Leserbriefe KW34/35 2024

Renaturierung der Ron trägt zur Biodiversität bei

In den letzten Monaten wurde die Ron renaturiert. Ein Bach, welcher in einen engen Kanal gezwängt war, wurde zu einem lebendigen Fliessgewässer verwandelt. Nach wenigen Wochen ist die Ron schon voller kleiner Fische, Frösche, und auch ein Graureiher hält sich konstant an deren Ufern auf.

All dies führt zu einem extremen Attraktivitätsgewinn; der Bach lädt nun zum Verweilen ein, und Kinder spielen vermehrt darin. Dies ist die direkte Folge der biodiversitätsfördernden Bauarbeiten. Was bei Flüssen aufgrund von Hochwasserschutz gemacht wird, muss auch bei Mooren, Wäldern und Wiesen geschehen. Denn momentan steuern wir auf eine Katastrophe zu, ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz ist gefährdet oder bereits ausgestorben und die Hälfte der natürlichen Lebensräume ist heute bedroht. Wir können das Steuer noch herumreissen, wenn wir die nötigen Vorkehrungen machen. Genau dies will die Biodiversitätsinitiative. Damit wir mehr natürliche Verweil- und Rückzugsorte bekommen, welche vor Leben strotzen bitte ich sie am 22. September Ja zur Biodiversitätsinitiative zu stimmen.

Mario Huber, Vorstand SP Ebikon


Leserbrief zum LZ-Bericht vom 24. August 2024

Stellungnahme zum Artikel: Kampf um tiefere Steuern: Sechs Gemeinden proben Aufstand

Für gut gebettete Gemeinden und den Kanton Luzern ist die kantonale Steuergesetzrevision 2025 sicherlich ein gangbarer Weg. Nur gibt es auch Kommunen wie Ebikon, welche finanziell hart kämpfen müssen. Die jährlichen Steuerausfälle wären ab 2026 einschneidend. Ein Ausweg aus dieser schwierigen Finanzlage würde erneut und zusätzlich erschwert.

Ich stehe klar dafür ein, Familien und Geringverdienende finanziell zu entlasten. Aber nicht so! Genau diese Bevölkerungsgruppe wird durch die drohende kommunale Steuererhöhung abgestraft.

Der Kanton verweist gerne auf den Finanzausgleich – aber diesem steht die Revision bevor. Als Hauptkritikpunkt hebe ich die Beschränkung des Wachstums des Ressourcenausgleichs auf 10% hervor und die damit verbundene Senkung der bislang garantierten Mindestausstattung. Diese Beschränkung hätte zur Folge, dass der Finanzausgleich für Nehmergemeinden wie Ebikon weniger stark wächst, als er es ohne Revision täte.

Es profitierten somit einzig Gebergemeinden und der Kanton Luzern. Bei den Nehmergemeinden würde sich mit dieser Revision die Finanzlage weiter verschlechtern und zuspitzen. Aus diesen Gründen stehe ich für ein NEIN zur kantonalen Steuergesetzrevision 2025 ein.

Isabelle Rüssi, Einwohnerrätin & Co- Präsidentin die Mitte Ebikon