Tempo 30 in Adligenswil

Noch in diesem Jahr soll Tempo 30 auf der Durchfahrtachse durch das Dorfzentrum von Adligenswil gelten – ohne Fahrbahnverengungen. Kanton und Gemeinde gehen dabei gemeinsam vor. Ab dem 3. bzw. 13. August 2020 sind die Bewilligungsgesuche aufgelegt.

„Sicherheit und Lärmschutz: Das sind die beiden Gründe für Tempo 30 auf der Durchfahrtachse durch Adligenswil“, heisst es in einer Medienmitteilung des Gemeinderates. Die schwachen Verkehrsteilnehmer – d.h. Fussgänger, vor allem Kinder und Senioren, sowie Velofahrer – sollen mehr Schutz erhalten, speziell in den Bereichen der Schulhäuser, des «Rössli» und bei der Obgardi-Einmündung. Ebenso sollen die Anwohner der Dorfstrasse nicht mehr unter dem erhöhten Strassenlärm leiden.

Aufgrund der geltenden Umweltschutzgesetzgebung ist die Gemeinde Adligenswil als Eigentümerin der Dorfstrasse verpflichtet, Lärmsanierungsmassnahmen zu treffen. Um sowohl der Sanierungspflicht nachzukommen als auch die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat der Gemeinderat nach umfangreichen Vorabklärungen beschlossen, Tempo 30 auf der Dorfstrasse zu signalisieren. Gleichzeitig wird der Kanton Luzern die gleiche Massnahme auf der Luzerner- (ab Meiersmattstrasse) und der Udligenswilerstrasse (ab Obmatt-Kreisel) treffen.

Für die Signalisation und Umsetzung von Tempo 30 sind zwei Bewilligungsgesuche und zwei
Verfügungen nötig. Die öffentliche Auflage der vier Dossier dauert – je nach Verfahren – vom 3. August bzw. vom 13. August bis am 1. September 2020. Die Details sind auf www.adligenswil.ch aufgeschaltet.