Budget 2021 rechnet mit einem Aufwandüberschuss

Das Budget 2021 der Gemeinde Adligenswil weist bei einem Ertrag von Fr. 39’592’814.00 und einem Aufwand von Fr. 39’980’314.00 ein Defizit von Fr. 387’500.00 aus. Die Investitionsausgaben sind mit Fr. 2 773 300 veranschlagt.

Die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18), welche in der Botschaft zum Budget 2020 eingehend erläutert wurde, wirkt sich auch auf das Budget 2021 aus. Infolge des Steuerfussabtausches, der einen Bestandteil der AFR 18 bildete, wurde der Steuerfuss für das Jahr 2020 von 2.1 auf 2.0 Einheiten gesenkt. Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils wäre eine nachträgliche Anpassung des Steuerfusses für das Jahr 2020 möglich gewesen. Von dieser Option hat die Gemeinde Adligenswil nicht Gebrauch gemacht. Den Steuerfuss für das Jahr 2021 können die Gemeinden frei festlegen. Für das Jahr 2021 wird mit einem Steuerfuss von 2.0 gerechnet. Somit erfolgt keine Erhöhung auf das Niveau vor dem
Steuerfussabtausch.

Covid-19 wirkt sich aus

Sowohl bei den Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen als auch bei verschiedenen Aufwandpositionen wirken sich die Folgen von Covid-19 aus. Bei den natürlichen und juristischen Personen wird mit weniger Steuereinnahmen gerechnet (- Fr. 200’000.00). Auf der Aufwandseite ist insbesondere mit höheren Kosten bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe auszugehen. Für das Budget 2021 wird mit Mehrkosten von rund Fr. 45’000.00 gerechnet.

Hinzu kommen die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Schutzkonzepte entstehen (Reinigung, Schutzmaterial, etc.).

Anpassung bei den Ergänzungsleistungen

Luzernerinnen und Luzerner, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben, konnten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) bislang höchstens Fr. 141.00 pro Tag als Heimtaxe anrechnen lassen. Der Regierungsrat hat beschlossen, diesen Betrag rückwirkend auf den 1. Januar 2020 auf Fr. 179.00 zu erhöhen. Damit wird den Anforderungen ans Bundesrecht Genüge geleistet. Die Ergänzungsleistungen werden von allen Gemeinden zusammen solidarisch pro Kopf finanziert. Um die Mehrkosten unter den Gemeinden gerechter zu verteilen, soll die Pro-Kopf-Finanzierung nur bis zu einer Taxgrenze von Fr. 165.00 gelten. Der darüberhinausgehende Anteil an den EL-Heimtaxen soll von der Wohnsitzgemeinde der EL-Beziehenden alleine getragen werden. Für die Gemeinde Adligenswil bedeutet diese Anpassung Mehrkosten von rund Fr. 245’000.00.

Personalaufwand

Auf das Schuljahr 2021/22 werden die Besoldungen der Kindergarten- und Primarlehrpersonen aufgrund eines Beschlusses des Regierungsrates des Kantons Luzern sowohl stufen- als auch klassenmässig korrigiert. Dies löst Kosten von 2.25% des gesamten Besoldungsaufwands aus. Für das Jahr 2021 (Monate August – Dezember) sind somit 1 % zusätzlich zu budgetieren.

Die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung ist auf Beginn des Schuljahres 2020/21 wieder rückgängig gemacht worden. Deshalb sind dafür im 2021 zusätzlich 2% zu budgetieren (es sind mehr Lehrpersonen nötig, um die Lektionen abdecken zu können). Zusammen mit der ordentlichen Lohnerhöhung ist somit für das Jahr 2021 3.2 % mehr für die Besoldung der Lehrpersonen zu budgetieren, was rund Fr. 250’000.00 entspricht.

Investitionen

Investitionen fallen insbesondere in den Aufgabenbereichen Verkehr, Umwelt und Raumordnung sowie Finanzen und Immobilien an. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf Fr. 2’491’800.00. Ein wesentlicher Teil der Investitionen fällt für den Unterhalt der Infrastruktur und der Immobilien an.

Finanzielle Lage der Gemeinde

Per Ende 2019 verfügte die Gemeinde über ein Eigenkapital von rund 37.8 Mio. Fr. (inkl. Spezialfinanzierungen und Fonds). Somit kann der im Budget 2021 ausgewiesene Verlust gut über das Eigenkapital aufgefangen werden. Das Nettovermögen pro Einwohner betrug per Ende 2019 Fr. 251.00 (Grenzwert Kanton max. Nettoschuld: Fr. 1’066.00) und ist somit absolut im grünen Bereich. Der Kapitaldienstanteil (Aufwand für Zinsen und Abschreibungen) bewegt sich mit 5.9 % ebenfalls im Rahmen des kantonalen Grenzwertes von 15 %.

Der Beitrag der Gemeinde für die zusätzliche Finanzierung der Pflegezentrum Riedbach AG wird die Jahresrechnung 2020 stark belasten und sich negativ auf die Finanzkennzahlen auswirken. Der Spielraum für künftige Investitionen wird aufgrund des Liquiditätsabflusses eingeschränkt.