Kantonsgericht weist weitere Beschwerden zum Reuss-Projekt ab

pd. Kanton. Das Projekt Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss will die Bevölkerung, Unternehmen und die Infrastruktur im Reusstal vor einem künftigen Hochwasserereignis schützen. Neben dem Schutz vor Überflutungen wertet das Grossprojekt den Gewässerraum ökologisch auf, steigert die Lebensqualität der Bevölkerung, schafft neue Erholungsräume und sichert die Trinkwasserversorgung. Der Regierungsrat hat das Projekt 2022 bewilligt. Gegen den Entscheid sind sechs Beschwerden beim Kantonsgericht eingereicht worden. Vor Weihnachten hat das Kantonsgericht zwei Urteile betreffend die Beschwerden von Umweltverbänden veröffentlicht. Nun weist das Kantonsgericht auch die übrigen vier Beschwerden betroffener Grundeigentümerschaften ab. Das Kantonsgericht hält fest, dass das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz und an der Revitalisierung die entgegenstehenden privaten Interessen der Grundeigentümerschaften überwiegt.

Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können innert 30 Tagen mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden. Die Beschwerden der Umweltverbände gegen die beiden Urteile des Kantonsgerichts vom Dezember sind zurzeit am Bundesgericht hängig. Der Kanton befindet sich im Austausch mit den Umweltverbänden.