Waldschäden erfolgreich bewältigt

Die Schäden im Brandwald in der Gemeinde Kriens.

Ein Jahr nach den Sturmereignissen vom Januar 2018 und der langen Trockenheit im Sommer und Herbst ist die Bilanz zur Bewältigung der Waldschäden positiv. Die Schäden wurden rechtzeitig behoben.

Die Zusammenarbeit unter den beteiligten Akteuren sowie der Wald- und Holzwirtschaft hat sich bewährt. Unsicherheiten gibt es bezüglich den Folgeschäden, falls es erneut zu Sturmereignissen oder ausgedehnten Trocken- oder Hitzeperioden kommt.
 
Mehrere Sturmtiefs und ein heftiger Föhnsturm haben in den ersten drei Januarwochen 2018 Waldschäden im ganzen Kantonsgebiet verursacht. Die Schadenmenge betrug 150’000 Kubikmeter Holz. Das entspricht zwei Drittel der Menge, die üblicherweise in einem Jahr in den Luzerner Wäldern geschlagen wird. Rund 50 Prozent der Schäden betreffen den Schutzwald. Die anhaltende Trockenheit im Sommer und Herbst 2018 führte insbesondere in den tieferen Lagen zu weiteren Waldschäden im Umfang von 30’000 Kubikmeter Holz.

Sturmholz in Hohenrain.

Erfolgreiche Bewältigung

Oberstes Ziel bei der Bewältigung der Naturereignisse war es, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die verfügbaren Mittel effizient einzusetzen. Die Schäden an Waldstrassen, Wegen und Bacheinhängen wurden rasch beurteilt und die erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung von gestürzten Bäumen wurden ausgelöst. In den Waldbeständen waren die zahlreichen Streuschäden mit Einzelbäumen und Baumgruppen aufwändig zu orten und zu bearbeiten. In den Schutzwäldern sind an 300 Standorten Massnahmen ausgeführt und 70’000 Kubikmeter Holz bearbeitet worden. Das entspricht rund 50’000 Bäumen. Davon sind zehn Prozent – in Gebieten mit einer schwierigen Topografie – im Wald entrindet und liegen gelassen worden. Das Ziel dieser Massnahmen war es, dem Borkenkäfer das Brutmaterial zu entziehen und so einer starken Vermehrung vorzubeugen. Ausserhalb des Schutzwaldes haben die Waldeigentümerinnen und -eigentümer in vielen Fällen auf eigene Initiative die nötigen Massnahmen ergriffen.
 
Die Bewältigung der Sturm- und Folgeschäden haben alle Waldakteure vor grosse Herausforderungen gestellt. Die aufgebauten Strukturen mit den betrieblichen Waldorganisationen haben sich bewährt. Die effiziente Zusammenarbeit unter den beteiligten Akteuren hat es ermöglicht, die Schäden rechtzeitig zu beheben und die Ziele bei der Prävention von Folgeschäden zu erreichen. Mehrere Zivilschutzorganisationen haben die Räumungsarbeiten im öffentlichen Interesse unterstützt und beispielsweise nach den Maschineneinsätzen Bachläufe und Wanderwege freigelegt. Insgesamt haben sie 435 Manntage geleistet.

Aufräumarbeiten im Vogelsangwald in den Gemeinden Zell und Fischbach

Kostenrahmen wird eingehalten

Die Bewältigung der primären Sturmschäden im Schutzwald wird im Rahmen der Kostenschätzung von fünf Millionen Franken abgewickelt und von Bund und Kanton getragen. An den Kosten beteiligen sich zudem die Werkeigentümer und unterhaltspflichtige Stellen, die von den Massnahmen profitieren. Bei der Behebung von Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes hat sich der Kanton und der Bund an den Einsätzen von Seilkrananlagen mit 100’000 Franken beteiligt. Unterstützt wird weiterhin die punktuell nötige Wiederherstellung von Waldstrassen. Zur Überbrückung von Finanzierungsengpässen gewährt der Kanton betrieblichen Waldorganisationen Darlehen.

Weitere Entwicklung der Waldschäden unsicher

Mit den verbreiteten Sturmschäden vom Januar 2018 und der langen Trockenheit in der Vegetationszeit sind viele Waldbestände geschwächt worden. In der Folge hat sich die Borkenkäferpopulation aufgebaut. Treten erneut Sturmereignisse oder ausgedehnte Trocken- oder Hitzeperioden auf, muss mit Folgeschäden gerechnet werden. Deshalb ist es wichtig, die Waldbestände laufend auf Schäden zu überwachen. Beschädigte oder befallene Fichten sollen ab dem Frühjahr rechtzeitig aus dem Wald entfernt oder vor Ort entrindet werden. Den Waldeigentümerinnen und -eigentümern wird empfohlen, bei schwierigen Holzereiarbeiten Forstfachpersonen beizuziehen. Oberste Priorität hat die Arbeitssicherheit.

Wiederbewaldung

Auf vielen der mehrheitlich kleinen Schadensflächen wird sich der Wald natürlich, das heisst ohne Pflanzungen, verjüngen können. Zur Lenkung der gewünschten Baumartenzusammensetzung werden dennoch gezielte Eingriffe im Jungwald nötig sein. Wo die Konkurrenzvegetation oder andere Faktoren eine Verjüngung durch natürliche Ansamung nicht zulassen oder keine geeigneten Samenbäume vorhanden sind, unterstützt der Kanton über die bestehenden Förderprogramme die Pflanzung von standortgerechten Baumarten. Dabei können auch seltene Baumarten wie Eichen eingesetzt werden. Bei grösseren Verjüngungsflächen, insbesondere bei Pflanzungen, sind wo nötig von Anfang an jagdliche Einrichtungen einzuplanen (Hochsitz, Freihalteflächen). Die Revierförster koordinieren die Massnahmen mit den Jagdgesellschaften.

Die Schäden im Brandwald in der Gemeinde Kriens.