BUCHRAIN –Der Gemeinderat Buchrain hat sich anlässlich seiner Klausur im Mai 2014 intensiv mit der Finanzplanung und dem Budgetprozess 2015 auseinandergesetzt. Die Themen Finanzen und Zentrumsplanung bilden die Knackpunkte für die weitere Entwicklung der Gemeinde. Dies teilt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung von dieser Woche mit.
Bereits letztes Jahr hat der Gemeinderat Buchrain eine Steuererhöhung auf 2.0 Einheiten in Aussicht gestellt. In der Zwischenzeit hat sich die Situation nochmals verschlimmert. Neu müssen weitere Ertragsausfälle aus der Abschaffung der Liegenschaftssteuer (minus Fr. 260‘000.–) sowie aus den bevorstehenden Änderungen im Finanzausgleichsgesetz (minus Fr. 200‘000.–) verkraftet werden, ohne dass Leistungen und somit auch Kosten reduziert werden können. Ein teilweise überdurchschnittliches Kostenwachstum in den Bereichen Gesundheit (Mengenwachstum Fallzahlen) sowie Soziales (Zahlungen an Kanton für Soziale Einrichtungen und Sozialversicherungsbeiträge) verstärken die Scherenwirkung. Für das Budget 2015 soll daher der Steuersatz von 1.90 auf neu 2.10 Einheiten angehoben werden. Trotz dieser Erhöhung wird immer noch mit einem Verlust von Fr. 243‘000.– für das Budget 2015 gerechnet. Auch die Verschuldung wird in der Planperiode weiter zunehmen; der Gemeinderat bleibt gefordert.
Jahresziele 2015 des Gemeinderates
Mit den Jahreszielen 2015 setzt der Gemeinderat Prioritäten. Es muss das Machbare von Wünschbaren getrennt werden. Der Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätzen ist ausgewiesen und hoch. Es zeichnet sich ab, dass in einem ersten Schritt das Teilprojekt 1 mit der Erweiterung des Alterszentrums Tschann weiterbearbeitet wird. Sowohl die Überarbeitung des Altersleitbildes 2014 sowie die bisherigen Workshops aus dem Gesamtprojekt Entwicklung Dorfzentrum haben Annahmen, Umfang und Stossrichtungen bestätigt. Es soll nach der Workshop-Ergebnispräsentation vom November 2014 eine Botschaft für einen Projektierungskredit erarbeitet und im Frühling 2015 der Stimmbevölkerung zur Abstimmung unterbreitet werden. Nach erfolgter Zustimmung werden unter Einbezug der Parteien die Konkretisierung des aktuell vorliegenden Projektentwurfs sowie die notwendige Änderung des Bebauungsplanes als weitere Schritte im Planungsverfahren eingeleitet. Gemäss aktueller Zeitplanung wird nach einer Bauzeit von rund 2 Jahren das Alterszentrum im Frühling 2019 eröffnet werden können. Weitere Neu- und Ausbauten sind in der aktuellen Finanzplanung nicht vorgesehen. Finanziell wären diese nicht tragbar; die Zunahme der Verschuldung zu hoch.
Für die beiden anderen Teilprojekte – «Bildung Schule» sowie «Gewerbe Verwaltung Begegnung» – sind zusätzliche Grundlagenarbeiten notwendig. Gemäss den Erkenntnissen wird die schulisch-räumliche Entwicklung hauptsächlich im Gebiet Hinterleisibach stattfinden. Der Gemeinderat hat daher den Auftrag erteilt, ein Schulraumentwicklungskonzept Schwerpunkt Hinterleisibach mit Fokus Realisierung ab 2020 zu erarbeiten.
Die Parteien wurden im Rahmen einer Finanzplanübergabe mit diversen Dokumenten bedient. Die Vernehmlassung über die Finanzplanung sowie die Jahresziele des Gemeinderates dauert noch bis zum 29. Juni 2014. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass diese frühzeitigen Informationen und Mitwirkungsmöglichkeiten den politischen Prozess bereichern und dass so die Transparenz im Budgetierungsprozess trotz des Wegfalls der Gemeindeversammlung weiterhin hoch gehalten werden kann.