Leserbrief KW44/45

Solaranlagen – Endlich auch im Kanton Luzern abzugsfähig

Die Mitte setzt sich dafür ein, dass das Potential der erneuerbaren und einheimischen Energien (Sonne, Wind, Wasser, Abfall, Abwärme etc.) für die Zukunft konsequent ausgeschöpft werden soll. Die Versorgungssicherheit ist zu erhöhen und die regionale, erneuerbare Energieproduktion zu stärken, zu fördern und zügig auszubauen.

Ende Sommer 2022 hat der Regierungsrat die positive Nachricht verkündet, dass im Kanton Luzern, notabene als letzter Kanton der Schweiz, das Steuergesetz geändert wird. Ab der Steuerperiode 2023 können Investitionen in Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten nicht nur bei der direkten Bundessteuer, sondern auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Zusätzlich vergütet die CKW seit Anfang 2022 den in das Netz eingespiesenen Solarstrom nach dem Referenzmarktpreis der Strombörse. Dies hat im Vergleich zum letzten Jahr beinahe zu einer Vervierfachung des Rückliefertarifs geführt.

Die neuen Steuererleichterungen, die aktuell sehr hohen Einspeisevergütungen der CKW sowie die bestehende Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen vom Bund machen Solaranlagen noch attraktiver. Falls nicht bereits getan, ist nun der Zeitpunkt gekommen, dass sich jede/r Liegenschaftsbesitzer/in mit dem Thema befasst und nach Möglichkeit seinen Beitrag zur Energiewende leistet. Damit erhöhen wir den Anteil an erneuerbarer Energie, schützen unseren Lebensraum und fördern die regionalen Arbeitsplätze. Werden wir zusammen zu Energiewendemachern.

Melissa Frey-Ruckli, Kantonsratskandidatin Die Mitte Buchrain