Luzerner Gesetzesänderungen im 2017

LUZERN – 2017 treten im Kanton Luzern einige Gesetzesänderungen in Kraft – ein Überblick

Betreuungs- und Pflegegesetz

Das Pflegefinanzierungsgesetz wurde revidiert und zu einem Betreuungs- und Pflegegesetz ausgebaut. Darin werden neu auch die Bewilligung und die Aufsicht von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, der Versorgungsauftrag der Gemeinden bei der Alterspflege und -betreuung sowie die Pflegeheimplanung geregelt. Die Bestimmungen über die Pflegefinanzierung wurden zudem verfeinert, so dass die Kosten in der Pflege transparenter und damit vergleichbarer werden. Die Gesetzesänderung tritt – vorbehältlich des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist und der Inkraftsetzung durch den Regierungsrat – voraussichtlich am 1. Februar 2017 in Kraft.

Zentrale Schuladministrationslösung

Per Schuljahr 2019/2020 wird in den Volksschulen flächendeckend eine neue Softwarelösung eingeführt. Diese ermöglicht nebst allgemeinen administrativen Aufgaben der Schulen auch weitere Funktionen wie etwa statistische Auswertungen. Die Daten der Lernenden und der Lehrpersonen werden strukturiert verwaltet und der Datenaustausch vereinfacht. Im Schuljahr 2017/2018 ist in sechs Schulen ein Pilotbetrieb geplant. Die entsprechende Ergänzung des Volksschulbildungsgesetzes tritt per 1. Februar 2017 in Kraft.

Schutzbestimmungen für Whistleblower

Das Personalgesetz wird mit Bestimmungen zu den Melde- und Anzeigerechten der Angestellten sowie einer Schutzbestimmung im Fall von Whistleblowing ergänzt: Angestellte, die einen Missstand oder eine Unregelmässigkeit melden, dürfen im Arbeitsverhältnis weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. Die Änderung tritt per 1. März 2017 in Kraft.

Kompetenzen für Einzelrichter

Um kürzere Verfahren zu ermöglichen, erhalten Luzerner Einzelrichter bei den erstinstanzlichen Gerichten in Strafsachen mehr Befugnisse: Die Kompetenzen werden auf Verfahren mit einem Strafmass von bis zu einem Jahr erweitert. Dies entlastet die Gerichte und ermöglicht kürzere sowie ökonomischere Verfahren. Die Teilrevision des Justizgesetzes tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Anpassung Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Drei Jahre nach der Einführung der der Luzerner Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) werden deren Zuständigkeiten und Organisation der Praxis angepasst. Unter anderem werden die Einzelzuständigkeiten ausgebaut und Verfahren vereinfacht. Die Änderung im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17)

Um den Kantonshaushalt zu entlasten, hat der Kantonsrat im Rahmen des KP17 mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. So werden unter anderem die Verantwortung für die nicht durch die Verursacher gedeckten Kosten bei Altlastensanierung den Gemeinden übertragen, die Wohnbaukommission aufgehoben, die Kantonsbeiträge für die Musikschulen reduziert, eine Überschussbeteiligung und Objektschutzbeiträge für die Gebäudeversicherung Luzern eingeführt, die Motorfahrzeugsteuern erhöht, ambulante Leistungen bei sozialen Einrichtungen gefördert und Abgaben für Deponieinhaber eingeführt.