Mitwirkungsveranstaltungen für Waldentwicklungsplan

Dienststelle Landwirtschaft und Wald

REGION LUZERN – In den kommenden Monaten steht die Erarbeitung des Waldentwicklungsplans Region Luzern an. Damit die Anliegen der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer und der Waldnutzer einfliessen können, führt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald öffentliche Mitwirkungsveranstaltungen durch.

Verschiedene private und öffentliche Interessen bestimmen die Entwicklung unserer Wälder. Der Wald gehört Eigentümern, die ihn im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben pflegen und Holz ernten. Gleichzeitig ist er Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, er filtert die Luft, reinigt und reguliert Wasser und schützt vor Steinschlag, Lawinen und Rutschungen. Der Wald ist auch ein wichtiger Erholungs- und Lernort für die Menschen.

Fünf Mitwirkungsveranstaltungen
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat den gesetzlichen Auftrag, Waldentwicklungspläne zu erarbeiten. Darin wird festgehalten, was bei der Nutzung des Waldes zu berücksichtigen ist, damit er auch in Zukunft seine vielfältigen Funktionen erfüllt. Der Waldentwicklungsplan (WEP) Luzern umfasst 24 Gemeinden. An fünf Veranstaltungen ist die Bevölkerung eingeladen mitzuwirken: Welche Anliegen an die Waldentwicklung sollen in Zukunft vermehrt berücksichtigt werden? Wie kann die Waldnutzung optimiert werden? Wo schützen die Wälder vor Naturgefahren? Welche Wälder sind für die Natur besonders wertvoll? Alle Interessierten sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald stellt die Hintergründe und Möglichkeiten der Waldentwicklungsplanung vor und nimmt Wünsche und Anregungen entgegen.

Die Veranstaltungen finden wie folgt statt: Am 10. März, 19.30 Uhr, im Pilatussaal in Kriens, am 11. März, 19.30 Uhr, im Schulhaus Dörfli in Weggis, am 17. März, 19.30 Uhr, in der Aula Obmatt in Adligenswil, am  31. März, 19.30 Uhr, im Liedenfeld 1 14 in Eschenbach und am 14 . April, 19.30 Uhr,  im Restaurant Kloster Werthenstein. Der Entwurf liegt öffentlich auf.

Nach den Mitwirkungsveranstaltungen wird der WEP-Entwurf überarbeitet. Die überarbeitete Version wird zur Vernehmlassung den Gemeinden, Verbänden und kantonalen Amtsstellen zugestellt. Vor Erlass durch den Regierungsrat liegt der Waldentwicklungsplan während 30 Tagen bei den Gemeinden auf.

16_Kinder im Wald