowie gemeinnützige Organisationen. Die Unterstützung wird komplett gestrichen.)

O             O               Reduktion Öffnungszeiten + Beschaffungen Bibliothek                               26’400.–
Neubeschaffungen von Medien (Bücher, DVD’s, eBooks, usw.) sowie die Öffnungszeiten werden eingeschränkt.

O             O               Verzicht auf Subventionierung von Kindertagesstätten                              25’000.–
Die einkommensabhängige Subventionierung der Vollkostentarife entfällt. Alle Personen müssen inskünftig den vollen Tarif bezahlen.

O             O               Erhöhung Elternbeiträge Tagesstrukturen und Musikschule                   24’000.–
Zur Erhöhung der Kostendeckungsbeiträge werden die Ansätze erhöht.

O             O               Leistungsabbau Werkdienst                                                                             18’200.–
Reduktion eines temporären Arbeitsplatzes für die berufliche Wiedereingliederung und Leistungsreduktionen in den Sommermonaten.

O             O               Verzicht auf verschiedene regionale Beiträge                                               16’500.–
Verzicht auf Beitragszahlungen an Regionalzeitungen, kantonalen Wirtschaftsförderung, usw.

O             O               Reduktion übriger Personalaufwand                                                              14’500.–
Reduktion von Kurs- und Weiterbildungskosten für Mitarbeitende, Wechsel in der Getränkepolitik; keine Gratisabgabe von Mineral und Kaffee mehr.

O             O               Streichung Lagerbeiträge und Osterferien-Kreativwoche für Schüler     10’900.–
Auf Gemeindebeiträge pro Teilnehmendes Kind an Sommer-, Ski- und Herbstlager wird verzichtet. Die Sport- und Kreativwoche während den Osterferien wird für Buchrainer Schülerinnen nicht mehr angeboten.

O             O               Verzicht auf Schulraumplanung Hinterleisibach                                          10’000.–
Das Schulraumentwicklungskonzept Schwerpunkt Hinterleisibach mit Fokus Realisierung ab 2020 wird vorerst nicht mehr weiterbearbeitet.

O             O               Aufhebung Leistungsvereinbarung Sicherheitsdienst                                  10’000
Die Patrouillen werden eingestellt. Somit werden keine Kontrollen mehr bezgl. Littering, Nachtruhestörungen sowie Sachbeschädigungen im Dorfzentrum, öffentlichen Anlagen, Buhnen an der Reuss usw. gemacht.

O             O               Verzicht auf Subventionierung Gemeinschaftsgrab                                      10’000.–
Bestattungen im Gemeinschaftsgrab werden durch die Gemeinde nicht mehr mit Fr. 500 vergünstigt.

O             O               Streichung Wertschätzungsmassnahmen Gemeinderat                               8’200.–
Das Budget für Repräsentationen und Wertschätzungsmassnahmen wird praktisch gestrichen. Es entfallen Firmenbesuche, Aperos nach Kommissions- und Parteiaussprachen, usw.

O             O               Verzicht Tastaturschreiben auf der 1. Sekundarstufe                                   8’200.–
Das Tastaturschreiben wird erst als Wahlfach auf der 3. Sek. angeboten.

O             O               Verzicht Anlässe                                                                                                   7’500.–
Verzicht auf die Jungbürgerfeier sowie den Neuzuzügerinnenanlass.)

O             O               Einschränkung der Präventionsarbeit                                                             5’500.–
Einschränkung der Präventionsarbeit im Suchtbereich wie Alkohol, Drogen usw. verbunden mit allfälligen Pensenreduktionen bei der Jugendarbeit im Bereich der Betreuung Jugendlicher im öffentlichen Raum.

O             O               Verzicht musikalischer Elementarunterricht im Kindergarten                4’400.–

 

Frage 3: Welche Sparmassnahmen im Budget 2015 vermissen Sie?

Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Januar 2015. Der Fragebogen kann der Gemeinde Buchrain zugestellt oder direkt online auf www.buchrain.ch/vernehmlassung ausgefüllt werden.