Grosse Mitsprache – geringe Risiken

ADLIGENSWIL – Am 15. Februar orientierte der Gemeinderat Adligenswil im Zentrum Teufenmatt über die beiden Abstimmungsvorlagen «Alters- und Gesundheitszentrum AGZ» und «Revision des Reglements über die Siedlungsentwässerung». Beide Vorlagen kommen am 28. Februar zur Abstimmung.

Den StimmbürgerInnen wird vom Gemeinderat Adligenswil ein Gesamtpaket zum Alters- und Gesundheitszentrum AGZ vorgelegt. Der Rat hat das Projekt gemäss der durch die Gemeindeversammlung vom August 2015 unterstützten Strategie weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, Investor und Betreiber des Alters- und Gesundheitszentrums AGZ zu trennen. Die zu gründende Genossenschaft «Wohnen und Leben am Riedbach» soll als Investor auftreten. Eine gemeindeeigene Aktiengesellschaft, die mit der Genossenschaft einen langfristigen Mietvertrag für das Pflegeheim eingeht, soll für den Betrieb des Pflegeheims gegründet werden.  In Form einer Solidarbürgschaft in der Höhe von 14 Mio Franken wird sich die Gemeinde Adligenswil gegenüber der Genossenschaft für die notwendigen Bankkredite engagieren und die gemeindeeigene Betreibergesellschaft gründen. Die Einnahmen aus dem Landverkauf von rund 9.7 Mio. Franken stehen diesem Engagement gegenüber. Dieses Vorgehen gewähre nach Überzeugung des Gemeinderats die grösstmögliche Mitsprache für die Gemeinde, ohne dabei grosse finanzielle Risiken einzugehen. Aus Sicht der Gemeinde können so die stetig steigenden Kosten im Bereich der Pflegefinanzierung optimal beeinflusst werden. Aus diesem Grunde beantragt der Gemeinderat Zustimmung zu diesem Projekt. Falls diese an der Urnenabstimmung erteilt wird, ist der Baubeginn auf Sommer/Herbst 2016 geplant.

Die zweite Vorlage betrifft die Revision des Reglements über die Siedlungsentwässerung. Das heute geltende Siedlungsentwässerungsreglement aus dem Jahre 1998 müsse an die neuen Gesetzesbestimmungen angepasst werden, insbesondere an das neue Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil. Bedeutend sei dabei der Wechsel der Norm bezüglich Berechnung des Gebäudevolumens. Die Anwendung der alten Norm aus dem Jahre 1952 führe immer wieder zu Differenzen bei der Berechnung des gebührenpflichtigen Gebäudevolumens. Zum vorliegenden Entwurf habe der Gemeinderat eine Vernehmlassung durchgeführt. Innerhalb der gesetzten Frist seien zwei Rückmeldungen eingegangen. Die entsprechenden Antworten haben die geplante Änderung befürwortet. Daher beantrage der Gemeinderat von von den Stimmbürgeren Zustimmung zum neuen Siedlungsentwässerungsreglement. Weitere Informationen finden sich auf www. adligenswil.ch.