Mike Müller, der „Bestatter“ kommt nach Ebikon

Aus dem Kino nach Ebikon: Mike Müller. Bild zVg.

Gerade noch im Kino, schon sehr bald auf der Pfarreiheim-Bühne in Ebikon! Mike Müller, der Star aus der Serie «Der Bestatter», ist mit dem gleichnamigen Film aktuell in den Schweizer Kinosälen allgegenwärtig. Die Serien- und nun auch Filmrolle, hat dem Schauspieler und Comedian Mike Müller zu einem der gefragtesten Künstler der Schweiz gemacht.

pd. Ebikon. Nun ist eben dieser Mike Müller am Comedy Festival Ebikon im Pfarreiheim Ebikon mit seinem aktuellen Programm «Erbsache: Heinzer gegen Heinzer und Heinzer» zu bewundern. Er wird mit diesem Stück das diesjährige Comedy Festival eröffnen.

«Es ist natürlich eine einmalige Gelegenheit, Mike Müller hier in Ebikon live sehen zu können. Gerade nach dem Hype um den neuen Kinofilm ist das Interesse an seiner Person sehr gross!» wissen die Verantwortlichen des Comedy Festivals zu berichten.

Und tatsächlich sind die Ticketverkäufe seit dem Kinostart deutlich angestiegen. Aktuell hat es noch genügend freie Plätze, doch es gehen täglich Tickets weg und der Saal füllt sich langsam, aber sicher. Wer Mike Müller also gerne live in Ebikon sehen möchte, dem sei geraten, sich frühzeitig Tickets für die Vorstellung im Vorverkauf bei allen grösseren Poststellen oder der Webseite des Vereins Kulturwerk Ebikon unter kulturwerk-ebikon.ch zu sichern.

Erbsache – Heinzer gegen Heinzer und Heinzer, eine amtliche Komödie von und mit Mike Müller

Eine strenge Richterin, zwei mittelmässige Anwälte und drei verkrachte Geschwister sollen die Erbmasse eines Verstorbenen teilen. Da werden nicht nur unterschiedliche Interpretationen des Testaments verhandelt, Sinn und Unsinn des Erbens erörtert und Familienfehden ausgetragen, sondern auch Zeugen gehört: freundliche Polizisten, eine sehr freundliche Pflegerin und ein durstiger Arzt. Die beteiligten Juristinnen und Juristen führen die Verhandlung mit viel Umsicht und professioneller Distanz, bis auch sie ihre Grenzen erreichen und die Geschwister in einen Affektrausch geraten, der in einem Zivilprozess überhaupt nichts zu suchen hat, was nicht zuletzt auch für den Verstorbenen gilt.