Das Schwimmbad Dietwil schloss am Sonntag, 4. September 2022 die Türen. Der Gemeinderat und das Baditeam danken allen Benützerinnen und Benützern für den Besuch und hoffen, Sie auch in der nächsten Badesaison im neu sanierten Schwimmbad wieder begrüssen zu dürfen.
Die Sanierungsarbeiten mit Beckenerweiterung starten ab dem 12. September 2022 und dauern gemäss Terminprogramm bis Mai 2023. Während dieser Zeit gibt es unvermeidliche
Lärmemissionen für die Anwohner und die Schule. Der Gemeinderat dankt bereits heute allen für das Verständnis!
Rechnungspassationen 2021
Die Rechnungen 2021 der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde wurden durch die kantonale Finanzaufsicht Gemeinden geprüft. Die Prüfung umfasst unter anderem die Kontrolle der Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der eingereichten Unterlagen, Plausibilitätsprüfungen, Vorjahresvergleiche sowie die Prüfung der Einhaltung ausgewählter rechtlicher Vorgaben für die Rechnungslegung.
Gemäss Finanzverordnung werden seit Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2 die
Gemeinden nicht mehr jährlich, sondern in einem Mehrjahresturnus vor Ort besucht. Im Juli 2022 fand nun die erste Inspektion vor Ort statt. Diese Prüfung der Jahresrechnungen 2021 und die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen hat zu keinen nennenswerten Feststellungen geführt.
Newsletter und Instagram: Aktuell informiert über die Gemeinde Dietwil
Mit dem Newsletter der Gemeinde Dietwil erhalten Sie die wöchentlichen Medienmitteilungen sofort als einzelne Meldungen oder gesammelt als Newsletter zu Ihrem bevorzugten Zeitpunkt. Auch werden Sie über kurzfristige Nachrichten informiert, welche aus zeitlichen Gründen nicht zusätzlich im Anzeiger für das Oberfreiamt abgedruckt werden können (z. B. Waldbrandgefahr, Strassensperrungen, Wasserunterbruch).
Abonnieren Sie deshalb noch heute den Newsletter der Gemeinde Dietwil. Melden Sie sich jetzt online an über www.dietwil.ch > Newsletter anmelden.
Neu hat die Gemeinde Dietwil auch einen Instagramaccount eingerichtet. Folgen Sie uns auf unserem Account @gemeindedietwil.
Vermieter von Liegenschaften: Meldepflicht von Ein-, Um- und Wegzüge
Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges. Solche Meldungen von Mieterwechseln erfolgen heute mehrheitlich per E-Mail oder Briefpost. Diese sogenannten Drittmeldungen können aber auch bequem online an die Gemeinde übermittelt werden. Dazu können Vermieter oder Logisgeber eine Meldung über diese Portallösung absetzen: https://www.drittmeldung.ch/ui/
Die Einwohnerdienste bitten Sie somit, Ihre Meldungen über den vorerwähnten Weblink
zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein-, Um- und Wegzüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. pd