Gebäudeprogramm 2017 – jetzt doppelt profitieren!

LUZERN – Förderprogramm zur Sanierung  von Gebäudehüllen in den Zentralschweizer Kantonen

Gebäude energetisch zu sanieren lohnt sich: 2017 stellen die Zentralschweizer Kantone – finanziert aus der CO2-Abgabe des Bundes – gut 23 Millionen Franken für die Sanierung  von Gebäudehüllen bereit. Pro Quadratmeter Wärmedämmung erhalten Hausbesitzer neu 60 statt 30 Franken. Das Förderprogramm löst in der Zentralschweiz nicht zuletzt Investitionen von über 100 Millionen Franken aus.

In den Zentralschweizer Kantonen stehen 2017 gut 23 Millionen Franken für die Förderung von Gebäudehüllen-Sanierungen zur Verfügung – mehr als doppelt so viel wie in den Vorjahren. Das Geld stammt aus der CO2 -Abgabe des Bundes, die auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas erhoben wird. Die Zentralschweizer Kantone haben sich entschieden, den Förderbeitrag von 30 auf 60 Franken pro Quadratmeter wärmegedämmter Fläche zu verdoppeln. Möglich macht das einerseits die
Erhöhung der CO2 -Abgabe von 64 auf 80 Franken pro Tonne CO2 , andererseits die Neuverteilung der Globalbeiträge an die Kantone.

Auch volkswirtschaftlich sinnvoll

Mit dem attraktiven Förderbeitrag verleihen die sechs Kantone den Gebäudesanierungen in der Region neuen Schub. Das ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll: Die CO2 -Abgaben aus der Zentralschweiz fliessen zurück in die Zentralschweiz. «Wir schätzen, dass wir mit dem Förderprogramm insgesamt Investitionen von über 100 Millionen Franken auslösen werden. Es profitieren also nicht nur Hauseigentümerinnen und -eigentümer, sondern auch unsere Baubranche», meint dazu Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern.

40 Prozent des Energieverbrauchs

Gebäude sind in der Schweiz für rund einen Drittel der CO 2 -Emissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Zurzeit werden jährlich weniger als ein Prozent der Gebäude energetisch saniert. Das ist zu wenig, um die Klimaziele des Bundes und der Kantone zu erreichen. Regierungsrat Paul Federer, Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements des Kantons Obwalden rechnet vor: «Wenn die 23 Millionen Franken Fördergeld genutzt werden, können wir damit über 800 Gebäude sanieren. Das sind in einem Jahr mehr als drei Gebäude pro Werktag.»

Anreizsystem des Bundes

«Das Anreizsystem des Bundes funktioniert. Wir als gemeinnützige Baugenossenschaft werden das Förderangebot sicher wahrnehmen – zum Wohl unserer Mieterinnen und Mieter, aber auch zum Wohl des Klimas», unterstreicht Ruedi Meier, Präsident der Allgemeinen Baugenossenschaft Luzern. Wenn alle Zentralschweizer Hausbesitzerinnen und -besitzer dem Beispiel der Baugenossenschaft folgen, können mit dem Gebäudeprogramm 2017 fast 55 Millionen Liter Heizöl eingespart werden. Das entspricht einem Güterzug mit 900 Kesselwagen und einer Länge von 12,5 Kilometern.

In fünf Schritten zum Fördergesuch

1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen. Kontaktieren Sie die Energieberatungsstelle in Ihrem Kanton oder informieren Sie sich auf  www.energie-zentralschweiz.ch.

2. Prüfen Sie, ob Sie einen «GEAK Plus» benötigen. Ab einem Förderbeitrag von 10’000 Franken bzw. etwa 170 Quadratmetern sanierter Fläche benötigen Sie einen Gebäudeenergieausweis («GEAK Plus»).

3. Lassen Sie einen «GEAK Plus» erstellen. Eine Liste der GEAK-Experten finden Sie auf  www.geak.ch.

4. Planen Sie die Sanierung  mit einer Fachperson. Mit dem Sanierungsprojekt legen Sie fest, welche Teile der Gebäudehülle wie gedämmt werden und welche Kosten damit verbunden sind.

5. Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein. Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchportal Ihres Kantons (www.energie- zentralschweiz.ch).

Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Nach der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit, um die Sanierung abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten.