Leserbriefe KW49/50

Wie Ebikon mit Steuergeldern umgeht

Grosses Loch in der Gemeinde
Rund 10’000 Franken hat der Ebikoner Gemeinderat für die Erstellung einer Offerte für eine
Machbarkeitsstudie zum Tunnellochprojekt Huwiler ausgegeben. Nun hat der Gemeinderat
weitere 140’000 Franken für die Machbarkeitsstudie gesprochen (was der Gemeinderat in
seiner Medienmitteilung vom 13. November 2018 verschweigt). Die Initianten des
Tunnellochprojekts dürfen – gemäss Medienmitteilung – das Studienteam bei Sitzungen
begleiten. Die Kritiker des Projekts dürfen hingegen – trotz schriftlich und mündlichen
Gesuchen – nicht an diesen Sitzungen teilnehmen. Wer dagegen ist, wird ausgeschlossen –
ein eigenartiges Demokratieverständnis, das nur dazu führen kann, dass das die Akzeptanz
und das Resultat der Machbarkeitsstudie bereits jetzt auf einem schiefen Fundament
stehen. Dadurch wird auch die Realisierung des vom Kanton mitgetragenen und
durchdachten Masterplanes um Jahre verschoben, obwohl Ebikon eine qualitative
Aufwertung seines Zentrums dringend nötig hat.

Grosses Loch im Budget
Gleichzeitig budgetiert Ebikon für das Jahr 2019 ein Defizit von rund 2.4 Millionen Franken.
In der Botschaft zum Budget (Detailversion, S. 6) schreibt der Gemeinderat, dass die
Planung des (offenbar dringend notwendigen) Ersatzneubaus für das Schulhaus Höfli
aufgrund der Finanzen und der personellen Ressourcen nicht wie vorgesehen im Jahr 2019
ausgelöst werden kann. Das Provisorium kostet jährlich 400’000 Franken. Damit könnten
die Zinsen für einen Neubau gleich mehrfach finanziert werden. Dass die personellen
Ressourcen fehlen stimmt: Vor ein paar Wochen haben nämlich die Bauchefin der Gemeinde und ihr Stellvertreter praktisch zeitgleich gekündigt. Auch der Bushub Ebikon
wird 2019 nur als Provisorium erstellt, weil derzeit ein Beschwerdeverfahren hängig ist.
Grund: Der Bushub war nicht vollständig hindernisfrei geplant worden. Übrigens: Das Tunnellochprojekt soll gemäss ersten Schätzungen 20 bis 50 Millionen kosten und zu 100% von den Ebikoner Steuerzahlern getragen werden. Man rechne.

Sandor Horvath, Präsident Grünliberale Ebikon

Für ein besseres Image von Ebikon

Die bevorstehende Abstimmung zum Bebauungsplan und Umzonung Weichle ist für Ebikon wegweisend. Das vorgesehene Quartier „Qube“ ist ein vorbildliches und innovatives Konzept für ein attraktives Wohnen und Arbeiten jenseits von anonymen und langweiligen Wohnblocks. Damit erhält Ebikon ein Quartier mit Ausstrahlungskraft und erzeugt ein besseres Image. Die Gemeinde kann den Zentrumsbereich nur mit der Hilfe von Privaten wie der Migros aufwerten.

Mit dem Quartier „Qube“ bekommen wir eine qualitative Entwicklung, wie Sie noch von keinem Investor in dieser Region getätigt wurde und Dank der Mehrwertabschöpfung fliessen der Gemeinde dringend benötigte finanzielle Mittel in der Höhe von 3.5 Millionen Franken zu, die auch zur Aufwertung des Zentrums verwendet werden können. Es ist verständlich, dass die Befürchtung besteht, dass Ebikon zu schnell wachse. Über die ganze Region betrachtet wird meiner Meinung nach zu viel gebaut. Nämlich zu viel auf grüner Wiese und mit ÖV weniger gut erschlossenen Gebieten. Das Quartier Weichle befindet sich aber in einem Entwicklungsschwerpunkt mit sehr guten Verkehrsanschlüssen. An diesem Platz verdichtet zu bauen ist daher richtig und nachhaltig. Wenn nicht dort, dann wird an einem anderen Standort nebenan gebaut mit weniger öffentlicher Mitwirkung und schlechterem Anschluss an den ÖV – was mehr Verkehr auf der Strasse erzeugt. Das Wachstum würde somit nicht wirklich gebremst. Mit einem Ja können wir das Wachstum in der Qualität stärken und die Attraktivität für neue Firmen und „gute“ Steuerzahlende steigern. Ein Nein ein zu legen, nur um ein Exempel gegen das schnelle Wachstum zu statuieren wäre das Bad mit dem Kind ausgeschüttet. Damit würden wir alle nur verlieren und das Image einer öden Agglomerationsgemeinde bestätigen.

Stefan Gassmann, Dipl. Architekt FH
Mitglied PUEK (Planungs- Umwelt- und Energiekommission) Ebikon

Ebikon: MParc Überbauung

Der Presse ist zu entnehmen, dass die Grünliberalen GLP den Bebauungsplan mit der Verdichtung zu einem neuen Zentrum geradezu euphorisch befürworten. Es sollen rund 340 Wohnungen entstehen. Dazu gäbe es eine Mehrwertabgeltung in Millionenhöhe. Wahrscheinlich werden auch Kinder dort wohnen, die zur Schule gehen. Die zentralen Ebikoner Schulhäuser liegen aber auf der andern Strassenseite. Man erinnert sich: aus dem Kreis der GLP wurde im Innerschachen für den Schulweg eine Überführung über die Kantonsstrasse sogar gerichtlich durchgezwängt mit einer Kostenfolge für die Gemeinde von über Fr. 400‘000.00. Im Gebiet Weichlen wäre sogar eine vierspurige Strasse mit Trolleybusleitungen zu überqueren. Es würden Kosten sicher in Millionenhöhe anfallen. Was nützt der Gemeindekasse eine Mehrwertabgabe, die sofort wieder für die Sicherung des Schulwegs ausgegeben werden müsste. Es wäre auch aus diesem Grunde richtig, das Gebiet Weichlen wie bisher für das Gewerbe zu reservieren und neue Wohnungen auf der andern Strassenseite zu forcieren. 

Franz Mattmann, Ebikon

Steuerstrategie geht weiterhin auf: Das Beispiel Dierikon

Gemäss Luzerner Zeitung will der Gemeinderat von Dierikon die Steuern bis ins Jahr 2023 von derzeit 1,95 auf noch 1,60 Einheiten senken. Das ist unter folgendem Hintergrund eine sehr erfreuliche Meldung: Im Herbst 2016 haben wir über die SP-Initiative «Für faire Unternehmenssteuern» abgestimmt, welche einen massiven Steueranstieg zum Ziel hatte. Diese Forderung wurde mit 62’232 zu 45’380 Stimmen deutlich abgelehnt. Nur zwei der 83 Luzerner Gemeinden nahmen damals die Vorlage an, die Stadt Luzern und Dierikon. Und was ist tatsächlich seit der Halbierung der Unternehmenssteuern im Jahre 2012 passiert? Die Stadt Luzern hat die Halbierung bereits im Jahre 2016 mehr als kompensiert. Auch Dierikon lässt nun mit positiven Meldungen von der Steuerfront aufhorchen, indem massive Senkungen angekündigt werden. Ausgerechnet jene beiden Gemeinden, die als einzige die SP-Initiative unterstützt haben, beweisen nun, dass die Steuerstrategie aufgeht. Die Realitäten führen oft zu anderen Ergebnissen, als die Sozialdemokraten zu inszenieren versuchen. Ein doppelter Augenöffner für die SP, die immer noch behauptet, die Steuerstrategie sei gescheitert.

Felix Howald, Direktor der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ

Die Reformierte Kirche hat ein Parlament:
Dieses sagt JA zum Personalgesetz

Die Synode ist das kirchliche Parlament. Dieses hat das Personalgesetz (PG) an zwei Lesungen im Detail diskutiert. 89 von 90 Artikel sind unbestritten. Nur die Pfarrwahl bzw. die damit verbundene öffentliche Abwahl von Pfarrpersonen durch die Stimmberechtigten ist strittig und hat zum Referendum geführt. Diese Abwahl ist persönlichkeitsverletzend und rechtlich problematisch. Deshalb hat die Synode einen Antrag für die öffentliche Abwahl von Pfarrpersonen durch die Stimmberechtigten mit 40 zu 5 Stimmen abgelehnt in der ersten Lesung. In der zweiten Lesung kamen leider keine Anträge mehr für eine gemeinsame Lösung einer möglichen Wahl. Anstatt den parlamentarischen Prozess zu beleuchten, wird seitens des Nein-Komitees das Pfarrkapitel mit der Behauptung zitiert, dass „alle“ Luzerner Pfarrpersonen das neue PG ablehnen. Zwei Punkte stören
mich daran:

1. Das Pfarrkapitel ist gemäss gültiger Kirchenverfassung (Paragraf 51) „ein Gremium der
landeskirchlichen Organisation und unterstützt die Meinungsbildung in Synode und Synodalrat“. Mit angeblich einstimmigen Beschlüssen des Pfarrkapitels macht nun das Nein-Komitee Politik, obwohl es keine Statuten oder andere Regelungen zur Beschlussfassung gibt. Ich finde dies äusserst fragwürdig.

2. Ich kenne mehrere Pfarrpersonen, welche das Personalgesetz unterstützen.
Mit einem JA zum Personalgesetz wird es wieder möglich, das Zusammenleben zu fördern und die Gemeinschaft zu stärken.

Max Kläy, Meggen

Abstimmung vom 9. Dezember 2018 über das neue Personalgesetz der reformierten Landeskirche des Kantons Luzern

Eine grosse Zahl von Mitgliedern der Reformierten Kirche des Kantons Luzern hat dem
Kirchenparlament fristgerecht das Referendum gegen das neue Personalgesetz eingereicht,
so dass darüber abgestimmt werden muss.

Das neue Gesetz schafft das bisherige Recht und die schweizweit erfolgreich gelebte
Tradition ab, Pfarrpersonen durch die Kirchgemeindeversammlung zu wählen.
Dass Traditionen modernisiert werden können, damit geben wir der Synodalratspräsidentin
Ursula Stämmer recht. Aber die Abschaffung eines Volkswahlrechts hat nichts mit
modernem Gedankengut zu tun und beleidigt engagierte Kirchgemeindemitglieder. Beispiele beweisen, dass Empfehlungen von Kirchenvorständen zur Ab- oder Nichtwiederwahl von Pfarrpersonen bei den Stimmberechtigen ganz anders gewertet wurden. Die Stimmberechtigten waren dank ihres gesunden Menschenverstandes durchaus in der Lage, eine hervorragend qualifizierte Pfarrperson entgegen den Machtansprüchen von Kirchenvorständen erneut wieder zu wählen.

Somit ist für eine klare Mehrheit von engagierten Kirchgemeindemitgliedern am 9. Dezember unbestritten: NEIN zum Demokratieabbau in der Landeskirche, NEIN zum
kantonalen Verbot der Volkswahl von Pfarrpersonen in den Kirchgemeinden; also NEIN zum
neuen Personalgesetz.

Werner R. Fuchs, Hitzkirch

Zur Abstimmung über das neue Personalgesetz der
reformierten Kirche

Als überzeugter Befürworter des neuen und zeitgemässen Personalgesetzes der
reformierten Kirche Luzern möchte ich am bekannten reformierten Slogan „selber denken“
anknüpfen. Wer „selber denkt“, möchte gerne auch „selber wählen“. Doch gerade dies wird
bei einer „Volkswahl“ der Pfarrpersonen in der Praxis nie möglich sein. Denn die im Vorfeld
eingesetzten Pfarrwahlkommissionen werden auch in Zukunft immer nur Einerkandidaturen
unterbreiten. Kein Pfarrer möchte sich an einer Kirchgemeindeversammlung in Konkurrenz
zu weiteren Kandidaten aufgrund eines Zufallsmehrs „verheizen“ lassen.

Kommt hinzu, dass an Kirchgemeindeversammlung immer nur 1 bis 2 Prozente der
Kirchenmitglieder kommen. Dies wäre eine wahrhaft schwache demokratische Legitimation
für die Wahl eines Pfarrers, der – wenn er ehrlich ist – gar nicht seinen Wählerinnen und
Wählern verpflichtet sein will, sondern einzig dem „Wort Gottes“, dem „Evangelium“, seinem „persönlichen Glauben“ oder „eigenen Gewissen“. Pfarrpersonen sind keine Politiker, die vom Volk in Kampfwahlen gewählt werden müssen. Die viel beschworene Volkswahl der
reformierten Pfarrpersonen ist ein alter Zopf.

Das neue Personalgesetz der reformierten Kirche behandelt alle kirchlichen
Personalkategorien „gleich“ – natürlich nicht in Bezug auf den Lohn, aber in Bezug auf die
Begründung eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses, wie dies aufgrund der
erfolgten Abschaffung des Beamtenstatus für Pfarrpersonen rechtlich absolut korrekt ist.
Dies wiederum ist eine logische Folge der mit 96% Zustimmung bereits angenommen neuen Kirchenverfassung.

Aus diesem Grund empfehle ich den reformierten Kirchenmitgliedern, dem neuen und
zeitgemässen Personalgesetz am 9. Dezember 2018 überzeugt zuzustimmen.

Norbert Schmassmann, Mitglied Synode der reformierten Kirche Luzern

Debatte über das neue Personalgesetz der Reformierten Kirche Luzern

In seinem Leserbrief in der Luzerner Zeitung vom 22. November 2018 schreibt Pfr. Beat
Hänni: «Das reformierte Pfarrkapitel des Kantons Luzern sagt einstimmig Nein zum
«kirchlichen» Personalgesetz.“ Das ist irreführend. Offensichtlich nahmen nicht alle
Pfarrpersonen an der Sitzung teil. Es gibt Pfarrpersonen, die sagen Ja zum neuen
Personalgesetz, andere sind neutral. Pfr. Hänni nimmt es mit seinen Mitstreitern vom
Referendumskomitee gegen das Personalgesetz mit den Fakten generell nicht so genau.
Das Komitee behauptet in seinem Flugblatt, der Synodalrat habe ein Versprechen
gebrochen. Das ist verleumderisch, weil es gerade Pfr. Hänni, als damals mitbeteiligter
Parlamentarier, genauer weiss: Der Synodalrat hat den verfassungsmässigen Spielraum für
die Anstellung von Pfarrpersonen in der damaligen Abstimmungsbroschüre korrekt
umschrieben. Wie dieser Spielraum genutzt wird, entscheidet aber nicht der Synodalrat,
sondern das Kirchenparlament. Es formuliert und beschliesst die Gesetze. Pfr. Hänni und
das Referendumskomitee verbreiten in ihrem Flugblatt zudem die Behauptung, das
Kirchenparlament habe Anträge kategorisch abgelehnt und die Suche nach einem
Kompromissvorschlag verweigert. Fakt ist, dass die Befürworter der Volkswahl schon in der
1. Lesung mit dem Referendum drohten und die 2. Lesung ungenutzt verstreichen liessen.

Daniel Schlup, Ehem. Präsident der Synode, Udligenswil