«Mehrkosten wären zu belegen»

EBIKON – Die SVP Ebikon engagiert sich aktiv für einen Einwohnerrat in Ebikon. Verschiedene Entscheidungen oder Vorstösse des Gemeinderates aus der Vergangenheit – Abstimmung zur Stadtregion, Parkplatz Reglement, Städtebau in Ebikon – hätten aufgezeigt, dass es jetzt an der Zeit sei, das demokratische Ungleichgewicht und die Mitbestimmung des Volkes zu korrigieren, teilt die SVP Ebikon in einer Mitteilung an die Medien mit.

pd. Selbst der Gemeinderat habe in diese Richtung Schritte vorgeschlagen und wolle mit der Überarbeitung der neuen Gemeindeordnung die Demokratiedefizite ausräumen. Dies zeige deutlich den angezeigten Handlungsbedarf. «Wenn nun der Gemeinderat nur die Kommissionen stärken will, geht uns das nicht weit genug», so SVP-Ortspräsident Stefan Bühler. Denn Kommissionen könnten nur Vorschläge zuhanden des Gemeinderats machen, an die sich der Gemeinderat aber nicht halten müsse.

«Die Stärke eines Einwohnerrates liegt in der Transparenz. Einwohnerratssitzungen sind öffentlich und für jedermann zugänglich. Der Gemeinderat muss seine Entscheidungen und Vorstösse argumentieren und gewählte Volksvertreter können sich in den politischen Prozessen, im Interesse der Bevölkerung, durch Mitsprache einbringen», erörtert Stefan Bühler weiter. In anderen Agglomerationsgemeinden in und um Luzern sei das längst gelebte Demokratierealität. Die Regierungen in diesen Gemeinden hätten keine Angst vor einem Einwohnerrat. Im Gegenteil hätten sie damit für ihre Handlungen eine klare Legitimität. Ein Einwohnerrat in Ebikon soll aus 26 Mitgliedern bestehen und möglichst ein Abbild der Parteienlandschaft sein. Wenn in den Pressemitteilungen des Gemeinderates von Mehrkosten in der Höhe von 300’ooo bis 400‘000 Franken gesprochen werde, seien diese Zahlen zu belegen. «Wir verlangen von einem Einwohnerrat, dass die Finanzen in unserer Gemeinde gesund bleiben und Steuergeld sinnvoll und zum Wohl des Volkes ausgegeben wird», so Stefan Bühler. Alle Geschäfte jedoch, die über einen bestimmten Kompetenzrahmen hinausgingen, müssten weiterhin an der Urne durch den Stimmbürger entschieden werden können.