Wahlen 2023: Steuern runter – aber für wen?

Im Kanton Luzern steht eine Steuergesetzrevision an. Wen soll sie entlasten und braucht es sie überhaupt? Das wollten wir in der ersten Folge unserer Rubrik «Wahlen 2023» von den Fraktionschefs der sechs im Kantonsrat vertretenen Parteien wissen. 

Adrian Nussbaum, Fraktionschef Die Mitte

Der Kanton Luzern hat in der Steuer- und Finanzpolitik vieles richtig gemacht. Er hat Schulden abgebaut, seine Finanzkraft gesteigert und ist jetzt finanziell unabhängiger. Dies ermöglicht auch für kommende Generationen einen finanziellen Gestaltungsspielraum. Die Steuerstrategie muss deshalb fortgeführt werden. Das heisst, dass die Steuergesetzrevision ausgewogen sein muss und auf der Basis des angepassten Finanzleitbilds des Kantons Luzern zu erfolgen hat. Sie soll die Auswirkungen der OECD-Mindestbesteuerung ausgleichen. Das gilt für Grossunternehmen und KMU ebenso wie für natürliche Personen. Konkret fordern wir eine Anpassung bei den Kapitalsteuern, ein Anreizsystem für Forschung und Entwicklung, die Anpassung der Steuerbelastung von tiefen Einkommen mit dem Ziel, die Steuerbelastung von natürlichen Personen unter den Schweizer Durchschnitt zu senken, sowie die Anpassung des Versicherungsabzugs an die gestiegenen Krankenkassenprämien. Eine gute Position im interkantonalen Wettbewerb ist für die Standortattraktivität von zentraler Bedeutung. Die Steuern sind aber lediglich einer dieser Standortfaktoren. Darum unterstützen wir auch eine gute Grundversorgung in allen Bereichen.


Georg Dubach, Fraktionschef FDP

In der laufenden Revision des Steuergesetzes braucht es eine nachhaltige Entlastung für natürliche Personen und Firmen. Am finanzpolitischen Horizont tauchen jedoch – unabhängig von der erfolgreichen bürgerlichen Finanz- und Steuerstrategie – auch dunkle Wolken auf. Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Entwicklung der Weltwirtschaft, den variablen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und der möglichen Teuerung bei Investitionsprojekten trüben den Blick in die Zukunft. Umso wichtiger ist es, dass jetzt das Ausgabenwachstum gebremst wird und sich der Kanton Luzern als zukunftsfähiger Innovationsstandort positionieren kann. Dazu hat meine Fraktion die Korrektur steuerlicher Benachteiligungen von Unternehmen im Kanton Luzern gegenüber den Nachbarkantonen bereits mit einer Motion gefordert: Abzüge für Forschung/Entwicklung und die Patentbox sowie die Senkung der Kapitalsteuer. Das wirtschaftliche Umfeld ist jedoch sowohl für Unternehmen und Privatpersonen als auch für den Kanton herausfordernd. Um die Wirtschaftsentwicklung zu stützen und den Staatshaushalt zu stabilisieren, braucht es deshalb steuerpolitische Massnahmen bei den Unternehmen wie bei den privaten Haushalten.

 


Korintha Bärtsch, Co-Fraktionschefin Grüne

Der Kanton Luzern hat mit vielen Herausforderungen zu kämpfen, für die er ausreichend finanzielle Ressourcen braucht. Der Klimaschutz und der Ausbau der erneuerbaren Energien, Stichwort Solaranlagen, muss endlich und schneller vorangetrieben werden. Das kostet. Warten und Nichtstun ist jedoch viel teurer. Vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem Krieg in Europa ist es verantwortungslos, die öffentlichen Leistungen zu schwächen. Eine Steuergesetzrevision, von der hauptsächlich Besserverdienende und Vermögende profitieren, ist deshalb fehl am Platz. Bevor wir über Steuersenkungen nachdenken, sind wichtige Korrekturen im Budget des Kantons vorzunehmen. Beispiele für unterfinanzierte Leistungen gibt es in Luzern leider zuhauf. Die Wartezeiten der Luzerner Psychiatrie sind lang und die Luzerner Polizei ist unterdotiert. Noch immer ist die Prämienverbilligung ungenügend und mit den bevorstehenden Prämienerhöhungen noch deutlicher zu niedrig. Die Löhne der Lehrpersonen hinken denen in den umliegenden Kantonen massiv hinterher. Bevor wir bei diesen Leistungen nicht Verbesserungen erreichen und mehr öffentliche Mittel zur Verfügung stellen, lehne ich eine Steuergesetzrevision entschieden ab.


Claudia Huser, Fraktionschefin GLP

Luzern soll ein attraktiver Lebensstandort bleiben. Daher setze ich mich für Entlastungen auf drei Ebenen ein: Die Steuerbelastung für natürliche Personen liegt im interkantonalen Vergleich aktuell im oberen Mittelfeld. Wir müssen erstens Luzernerinnen und Luzerner mit tiefen Einkommen sowie den Mittelstand entlasten. Diese spüren nicht nur Preiserhöhungen am stärksten im eigenen Portemonnaie, sondern auch die Steuerprogression. Gerade in Zeiten von anhaltendem Fachkräftemangel darf es nicht sein, dass sich ein Elternteil aufgrund der zu erwartenden höheren Steuerlast gegen eine Erwerbstätigkeit entscheidet. Dadurch stärken wir auch die Luzerner Unternehmer als Arbeitgeber sowie die Kaufkraft im Kanton. Zweitens ist es mein Ziel, durch Steuerentlastungen umweltfreundliches Handeln zu belohnen z.B. durch Steuererleichterungen bei Investitionen in energetische Sanierungen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele. Drittens müssen wir bei den Unternehmenssteuern im Zentralschweizer Vergleich wieder aufholen. Handlungsbedarf sehe ich bei der Anpassung der Kapitalsteuer, beim Abzug für Forschung und Entwicklung sowie – moderat – bei der Dividendensteuer.


Marcel Budmiger, Fraktionschef SP

Einem Grossteil der Luzerner Bevölkerung droht im nächsten Jahr ein Kaufkraftverlust. Besonders betroffen sind tiefe und mittlere Einkommen. Ihnen hilft eine Steuergesetzrevision, wie sie der Kanton Luzern plant, nicht. Denn sie kommt zu spät und Steuerabzüge helfen bekanntlich vor allem jenen, die mehr verdienen. Viel zielgerichteter ist deshalb die Prämienverbilligung. Diese wurde von der Regierung in den letzten 15 Jahren aber sukzessive abgebaut, um Steuergeschenke an Reiche und für Unternehmen zu finanzieren. Weitere Folgen dieser unausgewogenen Finanzpolitik waren Zwangsferien an den Schulen und geschlossene Polizeiposten diesen Sommer auf der Landschaft. Jetzt gilt es also erst einmal, die Schäden der Vergangenheit zu beheben. Dann herrscht Handlungsbedarf beim Mittelstand mit Einkommen zwischen 60’000 und 120‘000 Franken. Sie werden nämlich höher besteuert als in vielen anderen Kantonen. Die Steuergesetzrevision soll das Ungleichgewicht zu Lasten der Normalverdienenden beseitigen und darf keine neuen Steuerumgehungsmöglichkeiten für Unternehmen schaffen. Nur dann ist sie ausgeglichen. Und nur dann ist sie im Gegensatz zu den letzten nationalen Steuervorlagen mehrheitsfähig.


Armin Hartmann, Fraktionschef SVP

Die für 2025 geplante Steuergesetzrevision muss natürliche Personen spürbar entlasten und für Firmen die Wettbewerbsfähigkeit sichern. Wir brauchen deshalb ein ausgewogenes Paket. Mit der Abzugsfähigkeit von energetischen Sanierungen und Solaranlagen wurde ein erster Schritt getan. Nun sind weitere Massnahmen bei den Abzügen und Tarifen notwendig. Im Vordergrund steht für mich die Erhöhung des generellen Kinderabzugs. Bei den Sondersteuern ist die Höhe der Grundstückgewinnsteuer zu überprüfen. Es ist stossend, dass der Steuerfuss auf Grundstückgewinne deutlich höher ist als jener für die ordentlichen Einkommen. Weiter sollten die Tarife der natürlichen Personen mit denen der Nachbarskantone verglichen und gezielt angepasst werden. Bei den juristischen Personen müssen wir bei der Umsetzung der Bundesvorlage zur Steuer- und AHV-Finanzierung (STAF) nachbessern. Der Kanton Luzern braucht eine attraktive Regelung bei der Patentbox und beim Forschungs- und Entwicklungsabzug. Weiter müssen wir zur Entlastung des Gewerbes die Kapitalsteuer reduzieren. Dieser Mix garantiert, dass sowohl die von der OECD-Mindestbesteuerung betroffenen grossen Firmen als auch die KMU wettbewerbsfähig bleiben.