Luzerner Kantonsspital lockert Besuchsverbot leicht

Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) lockert das im Dezember 2021 in Kraft gesetzte Besuchsverbot leicht. Ab Montag, 31. Januar 2022, ist täglich pro Patientin oder Patient wieder eine Besuchsperson während einer Stunde zugelassen. Weiterhin gilt am LUKS eine Zertifikatspflicht und eine Maskenpflicht.

Ende Dezember 2021 setzte das LUKS aufgrund der angespannten Covid-19-Situation und der unklaren Entwicklung infolge der neu auftretenden Omikron-Variante ein Besuchsverbot in Kraft. Aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung hat der Pandemiestab des LUKS in Absprache mit der kantonalen Task Force und den anderen Luzerner Spitälern entschieden, dieses Besuchsverbot ab dem 31. Januar 2022 wie folgt zu lockern:

  • Stationär: Neu ist pro Patientin oder Patient wieder eine Besuchsperson pro Tag während maximal einer Stunde zugelassen. Für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.
  • Ambulant: Zugelassen ist eine Begleitperson, falls dies aus medizinischen Gründen nötig ist.
  • Geburtsabteilung/Frauenklinik: Partner von gebärenden Frauen sind uneingeschränkt zugelassen. In der Neonatologie in Luzern haben Eltern uneingeschränkt Zugang.
  • Kinderspital: Beide Elternteile haben im stationären und ambulanten Bereich uneingeschränkt Zugang.

Nach wie vor gilt ein generelles Besuchsverbot auf den Covid-19-Stationen.

Zertifikatspflicht gilt weiterhin

Ziel der eingeschränkten Besuchsregeln ist es, die Anzahl Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko im Spital weiterhin gering zu halten, damit der Spitalbetrieb so wenig wie möglich tangiert wird. Am LUKS gilt basierend auf der Covid-19-Verordnung des Kantons Luzern nach wie vor eine Zertifikatspflicht sowie eine generelle Maskenpflicht. Zertifikate müssen auf Verlangen vorgewiesen werden. Abstand- und Hygieneregeln sind strikt einzuhalten und die Restaurants sind nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet.