LuzernPlus-Delegierte stimmen dem Hochhauskonzept zu

Die Delegierten von LuzernPlus haben das Regionale Hochhauskonzept angenommen.

Das Hochhauskonzept von LuzernPlus soll für die Gemeinden behördenverbindlich werden

Das bestehende Hochhauskonzept in der Region LuzernPlus stammt aus dem Jahr 2008. Aufgrund der Planungen in den neuen Zentren der Kernagglomeration hat LuzernPlus zusammen mit allen Verbandsgemeinden das Regionale Hochhauskonzept überarbeitet.

pd. Das Konzept definiert, wo die Möglichkeitsgebiete für Hochhäuser liegen und wo keine in Frage kommen. Die Delegierten der 24 Mitgliedsgemeinden haben dem Konzept einstimmig zugestimmt.

Die Mitgliedsgemeinden von LuzernPlus haben mit dem Regionalen Hochhauskonzept gemeinsam die Spielregeln für den Umgang mit Hochhäusern definiert. Gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern gelten Bauten mit einer Gesamthöhe von mehr als 30 Metern als Hochhäuser. Das Hochhauskonzept definiert aus regionaler Sicht, wo die Möglichkeitsgebiete liegen. Ebenso legt es den Umgang mit bestehenden und industriell genutzten Hochhäusern fest. «Wichtig im ganzen Prozess ist die Definition von gemeinsamen regionalen Qualitätsstandards für den Bau, die Freiräume und den Schattenwurf. Ebenso wurden einheitliche Methoden für die Planungsverfahren definiert. Unabhängig vom Standort eines Hochhauses erhalten alle Beteiligten dieselben Rahmenbedingungen», sagt Pius Zängerle, Präsident von LuzernPlus. Der Wirkungshorizont des Konzepts ist auf zehn Jahre ausgelegt. Die LuzernPlus-Delegierten haben dem Regionalen Hochhauskonzept an der Delegiertenversammlung im Juni im Verkehrshaus der Schweiz einstimmig zugestimmt. Die amtliche Publikation kann somit erfolgen, ab welcher eine fakultative Referendumsfrist von 60 Tagen gilt. Kommt in dieser Frist kein fakultatives Referendum zustande, wird das Regionale Hochhauskonzept für die LuzernPlus-Gemeinden behördenverbindlich.

Hoheit der Gemeinden als Bewilligungs- und Planungsinstanz

Die Möglichkeitsgebiete für Hochhäuser umfassen Gebiete, wo Hochhäuser von den kommunalen Behörden geprüft werden können. «Das Konzept hat innerhalb der Möglichkeitsgebiete keinen Anspruch auf eine abschliessende Analyse und städtebauliche Festsetzung der Hochhausstandorte. Es verlangt daher von den kommunalen Behörden Vertiefungsarbeiten, um Sondernutzungspläne zu erlassen. Das bedeutet, dass die Gemeinden weiterführende Arbeiten leisten müssen, bevor ein Hochhaus geplant, bewilligt und gebaut werden kann», so Armin Camenzind, Geschäftsführer von LuzernPlus. Die Gemeinden haben die Hoheit als Bewilligungs- und Planungsinstanz. Die Verbindlichkeit ist notwendig, damit gemeindeübergreifend geplant und geordnet gebaut werden kann. Regio-nale Teilrichtpläne und Konzepte sind als raumplanerische Richtschnur mit einem gemeinsamen Konsens zu verstehen. Es handelt sich um strategische Instrumente, an die sich die Gemeinden und bei Teilrichtplänen auch der Kanton Luzern halten müssen. Konkrete Ausführungspläne mit Massnahmen kommen erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen.

Regionalen Teilrichtplan Detailhandel behandelt

Die LuzernPlus-Delegierten haben auch den Regionalen Teilrichtplan Detailhandel behandelt und den aktuellen Stand zur Kenntnis genommen, diesen jedoch noch nicht beschlossen. Entwicklungsziel dieses Teilrichtplans ist es, die Versorgung in den Agglomerations- und Ortszentren zu erhalten und zu stärken. Zulässige Standorte für Einkaufszentren und Fachmärkte werden differenziert festgelegt. Insbesondere sind die Mindestanforderungen der verkehrlichen Anbindung und der regionale Einbezug geregelt. Aufgrund der Diskussionen der Delegierten wird LuzernPlus im weiteren Prozess ein Augenmerk auf die Regeln für die Quartierversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs und den damit verbundenen Verkaufsflächen legen.

LuzernPlus als Plattform für die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit

Der Regionale Entwicklungsträger LuzernPlus koordiniert als Gemeindeverband der 24 Gemeinden von Hildisrieden bis Schwarzenberg und von Vitznau bis Honau gemeindeübergreifende Themen. Mit der Raumplanung und Mobilitätskonzepten optimiert LuzernPlus das Zusammenleben über die Gemeindegrenzen hinaus. Auch Angebote für Sport, Freizeit und Kultur entwickelt LuzernPlus. Jüngste Beispiele sind das Regionale Hochhauskonzept, der Teilrichtplan Detailhandel, das Gesamtverkehrskonzept LuzernOst oder die Pilatus Arena.

Die Delegierten von LuzernPlus haben das Regionale Hochhauskonzept angenommen.