Nationalrat Schilliger will gerechteres Mietrecht

Energiesparen

api. 15 Prozent aller Immobilien sind gewerblicher Art. Zusammen verursachen sie rund 45 Prozent des gesamten Energiebedarfs. «Hier liegt ein bedeutendes Energiesparpotenzial», sagt der Luzerner FDP-Nationalrat Peter Schilliger. Die Krux: Von den umgesetzten Energiesparmassnahmen profitiert vor allem der Mieter, zum Beispiel in Form von tieferen Heizkosten. Der Vermieter hingegen, der die energetische Sanierung in Auftrag gegeben und finanziert hat, steht meist mit leeren Händen da, weil sich der Mietzins in solchen Fällen meist nicht erhöhen lässt. Dies führt dazu, dass bei gewerblichen Gebäuden viele lohnenswerte Energiesparmassnahmen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Das will Schilliger nun ändern. Deshalb hat er kürzlich eine Motion mit dem Titel «Faire Kostenaufteilung von Energiesparmassnahmen bei Geschäftsräumen» eingereicht. Darin beauftragt er den Bundesrat, das Mietrecht von Geschäftsräumen im Obligationenrecht so anzupassen, dass durch energetische Sanierungen eingesparte Energiekosten während der Dauer von maximal fünf Jahren bei den Nebenkosten angerechnet werden können. Dabei darf die Summe der übertragenen Energiespar-Nebenkosten die Summe der energetischen Investition nicht übersteigen. Im Gegenzug darf der Vermieter den Mietzins nicht erhöhen. Schilliger spricht von einer «Win-win-Situation» für alle Beteiligten: «Die neue Regelung würde bei vielen gewerblichen Immobilienbesitzern die Motivation zur Investition steigern – und damit zur Reduktion des Energiebedarfs in der Schweiz beitragen.» Ob dieses Modell auch bei Wohnungsbauten lohnenswert und umsetzbar ist, muss laut Schilliger in einer zweiten Phase geprüft werden.

Nationalrat Peter Schilliger setzt auch privat auf Energiesparmassnahmen. Bild apimedia
Nationalrat Peter Schilliger setzt auch privat auf Energiesparmassnahmen. Bild apimedia