Umzonungen, Einbürgerungen und Demographie

LUZERN – Bericht aus der Mai-Session des Kantonsrats

Gemeinden können Mehrwert bei Auf-und Umzonungen abschöpfen

Im Zentrum der Mai-Session des Kantonsrats stand die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. Neu wird bei einer Planänderung von Grundstücken der entstandene Mehrwert beim  Eigentümer zu 20 Prozent abgeschöpft. Dies wird seit 1980 im nationalen Raumplanungsgesetz gefordert. Zudem  wird mit der Revision die Finanzierung der neu vom Bundesrecht verlangten Rückzonungen finanziert. Ist bis in 2 Jahren der Mehrwertausgleich nicht im kantonalen Recht umgesetzt, tritt ein Bauzonen-Moratorium in Kraft. Im Kantonsrat bestritten war die Frage, ob der Mehrwert nicht nur bei Neu-Einzonungen, sondern auch bei Um- und Aufzonungen abgeschöpft werden soll.  Zu beachten ist, dass die Gemeinden bei Um- und Auszonungen hohe Ausgaben haben. Diese sollten abgegolten werden, zumal ja auch Mehrwerte bei Um- und Aufzonungen reine Planungsgewinn sind. Ansonsten müssten alle Steuerzahler für die Kosten  aufkommen. Die Grünliberalen haben eine Abschöpfung von 20 Prozent unterstützt und ihr zu einer Mehrheit verholfen.

Einheitliche Einbürgerungskriterien

Keine hohen Wellen verursachte die zweite Beratung der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes. Das neue Gesetz beinhaltet zahlreiche positive Punkte. So werden erfreulicherweise die Integrationskriterien für die ganze Familie höher gewichtet. Leider soll der Einbürgerungsentscheid aber weiterhin durch die Gemeindeversammlungen erfolgen können. Die Grünliberalen erachten dies als nicht mehr zeitgemäss, handelt es sich bei der Abwicklung der Einbürgerungsgesuche doch um einen standardisierten Verwaltungsakt und nicht um eine politische Entscheidung. Leider wollte die Mehrheit des Parlaments diesen Missstand schon in der ersten Beratung an der letzten Session nicht korrigieren.

Viele Vorstösse wurden abgearbeitet

Im zweiten Teil der Mai-Session drehte sich alles um diverse parlamentarische Vorstösse. Zweimal beschäftigte sich der Kantonsrat mit dem Gastgewerbe. So beschloss  eine überwältigende Mehrheit, dass für Unisex-WCs in Gastro-Betrieben eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Die Lex Anker ist zu begrüssen, da sich der Toilettengang beispielsweise für Väter von Töchtern oder Betreuende von Menschen mit Behinderung nun einfacher gestaltet. Aus wirtschaftlicher Sicht können die Erstellung und der Unterhalt von Unisex-WCs zudem kostensparend sein. Betreiber von Gastro-Betrieben sollen damit also von einer bisherigen Regelung befreit werden. Keine Chance hatte die Forderung nach einer amtlichen Qualitätsbescheinigung für Lokale gemäss Vorbild des Kantons Zug. Die Mehrheit des Rates fand, dass die Kontrollen der Lebensmittelbehörden genügen und eine solche Zusatzbescheinigung keinen Mehrwert bringe. Die Motion der SP wurde mit 87 zu 16 Stimmen abgelehnt.

Wie können die demographiebedingten Kostensteigerungen
finanziert werden?

Die Ausgaben für Alterssicherung, Gesundheit und Langzeitpflege werden aufgrund der Demographie massiv steigen. Ohne korrigierende Massnahmen werden gemäss Berechnungen des  Bundes die Schulden der Kantone und Gemeinden von 17,2 Prozent des BIP im Jahr 2013 auf 28,7 Prozent im Jahr 2030 und auf 56,6 Prozent im Jahr 2045 steigen. Mit kurzfristigen Sparmassnahmen und Steuererhöhungen alleine kommt man langfristig auf keinen grünen Zweig. Deshalb sind kreative Lösungsansätze gefragt, basierend  auf Eigenverantwortung und Anreizsystemen. Das Parlament überwies die von den grünliberalen initiierte Motion mit 72 zu 28 Stimmen und beauftragte den Regierungsrat, eine langfristige Strategie zur Finanzierung der demographiebedingten Ausgaben zu entwickeln. Neben dem gleichentags von der Regierung vorgestellten Finanzleitbild 2017 soll auch diese Strategie dazu führen, dass der Kanton Luzern aus finanzieller Sicht für die Zukunft gerüstet ist.

Michèle Graber, Kantonsrätin und Fraktionsvorsitzende Grünliberale, Udligenswil