Jahresbericht der Staatsanwaltschaft Luzern

Am 9. März 2021 präsentierte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern die Jahresstatistik 2020. Prägend für das vergangene Jahr waren vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Staatsanwaltschaft hatte dadurch über 1000 zusätzliche Strafanzeigen zu bearbeiten.

Im Corona-Jahr 2020 war es für die Staatsanwaltschaft als systemrelevante Organisation notwendig, das Funktionieren der Abläufe jederzeit sicherzustellen und gleichzeitig die Gesundheit der Mitarbeitenden sowie von Drittpersonen (z.B. beschuldigte Personen, Zeugen, Anwältinnen und Anwälte) zu schützen. Im Verlauf des Jahres war eine hohe Flexibilität gefragt, um schnell und situationsgerecht auf die neuen Gegebenheiten zu reagieren. «Nur dank hoher Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden und vorausschauendem Management war es möglich, dass die Staatsanwaltschaft auch im Jahr 2020 ihren Leistungsauftrag voll und ganz erfüllen konnte» – betont Oberstaatsanwalt Daniel Burri.

Staatsanwaltschaft schliesst mehr Fälle ab als eingegangen sind

Trotz der Mehrbelastung durch die Pandemie konnte der Erledigungsquotient auf 101% gesteigert werden. Im Jahr 2020 sind etwas weniger Fälle (47’482) als im Vorjahr (49’732) bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Komplexe Fälle sind zahlenmässig nochmals angestiegen. In bedeutenden, «schweren» Deliktskategorien verzeichnete die Staatanwaltschaft ge-genüber dem Vorjahr eine deutliche Zunahme (Vermögensdelikte +26%, Delikte gegen die Freiheit + 22%, Drogendelikte + 16%). Bei der Jugendkriminalität haben die Fallzahlen trotz Corona und Lockdown gegenüber dem Vorjahr insgesamt zugenommen (+ 21%), dies vor allem bei den Bagatelldelikten.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Fallzahlen

Etwas über 1000 zusätzliche Strafanzeigen sind bei der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Corona eingegangen. Einen grossen Teil davon machen Verstösse gegen das Verbot von Menschenansammlungen und Widerhandlungen gegen die Maskenpflicht aus (61%). Ca. 14% betreffen Straftaten bezüglich den Covid-19-Überbrückungskrediten im Kanton Luzern. Bei der Staatsanwaltschaft Luzern sind in diesem Zusammenhang 65 Anzeigen mit 58 tatverdächtigen Personen eingegangen. Die mutmassliche Deliktssumme beläuft sich auf insgesamt 9.8 Mio. Franken. Gegenstand der Anzeigen bilden vorwiegend die Straftatbestände des Betrugs, der Urkundenfälschung sowie Widerhandlungen gegen die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung. Alle Untersuchungen werden in diesem Bereich von der Staatsanwaltschaft Abteilung 5 (Wirtschaftsdelikte) geführt. Bis Ende 2020 konnten bereits 65% aller Corona-Fälle mit Strafbefehlen abgeschlossen werden.