Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern

ADLIGENSWIL – Betreuungsgutscheine werden eingeführt

Per 1. August 2018 wird in der Gemeinde Adligenswil das Betreuungsgutscheinsystem für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Das entsprechende Reglement ist am 10. Juni 2018 durch die Stimmberechtigten angenommen worden. Damit kann ein wichtiges Legislaturziel des Gemeinderates, nämlich die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, umgesetzt werden.

Betreuungsgutscheine sind an die Kosten für die Betreuung in anerkannten Kindertagesstätten und für die Betreuung durch Tageseltern anrechenbar. Umgesetzt wird ein nach Einkommen abgestuftes Tarifmodell, das einen Säuglings- und einen Kindertarif umfasst und das in jedem Fall eine Selbstbeteiligung der Eltern vorsieht. Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Adligenswil, sofern die Erwerbstätigkeit mindestens 120% (zwei Erziehungsberechtigte / alleinerziehendes Elternteil mit einem im gleichen Haushalt lebenden Partner) bzw. mindestens 20% (alleinerziehendes Elternteil) beträgt.

Das Tarifmodell

Der Gemeinderat sieht ein Tarifmodell vor, welches als Berechnungsgrundlage das massgebende Einkommen als steuerbares Gesamteinkommen gemäss der aktuellsten Steuerveranlagung zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens, der Einkaufsbeiträge an die 2. Säule sowie der Beiträge an die Säule 3a definiert. Im Modell ist vorgesehen, dass alle Eltern sich in jedem Fall mit mindestens 20 Franken pro Tag und Kind beteiligen. Der maximale Gemeinde-Beitrag beläuft sich auf 85 bzw. 105 Franken beim Säuglingstarif. Den maximalen Tarif gibt es bis zu einem massgebenden Einkommen von 40 000 Franken. Zudem ist das vorgesehene Tarifmodell nach oben offen: Wenn das massgebende Einkommen mehr als 100 000 Franken beträgt, erhält die Familie in jedem Fall 5 Franken (Säuglingstarif: 10 Franken), damit auch bei einkommensstärkeren Haushalten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird.

Das System wird auch auf die Betreuung durch Tageseltern Anwendung finden. Hierbei findet eine Umrechnung auf die Betreuungsstunden analog der Tarife für die Betreuung in einer Kindertagesstätte statt.

Auch die Gemeinde profitiert

Sämtliche Wirkungsberichte bestätigen den offensichtlichsten Effekt für Familien: Dank dem Betreuungsgutscheinsystem können beide Eltern arbeiten und so ein höheres Einkommen erzielen. Die Geburt eines Kindes führt in einer Familienbiografie praktisch immer zu einem tieferen Haushaltseinkommen. Ohne Betreuungsgutscheine sinken die Einkommen in der Regel noch tiefer, da sich das Arbeiten nicht mehr lohnt. Das Zusatzeinkommen würde von den Betreuungskosten aufgebraucht. Dass (meist) die Mütter ihr Pensum lediglich reduzieren und nicht ganz aufgeben, hat einen weiteren positiven Effekt: Ihre Karriere geht, wenn auch reduziert, weiter.

Von der finanziellen Unterstützung profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch die Gemeinde. Wirkungsanalysen in den Gemeinden, die bereits über das System der Betreuungsgutscheine verfügen, zeigen, dass sowohl das Steuersubstrat steigt als auch die Sozialhilfekosten zurückgehen und die Kosten für das Betreuungsgutscheinsystem mehr als wettgemacht werden.

Betreuungsplatz kommt zuerst

Das System funktioniert grundsätzlich wie folgt: Zuerst suchen die Eltern einen Betreuungsplatz in einer von der Gemeinde anerkannten Betreuungsinstitution. Sobald ihnen dieser bestätigt wird, stellen sie einen Antrag auf Betreuungsgutscheine bei der Gemeinde (Abteilung Soziales und Gesellschaft). Nach Prüfung der Bezugsbedingungen teilt die Gemeinde der Familie die Gutscheinhöhe mit.

Die Betreuungsgutscheine werden den Eltern monatlich für den vergangenen Monat direkt überwiesen. Die Eltern wiederum zahlen der Betreuungseinrichtung den vollen Tarif. Entgegen der Bezeichnung gibt es also keine physischen Gutscheine, sondern die sogenannten Betreuungsgutscheine werden in Form von Überweisungen ausbezahlt.

Ab dem 21. Juni 2018 stehen alle Informationen zu den Betreuungsgutscheinen und die entsprechenden Antragsformulare auf der Website der Gemeinde bereit. Beiträge werden erstmals für den Monat August 2018 ausgerichtet.