Stiftung Landschaftsschutz geht ans Bundesgericht

ADLIGENSWIL – Die Stiftung Landschaftsschutz (SL) erhebt gegen die Ortsplanung von Adligenswil Beschwerde beim Bundesgericht .

Die als «Last-Minute-Einzonungen» bekannt gewordenen rund 8 ha grossen neuen Bau­zonen widersprechen dem neuen Raumplanungsgesetz, moniert die SL.  Das Kantonsgericht gab der SL zwar teilweise Recht, hätte aber die Ortsplanung Adligenswil aufgrund des neuen Rechtes solange sistieren müssen, bis der kantonale Richtplan mit dem Bau­zonenbedarf genehmigt ist. Um die Umsetzung des neuen RPGs im Kanton Luzern nicht zu präjudizieren, erhebt die SL nun Beschwerde.

Das neue Raumplanungsgesetz (RPG) wurde auch im Kanton Luzern mit 68,1% Stimmen am 3. März 2013 klar angenommen. Damit sind die Kantone verpflichtet, ihre Siedlungsgebiete zu begrenzen und die Bauzonen auf einen 15-Jahre-Bedarf auszurichten. Das neue RPG trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Die Gemeindeversammlung Adligenswil hatte dreieinhalb Monate zuvor noch rund 9,7 ha neue Bauzonen beschlossen, darunter 2 ha mehr als vom Gemeinderat beantragt. Der Regierungsrat hatte am 28. März, also rund einen Monat vor dem Inkrafttreten des RPGs, die Zonenplanrevision mit insgesamt 7,7 ha neuen Bauzonen, zum Teil in Landschaftsschutz­zonen genehmigt. Das Kantonsgericht hat zwar nun in Bezug auf eine Bauzone mit Biotop­schutzcharakter (Reptilienhabitat) der SL Recht gegeben, aber die übrigen Bauzonen nach altem Recht genehmigt. Aus Sicht der SL ist dies unzulässig. Würden diese massiven Neueinzonungen in «Last-Minute-Manier» genehmigt, würde dies die Umsetzung des neuen RPGs im Kanton LU erheblich gefährden, moniert die Stiftung Landschaftsschutz.