Achtung Adressverzeichnis-Betrüger!

EBIKON – Beat Knapp, Präsident des Gewerbevereins Ebikon und Umgebung, warnt das Gewerbe und die Bevölkerung im Rontal vor unlauteren Adressverzeichnissen, die derzeit wieder im Umlauf sind. «Eine betrügerische Organisation versucht derzeit im Rontal und in der Umgebung, einen Eintrag in ein Register zu erschleichen», warnt Beat Knapp in einer E-Mail seine Mitglieder, «die Organisation wird auch auf einer Warnliste geführt. Also Hände weg davor!» Die vom K-Tipp herausgegebene Warnliste findet man mit abgebildeten «Muster-Bestellformularen» im Internet unter https://www.ktipp.ch/service/warnlisten/detail/?warnliste_id=9. Kennzeichnend bei den meisten solchen unlauteren Anbietern ist, dass man mit seiner Unterschrift vermeintlich den Eintrag abbestellt, in Tat und Wahrheit aber mit seiner Unterschrift den (in der Regel massiv überteuerten) Auftrag  bestätigt. Was meist aber erst bei genauerem Hinsehen zu erkennen ist.

Auch der Gewerbeverband des Kantons Luzern unterstützt seine Mitglieder beim Kampf gegen Adressverzeichnis-Betrüger und weist auf einen Internet-Link hin, über den man dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO betrügerische Angebote für Firmenregister senden kann: www.seco.admin.ch/themen, dann weiter zu «Spezialthemen» und «Beschwerde melden». Seit dem 1. April 2012 enthält das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nämlich eine neue Bestimmung, die den Versand von Rechnungen für den Eintrag in Firmenregister und dergleichen verbietet, wenn sie ohne einen vorgängigen entsprechenden Auftrag erfolgen (Art. 3 Abs. 1 Bst. q UWG). Zudem müssen Offertformulare für Einträge in Verzeichnisse jeglicher Art gewissen Form- und Inhaltserfordernissen genügen (Art. 3 Abs. 1 Bst. p UWG). Das SECO sammelt die Beschwerden, bei einer gewissen Anzahl werden sie geprüft und es wird Klage eingereicht. Das Klagerecht ist allerdings auf Fälle beschränkt, bei denen Kollektivinteressen verletzt oder gefährdet werden, d.h. die wirtschaftlichen Interessen einer Vielzahl von Personen verletzt sind. Gegen die Missachtung in Einzelfällen kann das SECO noch nicht intervenieren. «Wir sind aber aus diesem Grund daran interessiert, Fälle von Betroffenen zu sammeln, um im Wiederholungsfalle gegen eine betrügerische Firma vorzugehen», meldet das SECO dem Gewerbeverband. Von daher lohnt es sich also, Adressverzeichnis-Betrügereien dem SECO zu melden, denn je mehr Meldungen eintreffen, umso schneller kann das Bundesamt reagieren. Deshalb die klare Aufforderung des Gewerbeverbandes: «Legen wir diesen Schwindlern gemeinsam das Handwerk!»