Leserbriefe KW38/39

Weit haben wir es gebracht….!

Was ist passiert….? Die Gemeindeverwaltung von Root hat via Rektor der Rooter Schulen allen fünf Kindergärtnerinnen im Bereich Schulanlagen St.Martin eine Mitteilung zukommen lassen. In dieser wird darauf hingewiesen, dass während der Pausen die Kinder draussen nicht laut sein dürfen, weil sonst die Fenster der nahe gelegenen Gemeindeverwaltung geschlossen werden müssen….! Das darf doch nicht wahr sein: Die Gemeinde baut fünf Kindergärten in unmittelbarer Nähe des Gemeindehauses und gebietet dann den ca. 50-70 Kindern, dass sie während den Pausenaufenthalten im Freien keinen Lärm machen dürfen. Wie wäre es eventuell, wenn auch die Gemeindeverwaltung während dieser Pausenzeit etwas flexibler würde und dann halt die Fenster in dieser Zeit schliesst, oder sogar ihre Sitzungen nicht unbedingt in dieser Zeit abhält….? Jedenfalls vermisse ich bei diesem Vorgehen den gesunden Menschenverstand.

Franz Bisang, ehem. Schulpflegemitglied Root


Nein zum Jagdgesetz

Man kann das neue Jagdgesetz interpretieren wie man will: Zentrales Anliegen in diesem Gesetz ist die Ausrottung des Wolfs. Die heutige Regelung hat sich über Jahre bestätigt und wird auch von den Naturschutzorganisationen mitgetragen, indem gezielte Abschüsse von auffälligen Tieren nicht bekämpft werden. Diese Kooperation lassen jedoch zum Beispiel die Kantonsregierungen von Graubünden und Wallis gänzlich vermissen. Ihr erklärtes Ziel ist eine Natur ohne Grossraubtiere. Das haben Sie öffentlich auch schon klar kundgetan. Solchen Kantonsregierungen wollen wir nun die Entscheidung anvertrauen, ob ein Wolf als
sogenanntes Problemtier zum Abschuss freigegeben wird? Eine objektive Beurteilung aller Aspekte ist da ganz sicher nicht gewährleistet. Die Meinungen sind diesbezüglich unverrückbar und die Nähe zur lokalen Jägerschaft – welche in vier Jahren ja auch wieder Wähler sind – ist zu gross. Deshalb bin ich klar der Meinung, dass das bisherige, bewährte System beibehalten werden soll. Ich stimme am 27. September 2020 im Sinne einer nachhaltigen Biodiversität NEIN.

Iris Kreiner, Adligenswil


Falscher Fokus – Nein zum Jagdgesetz

Als wildbiologisch denkender Jäger ist es mir ein grosses Anliegen, nur so viele und diejenigen Tiere abzuschiessen, wie es für die Gesundheit des Wildbestandes notwendig ist. Abschüsse von geschützten Tierarten als „Konkurrenten“ der Jägerschaft lehne ich ab, erst recht, wenn diese Abschüsse „auf Vorrat“ gemacht werden sollen, also ohne, dass bspw. Wolf oder Luchs überhaupt einen Schaden angerichtet hätten. Zusätzlich dürfen bedrohte Tiere wie der Feldhase, Birkhahn oder Schneehuhn weiterhin bejagt werden, diese hätte man unter Schutz stellen sollen. Aus diesen Gründen sage ich NEIN zum revidierten Jagd- und Schutzgesetz.

Pascal Ludin, Jäger und Schweisshundeführer, Adligenswil


Geschützte Tierarten bleiben geschützt!

Das revidierte Jagdgesetz alleine auf den Umgang mit dem Wolf zu reduzieren, ist völlig falsch. Diese Fehlbewertung wird der jahrelangen Arbeit des Parlaments, der Behörden und Verbände in keiner Weise gerecht. Die zentrale Regelung im revidierten Jagdgesetz ist vielmehr, dass geschützte Arten eben auch geschützt bleiben! Anstatt wie bisher über 250 Wildtierarten können mit dem neuen Gesetz nur noch drei reguliert werden (Steinbock, Wolf und Höckerschwan). Wenn Gegner also behaupten, beim neuen Gesetz handle es sich um ein «Abschussgesetz», verkennen sie die Tatsachen und argumentieren unlauter. Lesen Sie selber nach, ob sich für Feldhasen, Luchse oder Schneehühner gegenüber der geltenden Gesetzgebung etwas ändert!? Mit dem neuen Gesetz werden dafür die Lebensräume der Wildtiere gefördert. So ist die Finanzierung von Wildtierkorridoren im Gesetz festgeschrieben. Der Bund alleine unterstützt die Korridore neu mit bis zu 4 Millionen Franken pro Jahr. Denn in einer Landschaft, die durch Strassen und Eisenbahnlinien stark zerschnitten ist, sind solche Passagen für die Wanderbewegungen der Wildtiere wichtig. Das revidierte Jagdgesetz hat deshalb mein überzeugtes JA verdient.

Peter Schilliger, Nationalrat FDP, Udligenswil


Ohne Sicherheit, keine Freiheit und kein Wohlstand

Unsere Sicherheit wird durch einen ganzen Verbund gewährleistet. Ambulanz, Polizei, Feuerwehr, aber auch die Armee als Sicherheitsreserve auf dem Boden und Flugzeuge zum Schutze in der Luft. Alle Bestandteile dieser Kette brauchen die notwendigen Fähigkeiten und Mittel, um ihre Aufgabe zu meistern. Einen Bestandteil dieser Kette zu entfernen, würde den ganzen Sicherheitsverbund arg schwächen! Bei dieser Vorlage wird das Bundesbudget nicht zusätzlich belastet, sondern die Ausgaben werden aus dem normalen Armeebudget getätigt. Die Armee zahlt es aus dem eigenen Sack.  Im Gegensatz zu anderen Abstimmungen sind weitere Staatsaufgaben nicht betroffen; es wird kein Geld bei anderen Bundesaufgaben eingespart. Und zu guter Letzt fliessen min. 60% der durch die Beschaffung der Kampfflugzeuge ausgegebenen Geldsumme als Kompensationsgeschäfte in die Schweiz zurück. Damit profitieren vor allem unsere KMU’s und sichern dabei unsere Arbeitsplätze. Darum legen Sie bitte klar ein Ja ein.

Renato Steffen, Unternehmer und Finanzchef AWG Luzern


Formularzwang Anfangsmiete im Mietwesen

Die Initianten fordern Transparenz, hantieren aber selber und nachweislich mit einer verfälschten Leerstandziffer! Die Ziffer vom BfS für den Kanton Luzern mit 1.53 % umfasst Miet- UND Eigentumswohnungen, die Initiative betrifft aber nur Mietwohnungen. Das renommierte Datenanalyseunternehmen WüestPartner hat die Leerstandziffer am 7. September 2020  Isoliert nur für den Mietwohnungsmarkt berechnet, diese beträgt im Kanton Luzern dramatisch hohe 2,4 %, was von den Initianten (bewusst?) unter dem Deckel gehalten wird, dabei wäre man dem Stimmbürger doch Transparenz schuldig. Es stehen 2’730 von total 115’000 Mietwohnungen leer, ein Taschenrechner im Büro des Mieterverbandes wäre kein Luxus! Somit ein Gesetz auf Vorrat und Gesetze sollten wir nur einführen, wenn dafür eine gewisse Dringlichkeit besteht, wovon wir weit entfernt sind. Wann endlich handelt der Regierungsrat und weist die Statistikstelle LUSTAT an, die Leerstandziffer isoliert nur für Miete jährlich zu ermitteln und zu publizieren? Damit wäre die Politik verpflichtet auf der faktenbasierten Realität zu agieren, aber bestimmt Kreise scheinen an der Wahrheit kein Interesse zu haben und arbeiten weiter daran, einen Keil in die gut funktionierende Partnerschaft von Vermieter und Mieter zu treiben.

Christian Marbet, Immobilientreuhänder Luzern


Transparenzpflicht

Allerorts hören wir: Noch nie standen so viele Wohnungen leer, der Mietwohnungsmarkt entspannt sich, transparente Mietzinse sind unnötig. Ja, der Leerwohnungsbestand ist angestiegen. Doch merkwürdigerweise steigen die Mietzinse weiter und weiter an. Der durchschnittliche Hypothekarzins ist innert etwas mehr als 10 Jahren von 3.5 auf 1.25 Prozent gesunken und die Mieten hätten um rund 20 Prozent sinken sollen. Tatsächlich sind die Mieten in diesem Zeitraum um mehr als 10 Prozent angestiegen. Der wichtigste Grund für die Mietzinssteigerungen sind die Aufschläge, welche bei Mieterwechsel erfolgen. Wird eine Wohnung neu ausgeschrieben, so wird der Preis oft erhöht. Manchmal wird saniert und der Mietzins zu Recht angepasst, oft erfolgt der Aufschlag aber ohne irgendeinen Gegenwert – einfach, weil es der Markt zulässt. Andere Kantone kennen bereits die Transparenzpflicht bei Mieterwechsel. Die neue Mietpartei erfährt, was die vorhergehende Partei bezahlt hat. Die Massnahme ist einfach und die Wirkung ist simpel: Vermieter legen den neuen Mietzins mit mehr Augenmass fest und überhöhte Mietzinsaufschläge können im Notfall angefochten werden. Transparenz ist wichtig. Sie wird immer öfters eingefordert, wir wollen wissen, was in Produkten steckt, wir wollen sie vergleichen können. Transparenz bei den Mietzinsen hilft allen, die sich an die Regeln halten. Deshalb ist die Initiative „Fair von Anfang an“ gut für Mietende und den Mietwohnungsmarkt.

Michael Töngi, Nationalrat Grüne