Leserbriefe KW45/46

Unsere humanitäre Tradition steht auf dem Spiel

Die Schweiz ist auf der ganzen Welt für ihre humanitäre Tradition bekannt. Mit einer Annahme der „Selbstbestimmungs-Initiative“ könnte sich dies ändern. Bei einem „JA&“ am 25. November besteht nämlich die reelle Möglichkeit, dass die Schweiz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) austreten müsste. Dies, weil sich die Vereinbarungen der EMRK nicht mit den Forderungen der SBI-Initianten verträgt. Bei der EMRK handelt es sich um ein wichtiges Instrument zur Förderung und Stabilisierung der
Demokratie und des Friedens in Europa – und darüber hinaus. Eine eventuell notwendige Kündigung dieses Abkommens wäre ein fatales Zeichen und ein Verrat an der humanitären Tradition der Schweiz. Das dürfen wir nicht zulassen. Ich bitte Sie, zu dieser schädlichen Initiative ein „Nein“ in die Urne zu legen.

Marion Maurer, Präsidentin FDP.Die Liberalen Adligenswil,
Kantonsratskandidatin, «Luzerner 
Komitee NEIN zur SBI»

Ja zu Selbstbestimmung – Nein zur gefährlichen Initiative

Mit Erstaunen und Kopfschütteln habe ich die Argumente der Befürworter der „Selbstbestimmungs“-Initiative gelesen. Liest man zusätzlich den eigentlichen Initiativtext,
sind die Pro-Argumente alles andere als überzeugend. Es hat Wiederholungen und Einschränkungen, welche mehr Unsicherheit als Klarheit schaffen. Mit der Annahme der
„Selbstbestimmungs“-Initiative würde die Schweiz ein unglaublich schlechtes Zeichen gegen aussen setzen. Die politische Stabilität wurde in den letzten Jahren leider durch
verschiedene gefährliche Initiativen angegriffen und somit aufs Spiel gesetzt. Bis jetzt zum
Glück erfolglos. Ich verstehe nicht, dass ein solches Risiko erneut eingegangen wird und das heutige funktionierende System destabilisiert werden soll. Warum das jüngst bestätigte, sehr hohe Vertrauen in die Schweiz gefährden?

Wir sind ein Exportland: zwei von fünf Franken verdienen wir im Ausland. Und wir haben
eine grosse humanitäre Tradition: die Schweiz ist Gründerstaat des Roten Kreuzes.
Zahlreiche Hauptsitze von internationalen Organisationen zeugen von Vertrauen und
Verlässlichkeit in unsere Schweiz und unser politisches System. Dass mit einer Annahme die Rahmenordnung gefährdet und mehrere Hundert wirtschaftsrelevante Abkommen potenziell betroffen sein könnten, lässt mich erschaudern. Ich bin interessiert, dass die Schweiz weiterhin eine verlässliche Vertragspartnerin bleibt und sich nicht international isoliert, ja blossstellt. Weil ich bereits heute selber bestimmen kann, stimme ich am 25. November NEIN.

Heidi Scherer
Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Meggen

Ja oder Nein zur Selbstbestimmung

Eigentlich müsste sich diese Frage gar nicht stellen; denn seit Jahrhunderten und bis vor kurzem war es selbstverständlich dass das Volk den letzten Entscheid fällt. Das passte 2012 drei von fünf Bundesrichter nicht in den Kram. In einem skandalösen Urteil beschlossen sie, dass das internationale Recht der Bundesverfassung vorgehe. Bis zu diesem Zeitpunkt war das unmöglich. Genau das Gegenteil hat das Deutsche Bundesverfassungsgericht explizit festgehalten. Internationales Recht gilt demnach erst, wenn es direktdemokratisch in deutsches Recht überführt wird. Was unsere Richter und Teile der Landesregierung federführend durch die von Economie-Suisse ferngesteuerte FDP in letzter Zeit unternehmen ist meiner Meinung nach krass ausgedrückt Landesverrat. Kein einziges Land der Welt ist bekannt das internationales Recht über das Landesrecht stellt und sich so selbst entmündigt. Das wollen nur Teile unserer sogenannten Volksvertreter in
Bern und sie setzen sich jetzt auch vehement vor der Abstimmung dafür ein. Wieso machen sie das ? Sie könnten dann bei jedem Volksentscheid dagegen argumentieren mit dem Vermerk auf internationales Recht. Wenn ich die parlamentarischen Debatten verfolge und sehe mit was für Ränkespielen und Unwahrheiten sprich Lügen da debattiert wird um Verwirrung zu stiften, da frage ich mich schon ob das Volksvertreter sind. Ich hoffe, dass der Stimmbürger dieses Spiel durchschaut und mit einem kräftigen Ja dem ein Ende setzt. Es geht da um nicht weniger als um unsere Freiheit. Der Spruch „Nur die dümmsten Kälber wählen den Metzger selber“ passt hier nicht schlecht.

Vinzenz Vogel, Ebikon

Ja zur Selbstbestimmung- Ja zur direkten Demokratie

Am kommenden 25. November stimmen wir über die Selbstbestimmungsinitiative ab. Dabei geht es darum, dass die vom Volk angenommenen Abstimmungen vom Parlament auch umgesetzt werden. Leider wurden in Tat und Wahrheit die Verwahrungsinitiative und die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt. Für die Mehrheit der Schweizer und
Schweizerinnen die diesen Initiativen zugestimmt haben ist dies ein Hohn. Ich frag mich nicht mehr, warum viele das Wahlrecht nicht mehr in Anspruch nehmen. In der Schweiz mit der föderalistischen, direkten Demokratie hat das Volk das Sagen. Nicht das Parlament und nicht der Bundesrat. Und schon gar nicht die Bürokraten und Zentralisten in Brüssel. Unser
höchstes Gericht ist das Bundesgericht und nicht der Europäische Gerichtshof. Auf das Diktat der EU kann ich verzichten. Darum bin ich gegen das Rahmenabkommen. Die EU ist auf die Dauer kein verlässlicher Partner mehr. Regierungskrisen in Deutschland, Frankreich und Italien lassen sich früher oder später grüssen. Haben wir Sorge zur direkten Demokratie. Sie ist ein stabiles Regierungssystem und hat uns Wohlstand aber auch Frieden gebracht. Deshalb ja zur Selbstbestimmungs- Initiative.

Sepp Geisseler
Adligenswil

Selbstbestimmungs-Initiative

Ausgangslage: Zerstörung staatlicher Selbstbestimmung durch eine international vernetzte Finanz-, Polit- und Richter-Clique (siehe UNO-Migrationspakt als trojanisches Pferd). Die Vernichtung von Privat- und Staatsvermögen über Null- und Minuszinsen sowie die Gelddruck-Orgien unserer Nationalbank für Devisenkäufe dienen nichts anderem als der Stabilisierung von Dollar und Euro. Es sind Vermögensverluste, die sich bei einer Krise noch bedeutend vergrössern und nicht mehr kompensiert werden können. Marktmanipulationen als „Optimierungsmechanismen“ einer vor dem Zusammenbruch stehenden globalen Finanz-Maffia. Fazit: Aufgeblähter Sozial- und Wohlfahrtsstaat auf Kosten des Mittelstandes, Abbau demokratischer Rechte, Kriegshetze als Ablenkung und Destabilisierung, Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit, Schüren von Existenzängsten zwecks Aufgabe unserer Gerichtsbarkeit bzw. unserer direktdemokratischen Unabhängigkeit. Das bedeutungslose, den Hegemonialmächten als Doktrin und Mittel zum Zweck dienende, „zwingende“ Völkerrecht als humanitäres Gebot zu benutzen, ist realitätsfern oder verlogen. Deshalb: Ein entschiedenes JA zur Selbstbestimmungsinitiative!

Bruno Ackermann, Adligenswil

Selbstbestimmungsinitiative

Für mich ist die «Selbstbestimmungsinitiative» (SBI) gegen jegliche Logik, Vernunft und Eigeninteresse. Denn die Initiative setzt unnötig viele wichtige Verträge aufs Spiel. Von diversen SBI-Befürwortern wurde ich darauf angesprochen, dass es «nicht einen einzigen Vertrag gebe», der gefährdet sei. Dies stimmt leider nicht! Wieso würden sie dann diese Initiative überhaupt lancieren, wenn sowieso nichts und niemand betroffen ist? Natürlich gibt es die 600 potenziell gefährdeten Verträge. Beispielsweise die Freihandelsabkommen mit Südkorea, China oder Südafrika, die Bilateralen mit der EU, zahlreiche Konventionen für den internationalen Schutz von Patenten, Luftverkehrsabkommen mit 183 anderen Staaten oder Dutzende von Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Prüfung dieser Verträge, explizit verlangt im Initiativtext, führt zu Rechtsunsicherheit, was Gift für die Wirtschaft ist. Deshalb sind auch (fast) alle Unternehmer und Unternehmerinnen gegen die SBI. Auf den Listen der «Unternehmer, die die SBI befürworten», habe ich jedenfalls nur SVP-Sympathisanten entdeckt. Stärken Sie also unsere geliebte Schweiz, in dem Sie am 25. November 2018 NEIN sagen zur SBI.

Felix Howald, Direktor Industrie und Handelskammer Zentralschweiz

Was die «Selbstbestimmungs»-Initiative mit Asbestopfern zu tun hat

Im Zuge der Debatte über die «Selbstbestimmungs»-Initiative ist häufig vom drohenden Ausstieg aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Rede. Aber wäre es wirklich so schlimm, wenn die Schweiz bei einer Annahme der SBI diese kündigen würde? Ja, das wäre es. Warum das so ist, zeigt zum Beispiel der Fall von Hans Moor. Der ehemalige Turbinenmonteur verstarb 2005 infolge eines Tumors, verursacht durch Asbeststaub. Vor seinem Tod hatte Moor eine Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber eingereicht – ohne Erfolg. Dass die Familie des Verstorbenen Jahre später doch noch eine Entschädigung zugesprochen erhielt, ist dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verdanken. Dieser befand, dass die bundesgerichtliche Praxis der Verjährungsfirst im Falle der Asbestopfer nicht rechtens sei. Auch dank diesem Entscheid wurde 2017 die «Stiftung Entschädigungsfonds für die Asbestopfer» gebildet, worauf viele Opfer und ihre Angehörigen entschädigt wurden. Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir können uns glücklich schätzen, in der Schweiz zu leben. Auch in Sachen Menschenrechten sind wir gut auf Kurs. Trotzdem ist es wichtig, dass wir für den seltenen Fall der Fälle eine Art «Rechtsschutzversicherung» haben. Genau das ist die EMRK – und das nicht nur für Asbestopfer, sondern für uns alle. Deshalb: NEIN zur «Selbstbestimmungs»-Initiative, JA zu
unseren Grundrechten!

Christine Kaufmann-Wolf, Kantonsrätin CVP, Luzerner Komitee «NEIN zur SBI», Kriens

ÖV im Rontal

Was erhoffen wir uns vom Öffentlichen Verkehr. Dass die Haltestellen für den Fahrgast gut
erreichbar sind und man schnell am Ziel ist. Das hatten wir bisher, mit einem gut funktionierenden Nahverkehrsnetz. Und was sollen wir jetzt bekommen, ausstudiert durch Spezialisten. Genau das Gegenteil. Einen Bushub beim SBB Bahnhof, der uns Ebikoner nichts bringt als längere Fahrzeiten durch den Umsteigeverkehr zum Hub, Verunstaltung des Straßenraumes durch die Trolley Oberleitungen und Masten, sowie zusätzlichen Stau verursacht durch die zum Hub abzweigenden Busse. Und zu guter Letzt soll das uns Bürger und dem Kanton noch einen Haufen Geld kosten, das wir nicht haben. Da wurde eine richtige Geldvernichtungsmaschinerie in Gang gesetzt, welche weitgehend unnötig ist. Und was hatte der Bürger dazu zu sagen. Nichts. Er ist nur da zum zahlen. Man hat ihn ausmanövriert. Ich denke, hier muss man nochmals über die Bücher und bessere und
günstigere Lösungen suchen unter Einbezug des Bürgers. Darum das Ganze halt. Verpassen tun wir dadurch nichts, können aber einen Haufen Geld sparen. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass Kantonsrat Guido Müller im Rat genau auf diese Problematik hingewiesen hatte und eine Sistierung des Ausbaues-Hub und eine direkte Linienführung mindestens bis Gisikon forderte.

Vinzenz Vogel Ebikon

Nein zur Hornkuh-Initiative

Selbst Bauern, die horntragende Rinder und Kühe in ihrem Stall haben, wären nie auf die Idee gekommen horntragende Tiere (bzw. dessen Halter) speziell finanziell zu unterstützen. Ob Hörner oder keine Hörner der Stiere, Rinder und Kühe im Stall, soll jedem Bauer selbst
überlassen werden. Gegen die Hörner sprechen die Stallhaltungssysteme (Laufstall) und die Sicherheit der Bauern und Bäuerinnen. Hörner ist die Waffe der Tiere und wird zur
Selbstverteidigung eingesetzt. Dazu braucht es keine finanzielle Abgeltung. Von
lebenslangen Schmerzen von enthornten Kälbern kann keine Rede sein. Dies ist reine
Augenwischerei der Initianten. Was geschieht mit den gezüchteten hornlosen Kühen?
Erhalten auch sie finanzielle Unterstützung? Oder nicht? Fakt ist; Um dies umzusetzen, benötigt es einmal mehr gut bezahlte Bürokraten und Kontrolleure die einmal mehr vom Topf der Direktzahlungen der Landwirte leben. Solche Theoretiker hat es schon zu viele genug, die den Bauern vorschreiben und dreinreden. Deshalb NEIN zur sinnlosen Hornkuh-Initiative!

Sepp Geisseler, Adligenswil

Sonntagsarbeit auch für Handwerk und Verwaltung?

Die Stadt Luzern unter Federführung von Stadträtin Franziska Bitzi (CVP) prüft einen
Pilotversuch zur Aushebelung des kantonalen Ruhetags-und Ladenschlussgesetzes (RLG).
Längere Öffnungszeiten an Werktagen und die Abschaffung des Sonntags als Ruhetag wären die Folgen. Immer grösser, immer weiter, immer länger? Öffnungszeiten bis 22.30 Uhr und am Sonntag bis 20.00 Uhr richten sich fundamental gegen die Interessen der Klein- und Familienbetriebe und sind auf die Zerstörung der gewachsenen Strukturen und Verdrängung der kleinen Anbieter ausgerichtet. Nur Grossverteiler oder Ladenketten können und wollen eine solche Kapazität ausschöpfen. Kleinere Geschäfte werden brutal aus dem Markt verdrängt. Warum nicht auch Handwerker? Die fanatischsten Befürworter von weitergehenden Ausdehnungen der Öffnungszeiten sind vor allem jene Menschen, die sich selbst sicher fühlen, niemals innerhalb der gesamten 24-Stunden-Zeitspanne arbeiten zu müssen. Wenn aber bis in die Nacht und am Sonntag die Verkaufsgeschäfte geöffnet sind, dann stellt sich die Frage, warum denn nicht auch der Handwerker oder die Angestellten «liberalisiert arbeiten» sollen. Wer rund um die Uhr konsumiert, wird bald einmal rund um die Uhr arbeiten müssen. Warum soll am 7. Tag nicht auch der Rasen gemäht werden dürfen? Und der Spengler die Hausfassade sanieren? Die Verwaltungsangestellte für die Bürgerin erreichbar sein? Und der 40-Tönner im Quartier herumkurven, um den Warennachschub zu gewährleisten? Argumente der Befürworter wie Wahlfreiheit des einzelnen Geschäftsinhabers sind nicht stichhaltig: Viele Betriebe können gar nicht wählen, wenn sie überleben wollen, z.B. als eingemietete Geschäfte in Einkaufscentern. Überdurchschnittlich gute Leute für den Verkauf zu finden wird durch die Unattraktivität der Arbeitszeiten zunehmend schwieriger. Wo bleibt die Vernunft? Als Arbeitgebervertreter und als politisch durch und durch bürgerlich denkende Person habe ich
bei dem fast schon missionarischen Eifer gewisser Exponenten den Eindruck, dass in dieser
Thematik jedes vernünftige Mass abhandengekommen ist. Es wäre endlich an der Zeit, die
Transformation des mehrfach vom Souverän zum Ausdruck gebrachten Liberalisierungsboykotts anzunehmen.

Heinz Bossert, Luzern

Vor dem Schlafzimmerfenster ist Halt

Das Gesetz zur Überwachung von Versicherten regelt den Umgang mit Missbräuchen unter anderem bei IV und Unfallversicherung. Da solche Missbräuche in den letzten Jahren vermehrt erfolgt sind, ist es leider nötig, bei einem dringenden Verdacht zu einer Überwachung greifen zu müssen. Dazu braucht es eine rechtliche Grundlage. Mir wäre lieber, alle Menschen wären ehrlich. Aber leider gibt es auch Lügner und Betrüger. Eine gute gesetzliche Grundlage schützt die ehrlichen Prämienzahler. Die Sozialdetektive dürfen keine Drohnen und keine Richtmikrofone einsetzen und auch keine Innenräume beobachten. „Die Rechtslage ist klar“ sagt Bundespräsident Alain Berset. Die Einsparungen dank der aufgedeckten Missbrauchsfälle übersteigen die Aufwendungen für die Observationen klar und tragen zur Gerechtigkeit bei. Da ich mich für die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger einsetzen will, stimme ich am 25. November 2018 JA zum Überwachungsgesetz.

Albert Vitali, Oberkirch, Nationalrat

Klarer gesetzlicher Rahmen

Wir alle wollen fairen Sport, fairen Handel und faire Arbeitsverhältnisse. Deshalb ist es mehr als recht, wenn wir auch einen fairen Umgang mit den Versicherungen anstreben. Es ist deshalb sinnvoll, das Sozialversicherungsgesetz anzupassen. Obschon es von den Gegnern des Gesetzes immer wieder suggeriert wird, erteilt das angepasste Gesetz Sozialdetektiven nämlich keinesfalls einen Freipass. Es formuliert im Gegenteil vor allem Bedingungen und Pflichten, die von den Sozialversicherungen eingehalten werden müssen. Ich begrüsse diese klaren Regeln für Sozialdetektive. Warum? Ich bin einerseits klar gegen Sozialmissbrauch – bin aber gleichzeitig der Meinung, dass die Missbrauchsbekämpfung geregelt sein muss. Diese beiden Bedingungen erfüllt das Gesetz und deshalb werde ich Ja stimmen.

Damian Müller, Ständerat des Kantons Luzern, Hitzkirch