Gemeinde Dietwil budgetiert einen Aufwandüberschuss

Das Budget 2024 weist bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 104 % einen Aufwandüberschuss von Fr. 126’000.00 aus.

pd. Dietwil. Die Sanierungsarbeiten der Mehrzweckanlage sowie die Sanierungsarbeiten und Erweiterung des Schwimmbades wurden in diesem Jahr abgeschlossen. Zurzeit liegen noch nicht alle Schlussrechnungen vor, sodass die Kreditabrechnungen voraussichtlich erst im Jahr 2024 erstellt werden können. Durch die Inbetriebnahme beider Anlagen im Jahr 2023 müssen beide Anlagen bereits ab dem Folgejahr und somit ab dem Jahr 2024 jährlich abgeschrieben werden. Für diese beiden Anlagen entstehen gemäss provisorischer Berechnung Abschreibungen in der Höhe von rund Fr. 150’000.0

Die aktuelle Aufnahmepflicht (Stand August 2023) im Asylwesen liegt bei 16 Asylsuchenden. Sofern diese zugewiesene Anzahl von Asylsuchenden konstant bleibt, resultiert in der Funktion 5730 ein budgetierter Ertragsüberschuss von Fr. 40’400.00. Dies hat zur Folge, dass das Gesamtergebnis um diesen Betrag besser abschliesst. Es gilt jedoch zu beachten, dass der Personalaufwand für die Betreuung und Administration nicht in dieser Funktion enthalten ist. Sofern eine tiefere Anzahl an Asylsuchenden aufgenommen wird, so kann sich dieser Ertragsüberschuss rasch verkleinern oder dieser sogar zu einem Aufwandüberschuss wechseln. Einige Fixkosten wie Mietkosten, Nebenkosten, Internetkosten, Anschaffungen usw. fallen trotzdem an, auch wenn z.B. ein Leerstand besteht oder nicht die volle Anzahl Asylsuchende zugewiesen wird.

Gemäss Schreiben des Kantonalen Steueramtes werden die Steuereinnahmen 2024 der natürlichen Personen mit einer Zunahme von 2 % prognostiziert – ausgehend vom Steuerbudget 2023. Gemäss Steuersoll August 2023 wurde das Budget 2023 nur knapp erreicht. Daher wird die Empfehlung des Kantons nicht vollumfänglich umgesetzt und die Steuereinnahmen 2024 werden mit einer Erhöhung um 1.8 % budgetiert. Bei den juristischen Personen rechnet das Kantonale Steueramt mit einer Abnahme von 3 %. Nebst der Beurteilung der Steuerfaktoren der aktuellen juristischen Personen wurde diese empfohlene Steuerabnahme umgesetzt.

Für die Feuerwehr Dietwil-Oberrüti soll eine neue Motorspritze angeschafft werden. Die Kosten liegen bei Fr. 55’000.00. Für diesen Betrag ist kein Verpflichtungskredit notwendig, jedoch muss die Anschaffung als Budgetkredit in der Investitionsrechnung aufgeführt und ab Folgejahr jährlich abgeschrieben werden. Für diese Anschaffung können beim AGV Subventionsbeiträge beantragt werden. Die Nettoinvestitionskosten werden gemäss Einwohnerzahlen auf die Gemeinden Dietwil und Oberrüti aufgeteilt. Für die Gemeinde Dietwil betragen die Nettokosten noch Fr. 15’000.00.

Im Jahr 2024 sind zwei Verpflichtungskredite bei der Spezialfinanzierung Wasserversorgung vorgesehen. An der kommenden Gemeindeversammlung werden die Kreditanträge für den Ersatz der Wasserleitung Küferstrasse in der Höhe von Fr. 248’000.00 und für den Ersatz der Wasserleitung Museggstrasse in der Höhe von Fr. 273’000.00 gestellt.

Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 67’800.00 ab. Bei der Abwasserbeseitigung wird ein Aufwandüberschuss von Fr. 46’400.00 budgetiert. Bei der Abfallwirtschaft resultiert ein budgetierter Ertragsüberschuss von Fr. 300.00.

Detaillierte Erläuterungen und Auszüge können unter www.dietwil.ch >Politik >Gemeindeversammlung heruntergeladen oder bei der Finanzverwaltung bestellt werden (finanzen@dietwil.ch, Tel. 041 789 60 60). Die Stimmberechtigten erhalten an der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2023 zusätzliche Informationen über dieses Geschäft. Sie haben anschliessend über das Budget 2024 mit einem Steuerfuss von 104 % zu befinden.