Grünliberale Buchrain für Budget 2024 mit unverändertem Steuersatz

Das Budget von Buchrain zeigt ein Loch von 1.2 Mio. Franken. Grund ist aus Sicht der Grünliberalen Buchrain ein strukturelles Problem, das Buchrain nur bedingt selber lösen kann. Und doch gibt es paar Stellschrauben: 

pd. Buchrain. Buchrain muss für gut verdienende Personen attraktiv sein. Dabei gehe es nicht um möglichst tiefe Steuern, sondern um geeigneten Wohnraum und ein zukunftsgerichtetes Angebot der Gemeinde. „Darum stehen wir hinter den Investitionen in das Generationenprojekt“ sagt Ursula Berset, Präsidentin GLP Buchrain und Kantonsrätin. Eine allgemeine Steuererhöhung mache zum heutigen Zeitpunkt keinen Sinn. Die GLP sehe aber Handlungsbedarf bei den Juristischen Personen: „Es müssen unbedingt wieder mehr Firmen in Buchrain ansässig werden. Hier erwarten wir grosse Aufmerksamkeit und Engagement von allen Mitgliedern unseres Gemeinderats, damit Ansiedelungen eine Chance haben.“ 

Auf Kantonsebene laufen derzeit verschiedene Gesetzgebungs-Vorhaben, die wesentliche Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen haben. Berset will sich im Kantonsrat dafür einsetzen, dass bei der Steuergesetzrevision und der Finanzausgleichsrevision die Anliegen von Buchrain gehört werden.

Die Grünliberalen sind überzeugt, wer beim Kanton für eine Anpassung kämpfen will, muss seine Hausaufgaben gemacht haben. Der Gemeinderat hat mit dem Projekt «Vorwärts 2025» das Budget 2024 um Fr. 360’000 verbessern können, unter anderem mit der Einführung der Nachkommens-Erbschaftssteuer. Aus Sicht der Grünliberalen ist das ein guter Weg, um zusätzliche Einnahmen zu generieren – auch wenn die Beträge nicht riesig sind: „Diese Steuer ist sozial vertretbar, es werden nur Erbschaften von über 100’000 Franken besteuert“, führt Berset aus. „Das Geld bleibt vollumfänglich in Buchrain und bei der Frage nach dem Wohnort ist beim aktuell ausgetrockneten Wohnungsmarkt eine Steuer von 1-2% nach dem eigenen Tod nicht wirklich relevant.“ Die Grünliberalen haben für die kommunalen Abstimmungen dreimal ein JA empfohlen: JA zum Budget 2024 mit gleichbleibendem Steuersatz für dieses Jahr, Ja zur Auflösung der Aufwertungsreserve und JA zur Einführung einer Nachkommens-Erbschaftssteuer.