Anfrage über die Verlängerung Trolleybus und Bau eines Bushubs

Als Bestandteile des Luzerner Agglomerationsprogramms hat der Kantonsrat im Januar 2018 Kredite für die Verlängerung der Buslinie 1 in Ebikon sowie für den Bau eines Bushubs gesprochen. Aufgrund von Beschwerden verzögert sich deren Fertigstellung erheblich, weshalb FDP-Kantonsrat Stephan Betschen mit einer Anfrage an die Regierung gelangt.

Der Luzerner Kantonsrat hat im Januar 2018 Kredite in der Höhe von Fr. 26,375 Mio. für die
Verlängerung der Busline 1 als Trolleybus bis zur Mall of Switzerland und für den Bau eines
Bushubs in Ebikon gesprochen. Die Fertigstellung der beiden Projekte wurde für den
Fahrplanwechsel im Dezember 2019 in Aussicht gestellt.

Im Mai 2019 wurde bekannt, dass der Bushub aufgrund von Beschwerden nicht wie geplant erstellt werden kann. In diesem Zusammenhang wurde ebenso bekannt, dass auch gegen ein geplantes Provisorium Einsprachen vorliegen und dessen geplante Fertigstellung nicht garantiert werden könne. Das zentrale Element, die Realisierung der «einfachsten Umsteigeverbindung», wurde dabei vernachlässigt. Für Stephan Betschen ist fraglich, wie der Kanton sicherstellt, dass die Inbetriebnahme nur mit den versprochenen Vorteilen erfolgt, da ansonsten der Kernpunkt des Projekts verloren ginge. Die Bevölkerung von Buchrain könne diesen Lösungsvorschlag nicht akzeptieren.

Besonders stossend ist gemäss FDP-Kantonsrat Betschen auch der Informationsfluss rund um das Projekt: Am 23. Juli musste die Bevölkerung von Buchrain sowie andere Interessenvertreter, wie die zuständige Kommission des Kantonsrates, aus der Presse erfahren, dass die Busse der Linie 1 nur auf der Kantonsstrasse (Zentralstrasse) – anstatt via Bahnhof Ebikon – verkehren werden. Entsprechend fordert er von der Regierung eine Stellungnahme dazu, weshalb die Mitglieder der Verkehrs- und Baukommission nicht über die sich abzeichnenden Verzögerungen informiert wurden und wie die Rollen sowie Verantwortungen der Interessenvertreter definiert sind.

Schliesslich soll die Regierung klären, weshalb die Gemeinde Buchrain als Hauptbetroffene,
Auftraggeberin und -zahlerin nicht über die massiven Verzögerungen informiert wurde und wie ihr Einbezug in der Erarbeitung der Übergangslösung stattfinden wird.