Besuche im Luzerner Kantonsspital nur noch eingeschränkt möglich

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation wird das Besuchsrecht am Luzerner Kantonsspital (LUKS) wieder eingeschränkt. Ab Mittwoch, 1. September, dürfen die stationären Patientinnen und Patienten der LUKS-Standorte in Luzern, Sursee und Wolhusen täglich nur noch eine Besuchsperson während maximal einer Stunde empfangen.

Das LUKS setzt aufgrund der angespannten Covid-19-Situation mit rasch steigenden Fallzahlen und einer hoch ansteckenden Delta-Variante erneut Besuchseinschränkungen in Kraft. Dies hat der Pandemiestab des LUKS aufgrund der jüngsten Lagebeurteilung entschieden. Ab Mittwoch, 1. September 2021, gilt auf den Covid-19-Stationen ein generelles Besuchsverbot. Auf allen anderen Stationen gelten bis auf Weiteres folgende
Besuchsregeln:

  • Stationär: Neu ist pro Patientin oder Patient nur noch eine Besuchsperson pro Tag während maximal einer Stunde zugelassen. Für nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten gelten Ausnahmen.
  • Ambulant: Zugelassen ist eine Begleitperson, falls dies aus medizinischen Gründen nötig ist.
  • Geburtsabteilungen/Frauenklinik: Partner von gebärenden Frauen sind uneingeschränkt zugelassen. In der Neonatologie in Luzern haben Eltern und Geschwister nach wie vor uneingeschränkt Zugang.
  • Kinderspital: Beide Elternteile und die Geschwister sind im stationären und ambulanten Bereich zugelassen.

Ziel der vorsorglichen Massnahme ist es, die Anzahl Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko im Spital weiterhin gering zu halten, damit der Spitalbetrieb so wenig wie möglich tangiert wird. Zudem gilt im LUKS nach wie vor eine generelle Maskenpflicht, Abstand- und Hygieneregeln sind strikt einzuhalten und die Restaurants sind über die
Mittagszeit nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet.

Testpflicht für Mitarbeitende und Eintrittsscreening

Als weitere Massnahme führt das LUKS per 1. September 2021 wie andere Kantone zuvor eine wöchentliche Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeitende ein. Dies geschieht auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und in Absprache mit der kantonalen Taskforce. Diese Massnahme soll die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Patientinnen und Patienten hochhalten und eine Viruszirkulation im Spital vermeiden. Von der Testpflicht sind jene rund 85 Prozent der LUKS-Mitarbeitenden ausgenommen, die bereits vollständig geimpft sind. Ab Montag, 6. September 2021, findet an den LUKS-Standorten zudem wieder ein Covid-19-Eintrittsscreening für stationäre Patientinnen und Patienten ohne Covid-Zertifikat statt.