«Keine praktikable Lösung»

ADLIGENSWIL/ROTHENBURG – Auf Initiative der Sektion Waldstätte hat der TCS die provisorischen Tempo-30-Zonen in Rothenburg und Adligenswil untersucht. Fazit: Die Beispiele zeigen deutlich, dass die Gestaltung einer Tempo-30-Zone auf verkehrsorientierten Strassen keine praktikable Lösung ist. Der TCS fordert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ist gegen weitere Versuche ohne klare Grundlagen.
 In den Gemeinden Rothenburg und Adligenswil wurden im Rahmen von Versuchen zwei Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen eingeführt. In Rothenburg wurde die Tempo-30-Zone im April 2014 auf einer Hauptstrasse (Kantonsstrasse) eingerichtet, in Adligenswil im Herbst 2014 auf einer Verbindungsstrasse (Gemeindestrasse) – beide für die Dauer von einem Jahr. Der TCS hat die Relevanz dieser Versuche bereits bei der Einführung in Frage gestellt.
 Begehung im Januar vor Ort
Am Mittwoch, 21. Januar, fand in den zwei Gemeinden eine Begehung statt, organisiert von der TCS Sektion Waldstätte. Eine Expertengruppe der TCS Sektion Waldstätte unter Leitung von TCS-Verkehrsingenieur Olivier Caspar wollte sich vor Ort ein Bild der Provisorien machen. Die Situationsanalyse sollte zeigen, wie die Versuchsbetriebe in Bezug auf die Signalisierung mit Eingangstoren, die Gestaltung des Strassenraums, die Vortrittsregelungen und die Fussgängerstreifen umgesetzt sind. Als Beurteilungsgrundlage diente die schweizweit gültige Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen des UVEK, in der die Gestaltung solcher Zonen genau geregelt ist. Etwa in Bezug auf Rechtsvortritt oder die Anordnung von Fussgängerstreifen.
 Tempo-30-Zone in Rothenburg macht keinen Sinn
Die Analyse in Rothenburg zeigte deutliche Mängel auf. Der Strassenraum innerhalb der Tempo-30-Zone unterscheidet sich nicht von jenem ausserhalb der Zone. Es ist unmöglich zu erkennen, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Auch nach Einführung der Zone gibt es noch immer drei Fussgängerstreifen. In einer Tempo-30-Zone sollten die Fussgängerstreifen grundsätzlich entfernt werden, abgesehen von definierten Ausnahmen. Die Kreuzungen in einer Tempo-30-Zone sollten mit Rechtvortritt versehen sein. Dies ist auf dieser Strecke an keiner Stelle der Fall. Weiter sind die Eingangstore unbefriedigend signalisiert. Das Gefühl eines Tores auf der Seite Luzern wird mit einem Fussgängerstreifen gegeben. Dies erweckt den Eindruck, die Fussgängerinnen und Fussgänger würden als lebende Beruhigungsmassnahme eingesetzt. Die Umwandlung dieser Strecke in eine Tempo-30-Zone sollte mit baulichen Massnahmen vorgenommen werden. Die dazu nötigen Elemente würden aber ohne Bau einer Umfahrungsstrasse zum Chaos führen. Aufgrund dieser Punkte macht die Tempo-30-Zone in Rothenburg und allgemein auf verkehrsorientierten Strassen keinen Sinn. Die nötigen Massnahmen, um eine Tempo-30-Zone einzurichten,
widersprechen dem Charakter dieser Strassen.
 Gewählte Zone in Adligenswil ist nicht sinnvoll
Auch das Provisorium in Adligenswil wurde untersucht. Hier wurde der Strassenraum angepasst, so dass sich die Fahrbahn innerhalb der Zone von anderen Strassen unterscheidet. Die installierten Verengungen mittels Poller führten jedoch zu Problemen beim Kreuzen der Busse, weshalb sie wieder entfernt wurden. Schon diese Handlung zeigt, dass diese Signalisation auf diesem Strassenabschnitt ungeeignet ist. Die Einmündung der Obgardistrasse wurde nicht mit Rechtsvortritt geregelt, was der Verordnung widerspricht. Und auch in Adligenswil werden Fussgängerstreifen als Verkehrsberuhigungsmassnahme «zweckentfremdet». Zudem wurde der Verkehr im Dorf bereits mittels Kreisel beruhigt. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf diesem Strassenabschnitt ist deshalb nicht sinnvoll.
Fazit: Keine praktikablen Lösungen
Die Beispiele in Rothenburg und Adligenswil zeigen deutlich, dass die Gestaltung einer Tempo-30-Zone auf verkehrsorientierten Strassen keine praktikable Lösung ist oder dann von kostenintensiven Massnahmen wie Umfahrungsstrassen begleitet werden muss. Der Charakter und die Funktion dieser Strassen widersprechen jenen einer Tempo-30-Zone. Es reicht nicht, nur ein Signal hinzusetzen ohne weitere begleitende Massnahmen.
TCS gegen Rechtsunsicherheit und Signalisations-Experimente
Die TCS Sektion Waldstätte verlangt von den zuständigen Behörden, dass sie sich konsequent an die gesetzlichen Vorgaben halten und damit aktiv zu mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit im Strassenverkehr beitragen. Die in den zwei Provisorien bestehenden Rechtsunsicherheiten lehnt der TCS ab. Er fordert, dass sich die Behörden bei der Umsetzung der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen strikt an deren Inhalt halten. Weiter ist der TCS überzeugt, dass sich Tempo-30-Zonen für Quartierstrassen eignen, nicht aber für Strassen mit starkem Durchgangsverkehr. Daher lehnt der TCS die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Hauptstrassen und anderen Strassen mit starkem Durchgangsverkehr ohne entsprechende Umfah
rungsmöglichkeiten ab, da eine gesetzeskonforme Umsetzung auf derartigen Strassen zu massiven Verkehrsbehinderungen führt. Versuche ohne klare Grundlagen und mit einem zusätzlichen Gefährdungspotenzial wie in Rothenburg sollten aus Sicht TCS nicht bewilligt werden. Auf Signalisations-Experimente auf Strassen mit starkem Durchgangsverkehr ist grundsätzlich zu verzichten.
Die Verengungen mit Pollern führten zu Problemen beim Kreuzen der Busse, weshalb sie wieder entfernt wurden. Schon das zeige, dass diese Signalisation auf diesem Strassenabschnitt ungeeignet sei, meint der TCS.
Die Verengungen mit Pollern führten zu Problemen beim Kreuzen der Busse, weshalb sie wieder entfernt wurden. Schon das zeige, dass diese Signalisation auf diesem Strassenabschnitt ungeeignet sei, meint der TCS.
Die Einmündung der Obgardistrasse wurde nicht mit Rechtsvortritt geregelt, was der Verordnung widerspricht.Bilder zVg.
Die Einmündung der Obgardistrasse wurde nicht mit Rechtsvortritt geregelt, was der Verordnung widerspricht.Bilder zVg.