Ein Rückblick auf die November-Session

Das Programm der November-Session war mit sieben traktandierten Sachgeschäften, 23 parlamentarischen und zehn dringlich eingereichten Vorstössen reich befrachtet. Die zwei Tage Session reichten schlussendlich nicht, um die Traktandenliste abzuarbeiten. Die Diskussionen wurden ausführlich und teilweise mit vielen Emotionen geführt. Im Rahmen der Berichterstattungen der Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Region aus den Sessionen werden wir hier und in den nächsten Ausgaben jeweils anhand einer kleinen Auswahl von behandelten Geschäften die politischen Prozesse und Vorgehensweisen im Parlament erläutern.

Dringliche Vorstösse
Jeweils am Montagmorgen zu Beginn der Session wird über die Dringlichkeit von Vorstössen befunden. Bei der Einreichung eines Vorstosses kann der Unterzeichnende die Dringlichkeit beantragen. Damit ein Vorstoss dringlich erklärt wird, muss das Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Ist dies der Fall, wird der parlamentarische Vorstoss jeweils in der gleichen Session am Dienstagnachmittag behandelt. Die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der Dringlichkeit sind ein hohes politisches Gewicht und der Umstand, dass das Anliegen keinen Aufschub erträgt. Die Regierung kann vorgängig zur Dringlichkeit Stellung nehmen. Von den zehn als dringlich eingereichten Vorstössen wurden nur zwei als dringlich befunden. Die Anliegen der restlichen acht werden nicht abtraktandiert, sondern im ordentlichen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

Als dringlich erklärt wurde die Anfrage von Giorgo Pardini «Wie verhindert der Kanton Kinder- und Zwangsarbeit», dies obwohl es sich im Grunde genommen um ein Anliegen aus der Vergangenheit handelt und somit auch zu einem späteren Zeitpunkt hätte behandelt werden können. Beim Bau der Haltestelle Allmend/Messe in Luzern wurden Granitplatten chinesischer Herkunft ohne «Fair-Stone-Label» verwendet. Es besteht die berechtigte Vermutung, dass bei der Herstellung der Platten Menschenrechte, wie z.B. Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit, verletzt wurden. Durch die Vergabe an Subunternehmen konnten Vorgaben umgangen werden. Die Regierung war mit der Dringlichkeit einverstanden, gestand gewisse Fehler bzw. Verfahrensmängel ein und erklärte, wie sie diese in der Zukunft beheben will.

Wie entsteht ein Gesetz
Mit der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern begann die eigentliche Arbeit im Parlament. Diese Gesetzesvorlage wurde notwendig, weil der Kanton Luzern im Frühjahr 2010 aus dem Zentralschweizer Konkordat für die Pädagogischen Hochschulen ausgetreten war. Bei einer Gesetzesänderung erarbeitet die Regierung im Vorfeld einen Entwurf. Parteien, Verbände, Gemeinden und weitere Interessengruppen können im Rahmen der Vernehmlassung Stellung nehmen. Die Anliegen werden so gut wie möglich in den Entwurf eingearbeitet. Die Regierung verfasst zum Gesetzesentwurf eine Botschaft und überweist diese an den Kantonsrat. Der Gesetzesentwurf wird in der zuständigen Kommission vorberaten und in einer ersten Lesung im Kantonsrat behandelt. Das Gesetz, welches die Organisation und die Finanzierung der neuen Hochschule regelt, schafft die rechtlichen Grundlagen für die Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Luzern. Eigentlich war es unbestritten, einige Details gaben aber Grund zur Diskussion. So z.B. soll für die Mitglieder des Hochschulrates eine Amtszeitbeschränkung gelten. Die Vorlage wurde zur letzen Bereinigung an die Kommission zurückgegeben. In einer zweiten Lesung, welche voraussichtlich in der Dezembersession stattfindet, wird über die bereinigte Version abgestimmt und die Vorlage verabschiedet.

Was ist ein Konkordat
Ein weiteres Geschäft war der Beitritt des Kanton Luzern zum sogenannten «Hooligan-Konkordat», welches Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen regelt. Ein Konkordat ist ein Vertrag zwischen Kantonen zur Vereinheitlichung von Gesetzen und Verordnungen. Der Vertrag wurde von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sportverbänden und Fanorganisationen entworfen. Gestaltungsmöglichkeiten für den Kantonsrat gibt es keine, es kann nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden. Die wichtigsten inhaltlichen Punkte sind die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten zwei Ligen. Damit können mittels Auflagen z.B. auf Sicherheitskonzepte Einfluss genommen werden. Weiter können bei gewalttätigem Verhalten Rayonverbote bis zu drei Jahren in der ganzen Schweiz verfügt werden. Der Kantonsrat hat den Beitritt zum Konkordat mit grosser Mehrheit angenommen, einzig einige sehr junge Parlamentsmitglieder haben dies abgelehnt. Sie setzten sich gegen die Kriminalisierung von Pyros ein.

Michèle Graber, Kantonsrätin Grünliberale Partei GLP