Sport und Bewegung haben einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Ihre positiven Effekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Zusammenhalt und Integration sowie Volkswirtschaft und Tourismus sind von grosser Bedeutung. Ein Planungsbericht zur Sportförderung soll aufzeigen, welchen Entwicklungen und Herausforderungen sich der Kanton Luzern in Bezug auf den Sport zu stellen hat.
Im Bericht werden weitere Massnahmen und Mittel aufgeführt, die es dem Kanton Luzern erlauben sollen, den Sport bestmöglich zu fördern und sich weiterhin als «Sportkanton» zu bezeichnen. Im Auftrag der Luzerner Regierung schickt das Gesundheits- und Sozialdepartement den Planungsbericht über die Sportförderung 2024–2028 von Anfang September bis Anfang Dezember 2022 in die Vernehmlassung.
Mit dem sportpolitischen Konzept 2017 hat der Regierungsrat die damals aktuellen Ziele und die wichtigsten Massnahmen der Sportförderung des Kantons Luzern definiert. Dabei wurden die übergeordneten Ziele der nationalen und kantonalen Sportförderungsgesetzgebung berücksichtigt. Als Grundlage des vorliegenden Planungsberichts diente die Evaluation des sportpolitischen Konzepts 2017.
Die vertiefte Analyse im Rahmen der Evaluation hat verdeutlicht, dass die Ziele und Massnahmen des sportpolitischen Konzepts 2017 nichts an Bedeutung eingebüsst haben. Die Evaluation deckte aber auch auf, dass nicht alle Schwerpunkte wie vorgesehen angegangen werden konnten.
Bericht geht von breitem Sportverständnis aus
Sport und Bewegung sind in vielerlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Sie beeinflussen unter anderem die Gesundheit und die Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung positiv. Der vorliegende Planungsbericht geht deshalb von einem breiten Sportverständnis aus, so wie es bereits im sportpolitischen Konzept 2017 dargestellt und mit der Motion M 383 von Urs Dickerhof und Mit. gefordert wurde. Diese wurde im Mai 2021 vom Kantonsrat ohne Gegenstimme erheblich erklärt. Damit wurde der Regierungsrat aufgefordert, einen Planungsbericht zur Breitensport- und Juniorenförderungsstrategie zu erarbeiten. Im Auftrag des Gesundheits- und Sozialdepartements erarbeitete eine Projektorganisation unter der Federführung der Dienststelle Gesundheit und Sport folglich den Planungsbericht zur Sportförderung 2024–2028 des Kantons Luzern.
Ziele und Massnahmen in fünf Handlungsfeldern
Der Planungsbericht beleuchtet basierend auf dem umfassenden Evaluationsbericht die Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven des Sports unter dem Aspekt der Megatrends «Gesundheit» und «Individualisierung» und skizziert die kantonale Sportförderungspolitik seit der Einführung des Kantonalen Sportförderungsgesetzes im Jahr 2014. Weiter werden in den fünf Handlungsfeldern «Sport im Kindes- und Jugendalter», «Breitensport», «Leistungssport», «Sportentwicklung» sowie «Sicherheit, Integration und Prävention» konkrete Ziele definiert und Massnahmen abgeleitet, die in den Jahren 2024 bis 2028 umgesetzt werden sollen.
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen sind zwischen 2024 und 2028 zusätzliche Mittel von rund 1,2–3,5 Millionen Franken pro Jahr notwendig. Dies entspricht weniger als einem Prozent der Gesundheitskosten, für die der Kanton Luzern jährlich aufkommt.
Sportförderung wirkt sich positiv auf Gesellschaft und Wirtschaft aus
Die Massnahmen sollen auch dazu beitragen, die folgenden übergeordneten sportpolitischen Visionen umzusetzen:
- Die Bevölkerung des Kantons Luzern ist sportlich aktiv. «Lebenslanges Sporttreiben» gehört für sie zur Selbstverständlichkeit.
- Luzernerinnen und Luzerner nutzen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten und profitieren davon.
- Im Kanton Luzern bestehen optimale Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung – von der gesundheitsorientierten Bewegung bis zum Spitzensport mit internationaler Ausrichtung.
- Der Kanton Luzern anerkennt die vielfältigen positiven Effekte des Sports und misst der Sportförderung als Staatsaufgabe einen wachsenden Stellenwert bei.Regierungspräsident Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor des Kantons Luzern: «Bewegung und Sport haben positive Effekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Zusammenhalt und Integration sowie Volkswirtschaft und Tourismus. Somit kommt eine breite Sportförderung nicht nur der sporttreibenden Bevölkerung sowie den Akteurinnen und Akteuren im Sport zugute, sondern der gesamten Gesellschaft.»
Planungsbericht geht in die Vernehmlassung
Im Auftrag der Luzerner Regierung schickt das Gesundheits- und Sozialdepartement den
Planungsbericht über die Sportförderung 2024–2028 von Anfang September 2022 bis Anfang Dezember 2022 in die Vernehmlassung bei den im Parlament vertretenen Parteien, dem Verband Luzerner Gemeinden und den regionalen Entwicklungsträgern sowie den Sportverbänden und Organisatoren von grossen Sportanlässen.
Der vorliegende Planungsbericht stellt eine übergeordnete Planung dar. Eine weitere Konkretisierung der Massnahmen wird mit dem Massnahmen- und Umsetzungsprogramm des sportpolitischen Konzepts 2024 folgen. Dieses soll nach der parlamentarischen Beratung des vorliegenden Planungsberichts verabschiedet werden. pd