SL richtet Beschwerde an Luzerner Regierungsrat

Ortsplanung und Einzonungen in Adligenswil

BERN/LUZERN – Gemäss einer Medienmitteilung von gestern Mittwoch ist die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) mit einer Beschwerde zum Beschluss der Gemeindeversammlung vom 14. Januar bezüglich ihrer Ortsplanung an den Regierungsrat des Kantons Luzern gelangt, mit folgenden Anträgen:

1. Die Gemeinde sei angewiesen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung ord­nungsgemäss der Rekurrentin zu publizieren;
2. Die geplanten Einzonungen für Bauzonen seien abzulehnen, da der Bedarf nicht ausgewiesen ist;
3. Die Folgen und die Kompensation der beanspruchten Kulturlandflächen seien im Rahmen des Berichtes nach Art. 47 RPV aufzuzeigen;
4. Der Zonenplan Landschaft sei mit Entwicklungszielen und Massnahmen anzurei­chern.

Unter anderem monieren die Beschwerdeführer unter Punkt 2: «Der neue Zonenplan der Gemeinde Adligenswil weist eine massive Ausweitung der Bauzonen in alle Richtungen auf. Das Wachstumsziel von jährlich + 45 bis 55 E. ist weder begründet, noch basiert diese auf regionalen räumlichen Abstimmungen oder auf einem regionalen Verkehrsszenario. Die Bevölkerung von Adligenswil ging im letzten Jahr so­gar um 0,9% zurück. Mit einer Wachstumsstrategie will nun der Gemeinderat offen­sichtlich mehr Einwohner/innen anlocken. Hierzu sollen auch sensible Landschafts­kammern an Hanglage (z.B. im Gebiet Chluse) für Einfamilienhäuser oder gar eine Reptilienhabitatsfläche eingezont werden. Das neue Raumplanungsgesetz verlangt (wie bereits zuvor die gängige Praxis), dass derart hohe Wachstumsziele in einem verkehrsmässig wie land­schaftlich längst an die Belastungsgrenzen stossenden Raum – wie es der Agglomerations­raum Luzern ist – auf der Ebene der regionalen und kantonalen Planung abgewogen wer­den müssen.»