Anmeldungen für Prämienverbilligung laufen bis am 31. Oktober 2022

Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Familien und Haushalten mit geringem Einkommen und Vermögen. Im Jahr 2021 hat WAS Ausgleichskasse Luzern dafür gut 196 Millionen Franken ausbezahlt.

Anspruch auf Prämienverbilligungen haben Personen, deren Krankenversicherungsprämien
einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Der Anspruch muss jährlich angemeldet werden.

Bisherige Bezügerinnen und Bezüger haben Ende August ein Anmeldeformular oder ein Erinnerungsmail von WAS Ausgleichskasse Luzern zugestellt erhalten. Die Bevölkerung wird mit verschiedenen Massnahmen auf die Prämienverbilligung aufmerksam gemacht. So unter anderem mit Zeitungsinseraten und Plakaten, die in Arztpraxen und Gemeinden aufgehängt werden.

Anmelden kann man sich online unter ipv.was-luzern.ch, bei WAS Ausgleichskasse Luzern
oder der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde. Die Anmeldefrist läuft bis am 31. Oktober 2022. Bei verspäteter Anmeldung besteht ein anteilsmässiger Anspruch.

Weitere Informationen und der Link für die Online-Anmeldung sind auf der Website www.was-luzern.ch/ipv zu finden. Der Chatbot Wasi beantwortet rund um die Uhr Fragen zur Prämien-verbilligung und ein Erklärvideo liefert die wichtigsten Informationen rund um die Prämienver-billigung. pd

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T +41 41 209 08 09
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