Ausgeglichenes Budget dank Sparanstrengungen

Herbststimmung in Adligenswil – Blick vom Gebiet Blatten auf das Dorf. Bild zVg.

ADLIGENSWIL – Das Budget 2016 der Gemeinde Adligenswil präsentiert ein ausgeglichenes Ergebnis – dies bei einem gleichbleibenden Steuerbezug von 2,1 Einheiten. Grund für die Verbesserung der Finanzlage sind die eingeleiteten Spar- und Stabilisierungsmassnahmen.

Die Spar- und Stabilisierungsmassnahmen für 2016 und die Folgejahre sind, bis auf zwei Einzelpositionen, alle in den Voranschlag 2016 eingeflossen und zeigen ihre nachhaltige Wirkung. In einem ersten Gesamtblick kann festgestellt werden, dass der Voranschlag 2016 ein ausgeglichenes Ergebnis präsentiert. Das Ziel für die Spar- und Stabilisierungsmassnahmen war eine Reduktion des gesamten Nettoaufwandes gegenüber dem Budget 2015 von mindestens 2 Prozent. Unter Berücksichtigung von vorhersehbaren Mehraufwendungen in den Bereichen Kindes- und Erwachsenenschutz, Gesundheit und ordentliche Abschreibungen entsprechen die effektiven Minderaufwendungen durch die Spar- und Stabilisierungsmassnahmen 3,7 Prozent des Nettoaufwandes, was einer zusätzlichen Verbesserung von rund Fr. 666 000.– entspricht.

Abbau Bilanzfehlbetrag
Dass das Budget 2016 dennoch «nur» ein ausgeglichenes Ergebnis ausweist, liegt insbesondere daran, dass mit dem netto resultierenden Ertragsüberschuss von Fr. 472 620.– am momentan noch vorhandenen Bilanzfehlbetrag der Gemeinde von Fr. 612 765.21 eine entsprechende
Abschreibung vorgenommen werden muss. Nachstehend sind die wichtigsten Veränderungen in den einzelnen Rubriken aufgeführt.

Allgemeine Verwaltung
An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. August 2015 haben sich die Stimmberechtigten für ein neues Führungsmodell der Gemeinde Adligenswil entschieden. Mit der Wahl des Geschäftsführermodells sind nun auch die entsprechenden Massnahmen innerhalb der Verwaltung ins Budget aufgenommen worden: Einerseits sind dies die Anstellung eines neuen Geschäftsführers (ab 1. Juli 2016) sowie eine moderate Aufstockung der Verwaltung um insgesamt 50 Stellenprozente (ab 1. September 2016). Andererseits ist das neue Gemeinderatspensum
ab 1. September 2016 mit neu insgesamt 130 Prozent statt wie bisher 255 Prozent berücksichtigt. Ebenso sind für die externe Begleitung und Unterstützung (Einstellung des Geschäftsführers und Verwaltungsumstellung) insgesamt Fr. 70 000.– und für Rentenleistungen an ehemalige Gemeinderäte Fr. 65 250.– im Budget berücksichtigt. Trotz all diesen Massnahmen resultiert gegenüber dem Budget 2015 ein Minderaufwand von insgesamt Fr. 78 315.–.

Soziale Wohlfahrt
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) und die damit verbundene kantonale Zentralisierung des Vormundschaftswesens ergeben erneut Mehraufwendungen von Fr. 46 700.– im Vergleich zum Budget 2015.

Sicherheit
Die Aufwendungen innerhalb der Spezialfinanzierung für die Feuerwehr konnten in den vergangenen Jahren nicht mehr durch die Erträge von Feuerwehrsteuern gedeckt werden (infolge demografischer Entwicklung). Dies hat zur Folge, dass die fehlenden Erträge nur noch mittels Entnahmen aus dem Spezialfonds gedeckt werden können. Im Budget 2016 ist daher eine Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe um 0,5 Promille auf neu 3,5 Promille berücksichtigt.

Bildung
Auf das Schuljahr 2016/2017 ergeben sich infolge Eröffnung eines zusätzlichen Kindergartens zur Einführung des freiwilligen zweiten Kindergartenjahres entsprechende Netto-Mehrkosten von rund Fr. 26 900.–. Auf der Sekundarstufe sind mehr Schüler an Sportschulen eingeschrieben,
was um Fr. 35 450.– höhere Beiträge an andere Gemeinden zur Folge hat. An der Musikschule werden die Beiträge gemäss Spar- und Stabilisierungsmassnahmen für Schüler um 5 Prozent und für Erwachsene um 25 Prozent erhöht. Die Personaladministration der Volksschulen
des Kantons verrechnet den Gemeinden neu pro Lehrperson eine Pauschale, was Mehrkosten von Fr. 10 400.– (Dienstleistungen Bildungskommission, Schulleitung) entspricht.

Gesundheit
Die Betriebsbeiträge an Pflegeheime und die Betriebsbeiträge an andere Gemeinden steigen im Jahre 2016 erneut um rund Fr. 98 000.–. Eine Zunahme der Kostenbeiträge ergibt sich auch im Bereich Spitex und deren Restfinanzierung von Fr. 42 660.–.

Verkehr
Auf die in den Spar- und Stabilisierungsmassnahmen 2016 (und Folgejahren) vorgesehene Weiterverrechnung der Schneeräumungskosten auf privaten Quartierstrassen von gut Fr. 20 000.– wird verzichtet. Die Anpassungen des Fahrplanangebotes der Linie 73 durch den VVL sowie
die Streichung des Nachtsterns (inklusive Fasnacht-Kurse) sind berücksichtigt.

Umwelt, Raumordnung
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) orientiert die Kantone und Gemeinden mit Infoblatt vom Juli 2015 über die Änderung des Gewässerschutzgesetzes ab 1. Januar 2016. Neu muss künftig zur Finanzierung der technischen Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen in ARAs (Abwasserreinigungsanlagen) eine zusätzliche Abwasserabgabe von Fr 9.– pro an die ARA angeschlossenen Einwohner geleistet werden. Dies hat zur Folge, dass der ARA-Beitrag von bisher Fr. 1.90 pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch um 17 Rappen pro Kubikmeter auf Fr. 2.07 erhöht werden muss. Die heutige Grundgebühr von Fr. 80.– pro Wohneinheit bleibt unverändert. Die neuen Gebühren gelten für den Frischwasserverbrauch im Jahr 2016 und werden erstmals Anfang Januar 2017 in Rechnung gestellt.

Finanzen, Steuern
Vorhandene Bilanzfehlbeträge sind innerhalb von zehn Jahren abzuschreiben. Gemäss Gemeindegesetz § 89, Abs. 2, sind Ertragsüberschüsse in erster Priorität zwingend zur Abtragung eines Bilanzfehlbetrages zu verwenden. Wie dem Abschluss entnommen werden kann, wird der gemäss Budget resultierende Ertragsüberschuss von Fr. 472 620.– zur Abtragung beziehungsweise Abschreibung auf dem Bilanzfehlbetrag verwendet. Somit resultiert ein ausgeglichenes Budget 2016.

Investitionen

In der Investitionsrechnung stehen sich Ausgaben von Fr. 2’570’000 und Einnahmen von Fr. 255’000 Franken gegenüber. Dies ergibt eine Zunahme der Nettoinvestitionen von Fr. 2’315’000. Investiert wird in ein Glasfaserkabelnetz für die Vernetzung aller Gemeindeliegenschaften, auf Schuljahresbeginn 2016/2017 sind infolge der Einführung des freiwilligen zweiten Kindergartenjahres die entsprechenden Infrastrukturanlagen, insbesondere das zusätzlich benötigte Mobiliar, bereitzustellen, weiter soll die Erneuerung der Schulanlage Kehlhof 2016 durchgeführt werden. Weiter steht die Sanierung und Erneuerung der Meggerstrasse an, inklusive Erweiterung mit einer Rad-/Gehweganlage   und für den Anschluss von Überbauungen innerhalb der Zone K-AGZ an das Fernwärmeanlagenetz ist mit ersten Akontozahlungen zu rechnen.

Gemeindeversammlung am 24. November

An der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 24. November, 19.30 Uhr im Zentrum Teufmatt, können die Adligenswilerinnen und Adligenswiler über das Budget 2016 und die Beibehaltung des Steuerfusses von 2,1 Einheiten Beschluss fassen, den Gemeinderate zur Aufnahme
von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs ermächtigen und den Finanz- und Aufgabenplan 2016 bis 2020 zur Kenntnis nehmen. Es ist die letzte Gemeindeversammlung in Adligenswil. Nach deren Abschaffung am 25. August 2015 wird in Zukunft über Sachgeschäfte
an der Urne abgestimmt.

Herbststimmung in Adligenswil – Blick vom Gebiet Blatten auf das Dorf. Bild zVg.
Herbststimmung in Adligenswil – Blick vom Gebiet Blatten auf das Dorf. Bild zVg.